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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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schen Lehre Flaccij Illyrici / wider die Christliche Formulam Concordiae, auff die Bein zu helffen vnterstehen. Weil aber in demselbigen eben die Argumenta geführet / welche Irenaeus in seinem grossen Comment führ et / ist es vnnötig geachtet / dasselbige insonderheit zu widerlegen: Wer sich wil warnen lassen / wirt durch Gottes Gnade Grundts gnug in vielgemeldter Refutation Schrifft / oder gründtlichem Gegenbericht / finden.

Man hette wol zu weilen in Widerlegung deß Examinis Irenaei abbrechen können / demnach Irenaeus ein Ding wol mehr als zehen mal in seinem Buch repetiert / damit er aber nicht zu sagen / man hette jm darauff nicht geantwortet / oder antworten können (wie dieser Leut Art vnd Brauch ist) hat man deß mehrertheils alles mitgenommen / wie mans funden hat / vnd dieses auch vmb der Eynfältigen willen / welche durch solche Repetitiones offt jrregemacht / sich nicht wol zu recht finden / vnd zwischen der Warheit vnd Vnwarheit vnterscheiden können / wann sie der Sachen nicht gnugsam berichtet sindt.

Ob auch Irenaeus in seinem Examine fast der fürnembsten Lehrer / so noch am Leben sindt / Schrifften grewlich herdurch zeucht / vnd mit Namen auffs aller schändtlichste vnd heßlichste außgehet / doch hat man

schen Lehre Flaccij Illyrici / wider die Christliche Formulam Concordiae, auff die Bein zu helffen vnterstehen. Weil aber in demselbigen eben die Argumenta geführet / welche Irenaeus in seinem grossen Com̃ent führ et / ist es vnnötig geachtet / dasselbige insonderheit zu widerlegen: Wer sich wil warnen lassen / wirt durch Gottes Gnade Grundts gnug in vielgemeldter Refutation Schrifft / oder gründtlichem Gegenbericht / finden.

Man hette wol zu weilen in Widerlegung deß Examinis Irenaei abbrechen können / demnach Irenaeus ein Ding wol mehr als zehen mal in seinem Buch repetiert / damit er aber nicht zu sagen / man hette jm darauff nicht geantwortet / oder antworten können (wie dieser Leut Art vnd Brauch ist) hat man deß mehrertheils alles mitgenommen / wie mans funden hat / vnd dieses auch vmb der Eynfältigen willen / welche durch solche Repetitiones offt jrregemacht / sich nicht wol zu recht finden / vnd zwischen der Warheit vnd Vnwarheit vnterscheiden können / wann sie der Sachen nicht gnugsam berichtet sindt.

Ob auch Irenaeus in seinem Examine fast der fürnembsten Lehrer / so noch am Leben sindt / Schrifften grewlich herdurch zeucht / vnd mit Namen auffs aller schändtlichste vnd heßlichste außgehet / doch hat man

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[0007] schen Lehre Flaccij Illyrici / wider die Christliche Formulam Concordiae, auff die Bein zu helffen vnterstehen. Weil aber in demselbigen eben die Argumenta geführet / welche Irenaeus in seinem grossen Com̃ent führ et / ist es vnnötig geachtet / dasselbige insonderheit zu widerlegen: Wer sich wil warnen lassen / wirt durch Gottes Gnade Grundts gnug in vielgemeldter Refutation Schrifft / oder gründtlichem Gegenbericht / finden. Man hette wol zu weilen in Widerlegung deß Examinis Irenaei abbrechen können / demnach Irenaeus ein Ding wol mehr als zehen mal in seinem Buch repetiert / damit er aber nicht zu sagen / man hette jm darauff nicht geantwortet / oder antworten können (wie dieser Leut Art vnd Brauch ist) hat man deß mehrertheils alles mitgenommen / wie mans funden hat / vnd dieses auch vmb der Eynfältigen willen / welche durch solche Repetitiones offt jrregemacht / sich nicht wol zu recht finden / vnd zwischen der Warheit vnd Vnwarheit vnterscheiden können / wann sie der Sachen nicht gnugsam berichtet sindt. Ob auch Irenaeus in seinem Examine fast der fürnembsten Lehrer / so noch am Leben sindt / Schrifften grewlich herdurch zeucht / vnd mit Namen auffs aller schändtlichste vnd heßlichste außgehet / doch hat man

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/7>, abgerufen am 21.11.2024.