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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vnd an vielen Orten mehr / mit welchen Worten es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werden. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vñ an vielen Ortẽ mehr / mit welchẽ Wortẽ es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werdẽ. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

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[0056] theil in seinem langen Comment offtmals diese Wort erholet / Menschliche Natur sey zur Sünde / das ist / vngerecht worden / als J. j. fac. ij. K. j fac. ij. K. ij. fac. ij. K. iiij. fac. j. L. iij. fac. j. L. iiij. fac. 2. Vñ an vielen Ortẽ mehr / mit welchẽ Wortẽ es gnugsam zuuerstehen gibt / daß es in seinem Gewissen geschlagen sey / Vnd daß es die Rede: Die Sünde ist ein Wesen / oder die verderbte Natur ist die Sünde selbst / etc. nicht getraw zuerhalten. Dann wo sein Meynung vnnd Lehre / daß kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnd dem verderbten Wesen oder Natur deß Menschen / gewiß vnfeilbar vnd wahr wehre / dürfft es keines Wegs seine Rede also messigen / das Menschliche Wesen oder Natur ist zur Sünde / das ist / vngerecht worden. Sintemal / wann die verderbte Natur deß Menschen die Sünde selbst wehre (wie es sonst ohne Vnterlaß darauff dringet) nicht müste gesagt werden / die Menschliche Natur were zur Sünde / das ist / Vngerecht worden / sondern es müste stracks gesagt werden / die Menschliche Natur wehre zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst worden. Dann es ist ein grosser Vnterscheid vnder den Worten vngerecht / vnnd Vngerechtigkeit. Vnd heist das Wort Sünde / in dem Verstandt / da sie es jnnen gebrauchen / wann sie den Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde auffheben / keines Wegs so viel / als vngerecht: sondern so viel als die Vngerechtigkeit selbst wesentlich. Da sie nun jhre jrrige Meynung bestendig vorteidigen wollen / müssen sie nothwendig der eins thun: Entweder frey herauß sagen / der Mensch sey zur Sünde / das ist / zur Vngerechtigkeit selbst wesentlich worden / oder aber sie müssen das Wort Sünde / nicht durch das Wort vngerecht / erklären. Dann zur Sünde werden nach jhren falschen verstandt heist nicht vngerecht / sondern die Vngerechtigkeit selbst werdẽ. Derwegen müssen sie entweder frey herauß sagen / vnd jhren Schwarm mit runden Worten richtig bekennen / oder wo sie das nicht thun wollen / die Glossam

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/56>, abgerufen am 22.11.2024.