Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.lassen / von gemeldter Lästerung abtretten / vnnd sich zu der rechten Warheit begeben. Können für vnser Person mit frölichem Gewissen schreiben vnd sagen / daß wir Gott / sein Wort vnnd Warheit für augen gehabt / auß keinem Neid oder Haß gegen den Personen ichtwas hierinnen gesetzt oder geschrieben: sondern allein die liebe Warheit fort zu pflantzen vnd von den Irrthummen / so das Gegentheil einführet / zu erretten. Bitten demnach schließlich Gott den Vatter aller Barmhertzigkeit / durch seinen geliebten Sohn / vnsern einigen Mittler Jesum Christum / etc. Er wölle alle die jenigen / so durch viel ermelten Irrthumb eingenommen oder jrre gemacht sindt / wider zu recht bringen / vnnd seine Warheit für diesem vnd andern schädlichen Irrthummen vnuerruckt erhalten / vnd auff die Nachkommen bringen / Amen. SOLI DEO HONOR ET GLORIA. lassen / von gemeldter Lästerung abtretten / vnnd sich zu der rechten Warheit begeben. Können für vnser Person mit frölichem Gewissen schreiben vnd sagen / daß wir Gott / sein Wort vnnd Warheit für augen gehabt / auß keinem Neid oder Haß gegen den Personen ichtwas hierinnen gesetzt oder geschrieben: sondern allein die liebe Warheit fort zu pflantzen vnd von den Irrthummen / so das Gegentheil einführet / zu erretten. Bitten demnach schließlich Gott den Vatter aller Barmhertzigkeit / durch seinen geliebten Sohn / vnsern einigen Mittler Jesum Christum / etc. Er wölle alle die jenigen / so durch viel ermelten Irrthumb eingenommen oder jrre gemacht sindt / wider zu recht bringen / vnnd seine Warheit für diesem vnd andern schädlichen Irrthummen vnuerruckt erhalten / vnd auff die Nachkommen bringen / Amen. SOLI DEO HONOR ET GLORIA. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0345" n="167"/> lassen / von gemeldter Lästerung abtretten / vnnd sich zu der rechten Warheit begeben.</p> <p>Können für vnser Person mit frölichem Gewissen schreiben vnd sagen / daß wir Gott / sein Wort vnnd Warheit für augen gehabt / auß keinem Neid oder Haß gegen den Personen ichtwas hierinnen gesetzt oder geschrieben: sondern allein die liebe Warheit fort zu pflantzen vnd von den Irrthummen / so das Gegentheil einführet / zu erretten.</p> <p>Bitten demnach schließlich Gott den Vatter aller Barmhertzigkeit / durch seinen geliebten Sohn / vnsern einigen Mittler Jesum Christum / etc. Er wölle alle die jenigen / so durch viel ermelten Irrthumb eingenommen oder jrre gemacht sindt / wider zu recht bringen / vnnd seine Warheit für diesem vnd andern schädlichen Irrthummen vnuerruckt erhalten / vnd auff die Nachkommen bringen / Amen.</p> </div> <div> <head>SOLI DEO HONOR ET GLORIA.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [167/0345]
lassen / von gemeldter Lästerung abtretten / vnnd sich zu der rechten Warheit begeben.
Können für vnser Person mit frölichem Gewissen schreiben vnd sagen / daß wir Gott / sein Wort vnnd Warheit für augen gehabt / auß keinem Neid oder Haß gegen den Personen ichtwas hierinnen gesetzt oder geschrieben: sondern allein die liebe Warheit fort zu pflantzen vnd von den Irrthummen / so das Gegentheil einführet / zu erretten.
Bitten demnach schließlich Gott den Vatter aller Barmhertzigkeit / durch seinen geliebten Sohn / vnsern einigen Mittler Jesum Christum / etc. Er wölle alle die jenigen / so durch viel ermelten Irrthumb eingenommen oder jrre gemacht sindt / wider zu recht bringen / vnnd seine Warheit für diesem vnd andern schädlichen Irrthummen vnuerruckt erhalten / vnd auff die Nachkommen bringen / Amen.
SOLI DEO HONOR ET GLORIA.
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 167. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/345>, abgerufen am 16.02.2025. |