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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sen betrachtet wirdt / das zu loben ist / als daß er Vernunfft hat / recht vnnd vnrecht vnderscheiden kan / daß er ein Gedächtnüß / Augen / Oren vnd dergleichen hat / daß er reden kan / etc. Wie auch dises wahr ist / daß wann der Mensch Theologice oder geistlich für Gottes Gericht betrachtet wirdt / daß in geistlichen Sachen nichts gutes an jhme erfunden wirdt: Sondern daß er viel mehr zum guten erstorben sey / daß der freye Wille Gottes Gericht hasse / die Vernunfft Gottes Feindin sey / denselben hasse / etc. Vnd daß er deßwegen seines Namens / daß er Mensch heist / sich billich schemen muß. Dann ob er wol ein Mensch / so ist er aber für Gottes Gericht ein böser / vnreiner / vnheiliger / vngerechter / gottloser / verderbter / sündiger vnd verdampter Mensch / Gottes Zorn vnd ewigem Tode / von wegen seiner Verderbung / vnterworffen. Noch macht solches nicht / daß darvmb vnter seiner verderbten Natur vnd Sünde selbst kein Vnderscheidt sey: Sonder es läst gemeldten Vnderscheid bleiben / beschüldiget jhn aber darbey von wegen der jämmerlichen Verderbung / damit er durch vnd durch gantz vnd gar beladen ist / vnd drawet jm das ewige Verdamnüß / wo er nit Busse thut / etc. Solches solten solche Wirbelgeister betrachten / aber Blinde müssen nit sehen. Gott gebe jnen erleuchtete Augen deß Verstandts vmb Christi willen / Amen.

Ja / sprechen sie / wann jhr solcher Gestallt von der Natur deß Menschen reden vnd vnderscheiden wolt / macht jhr sie fromb / etc. Heist dann das die Natur fromb machen / wann wir sagen / die gantze Natur deß Menschen sey gantz vnd gar durch vnd durch verderbet / vnd sey nichts Guts in geistlichen Sachen / nach dem Fall / an jr vbrig. D. Lutherus Genes. 3. vnd anderswo / da er schreibet / daß die Natur bleibe / alleine daß sie jämmerlich verderbt sey / macht ja damit die Natur nicht gut / sondern schreibet jhr zu / was jhr nach Gottes Wort zuzuschreiben ist. Er läst sie aber dabey die Natur bleiben / die Gottes Geschöpff ist / vnd macht sie nicht zur Sünde oder Verderbung selbst. Das thun wir auch.

Daß aber in der Augspurgischen Confession stehen solte / werK. 1. fac. 8

sen betrachtet wirdt / das zu loben ist / als daß er Vernunfft hat / recht vnnd vnrecht vnderscheiden kan / daß er ein Gedächtnüß / Augen / Oren vñ dergleichen hat / daß er reden kan / etc. Wie auch dises wahr ist / daß wañ der Mensch Theologicè oder geistlich für Gottes Gericht betrachtet wirdt / daß in geistlichen Sachen nichts gutes an jhme erfunden wirdt: Sondern daß er viel mehr zum guten erstorben sey / daß der freye Wille Gottes Gericht hasse / die Vernunfft Gottes Feindin sey / denselben hasse / etc. Vnd daß er deßwegen seines Namens / daß er Mensch heist / sich billich schemen muß. Dann ob er wol ein Mensch / so ist er aber für Gottes Gericht ein böser / vnreiner / vnheiliger / vngerechter / gottloser / verderbter / sündiger vñ verdampter Mensch / Gottes Zorn vnd ewigem Tode / von wegen seiner Verderbung / vnterworffen. Noch macht solches nicht / daß darvmb vnter seiner verderbten Natur vnd Sünde selbst kein Vnderscheidt sey: Sonder es läst gemeldten Vnderscheid bleiben / beschüldiget jhn aber darbey von wegen der jäm̃erlichen Verderbung / damit er durch vnd durch gantz vnd gar beladen ist / vnd drawet jm das ewige Verdamnüß / wo er nit Busse thut / etc. Solches solten solche Wirbelgeister betrachten / aber Blinde müssen nit sehen. Gott gebe jnen erleuchtete Augen deß Verstandts vmb Christi willen / Amen.

