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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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dem Fall / ist Leyder allzuwahr. Daß sich aber darauß recht schliessen solte: Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / vrtheile wer vrtheilen kan / ob solchs im Grundt vnd Warheit recht geschlossen sey vnd darauß folge.

Lutheri vnd der Schrifft Sprüche / so das Gegentheil dieses Orts einfüret / sind wol gut / vnd bezeugen / daß wir jämmerlich / der Sünde wegen / durch vnd durch verderbt sind / etc. Sie dienen aber darzu nicht / darzu sie das Gegentheil allegirt: Nemmlich / daß sie die fürgestelte proposition: Christus habe die Erbsünde erlöset / erweisen sollen.

X. 3. fac. ij.

Fellet das Gegentheil mit der Thür gar ins Hauß hinein vnd streitet mit hefftigen Worten / daß nicht nur ein Accidentale, sondern ein Essentiale discrimen vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / vnd kompt doch wider auff die vorige Geige / daß Christi Natur nicht verderbt sey / wie vnser Natur / sondern aller Ding von Natur oder wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz Gottes gleichförmig.

Hierauff muß vnderschiedlich geantwortet werden / vnd erstlich / daß es vnrecht geredt sey / daß die Menschliche Natur wesentlich gerecht / welchs das Gegentheil für vnd für treibt. Dann wesentlich gerecht seyn / ist eben als viel als die Gerechtigkeit selbst seyn / Solchs aber kan der Menschlichen Natur / an oder für sich selbst / weder in Adam noch in Christo oder vns Menschen zugeschrieben werden. Sintemal Gott alleine eygnet vnd gebüret / daß er per essentian oder wesentlich gerecht sey: Vnd GOTT vnnd Gerechtigkeit conuertibiles termini seyn / wie man in Schulen redet. Dann in Gott ist nichts zufelliges / vnnd wenn GOtt köndte vngerecht seyn oder werden / so were er nicht GOTT. Was aber die Creaturen anlangt / so ausserhalb dem Göttlichen Wesen sind / in denselben ist ein anders das Wesen / ein anders die Gütigkeit oder Gerechtigkeit deß Wesens. Vnd also ist in den erschaffenen Creaturen keines Weges einerley das Wesen selbst / vnnd die Gütigkeit

dem Fall / ist Leyder allzuwahr. Daß sich aber darauß recht schliessen solte: Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / vrtheile wer vrtheilen kan / ob solchs im Grundt vnd Warheit recht geschlossen sey vnd darauß folge.

Lutheri vnd der Schrifft Sprüche / so das Gegentheil dieses Orts einfüret / sind wol gut / vnd bezeugen / daß wir jämmerlich / der Sünde wegen / durch vnd durch verderbt sind / etc. Sie dienen aber darzu nicht / darzu sie das Gegentheil allegirt: Nem̃lich / daß sie die fürgestelte proposition: Christus habe die Erbsünde erlöset / erweisen sollen.

X. 3. fac. ij.

Fellet das Gegentheil mit der Thür gar ins Hauß hinein vnd streitet mit hefftigen Worten / daß nicht nur ein Accidentale, sondern ein Essentiale discrimen vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / vnd kompt doch wider auff die vorige Geige / daß Christi Natur nicht verderbt sey / wie vnser Natur / sondern aller Ding von Natur oder wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz Gottes gleichförmig.

Hierauff muß vnderschiedlich geantwortet werden / vnd erstlich / daß es vnrecht geredt sey / daß die Menschliche Natur wesentlich gerecht / welchs das Gegentheil für vnd für treibt. Dann wesentlich gerecht seyn / ist eben als viel als die Gerechtigkeit selbst seyn / Solchs aber kan der Menschlichen Natur / an oder für sich selbst / weder in Adam noch in Christo oder vns Menschen zugeschrieben werdẽ. Sintemal Gott alleine eygnet vnd gebüret / daß er per essentiã oder wesentlich gerecht sey: Vnd GOTT vnnd Gerechtigkeit conuertibiles termini seyn / wie man in Schulen redet. Dann in Gott ist nichts zufelliges / vnnd wenn GOtt köndte vngerecht seyn oder werden / so were er nicht GOTT. Was aber die Creaturen anlangt / so ausserhalb dem Göttlichen Wesen sind / in denselben ist ein anders das Wesen / ein anders die Gütigkeit oder Gerechtigkeit deß Wesens. Vnd also ist in den erschaffenen Creaturen keines Weges einerley das Wesen selbst / vnnd die Gütigkeit

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[0088] dem Fall / ist Leyder allzuwahr. Daß sich aber darauß recht schliessen solte: Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / vrtheile wer vrtheilen kan / ob solchs im Grundt vnd Warheit recht geschlossen sey vnd darauß folge. Lutheri vnd der Schrifft Sprüche / so das Gegentheil dieses Orts einfüret / sind wol gut / vnd bezeugen / daß wir jämmerlich / der Sünde wegen / durch vnd durch verderbt sind / etc. Sie dienen aber darzu nicht / darzu sie das Gegentheil allegirt: Nem̃lich / daß sie die fürgestelte proposition: Christus habe die Erbsünde erlöset / erweisen sollen. Fellet das Gegentheil mit der Thür gar ins Hauß hinein vnd streitet mit hefftigen Worten / daß nicht nur ein Accidentale, sondern ein Essentiale discrimen vnter Christi vnd vnser Menschlichen Natur sey / vnd kompt doch wider auff die vorige Geige / daß Christi Natur nicht verderbt sey / wie vnser Natur / sondern aller Ding von Natur oder wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz Gottes gleichförmig. Hierauff muß vnderschiedlich geantwortet werden / vnd erstlich / daß es vnrecht geredt sey / daß die Menschliche Natur wesentlich gerecht / welchs das Gegentheil für vnd für treibt. Dann wesentlich gerecht seyn / ist eben als viel als die Gerechtigkeit selbst seyn / Solchs aber kan der Menschlichen Natur / an oder für sich selbst / weder in Adam noch in Christo oder vns Menschen zugeschrieben werdẽ. Sintemal Gott alleine eygnet vnd gebüret / daß er per essentiã oder wesentlich gerecht sey: Vnd GOTT vnnd Gerechtigkeit conuertibiles termini seyn / wie man in Schulen redet. Dann in Gott ist nichts zufelliges / vnnd wenn GOtt köndte vngerecht seyn oder werden / so were er nicht GOTT. Was aber die Creaturen anlangt / so ausserhalb dem Göttlichen Wesen sind / in denselben ist ein anders das Wesen / ein anders die Gütigkeit oder Gerechtigkeit deß Wesens. Vnd also ist in den erschaffenen Creaturen keines Weges einerley das Wesen selbst / vnnd die Gütigkeit

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/88>, abgerufen am 25.11.2024.