Ja / sprechen sie / wann jhr solcher Gestallt von der Natur deß Menschen reden vnd vnderscheiden wolt / macht jhr sie fromb / etc. Heist dann das die Natur fromb machen / wann wir sagen / die gantze Natur deß Menschen sey gantz vnd gar durch vnd durch verderbet / vnd sey nichts Guts in geistlichen Sachen / nach dem Fall / an jr vbrig. D. Lutherus Genes. 3. vnd anderswo / da er schreibet / daß die Natur bleibe / alleine daß sie jämmerlich verderbt sey / macht ja damit die Natur nicht gut / sondern schreibet jhr zu / was jhr nach Gottes Wort zuzuschreiben ist. Er läst sie aber dabey die Natur bleiben / die Gottes Geschöpff ist / vnd macht sie nicht zur Sünde oder Verderbung selbst. Das thun wir auch.

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[24/0059] sen betrachtet wirdt / das zu loben ist / als daß er Vernunfft hat / recht vnnd vnrecht vnderscheiden kan / daß er ein Gedächtnüß / Augen / Oren vñ dergleichen hat / daß er reden kan / etc. Wie auch dises wahr ist / daß wañ der Mensch Theologicè oder geistlich für Gottes Gericht betrachtet wirdt / daß in geistlichen Sachen nichts gutes an jhme erfunden wirdt: Sondern daß er viel mehr zum guten erstorben sey / daß der freye Wille Gottes Gericht hasse / die Vernunfft Gottes Feindin sey / denselben hasse / etc. Vnd daß er deßwegen seines Namens / daß er Mensch heist / sich billich schemen muß. Dann ob er wol ein Mensch / so ist er aber für Gottes Gericht ein böser / vnreiner / vnheiliger / vngerechter / gottloser / verderbter / sündiger vñ verdampter Mensch / Gottes Zorn vnd ewigem Tode / von wegen seiner Verderbung / vnterworffen. Noch macht solches nicht / daß darvmb vnter seiner verderbten Natur vnd Sünde selbst kein Vnderscheidt sey: Sonder es läst gemeldten Vnderscheid bleiben / beschüldiget jhn aber darbey von wegen der jäm̃erlichen Verderbung / damit er durch vnd durch gantz vnd gar beladen ist / vnd drawet jm das ewige Verdamnüß / wo er nit Busse thut / etc. Solches solten solche Wirbelgeister betrachten / aber Blinde müssen nit sehen. Gott gebe jnen erleuchtete Augen deß Verstandts vmb Christi willen / Amen. Ja / sprechen sie / wann jhr solcher Gestallt von der Natur deß Menschen reden vnd vnderscheiden wolt / macht jhr sie fromb / etc. Heist dann das die Natur fromb machen / wann wir sagen / die gantze Natur deß Menschen sey gantz vnd gar durch vnd durch verderbet / vnd sey nichts Guts in geistlichen Sachen / nach dem Fall / an jr vbrig. D. Lutherus Genes. 3. vnd anderswo / da er schreibet / daß die Natur bleibe / alleine daß sie jämmerlich verderbt sey / macht ja damit die Natur nicht gut / sondern schreibet jhr zu / was jhr nach Gottes Wort zuzuschreiben ist. Er läst sie aber dabey die Natur bleiben / die Gottes Geschöpff ist / vnd macht sie nicht zur Sünde oder Verderbung selbst. Das thun wir auch. Daß aber in der Augspurgischen Confession stehen solte / wer K. 1. fac. 8

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/59>, abgerufen am 25.11.2024.