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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Darumm können wir mit frölichem Gewissen diese Schwärmer jmmer hin lästern vnd dichten lassen / biß daß jhn Gott der mal einest ins Spiel greifft.

Ob wir nun wol mit hefftigen Worten sie hinwider / vnd viel billiger deß Manichaeismi zu beschüldigen hetten / als sie vns: jedoch wöllen wir nicht Scheltwort mit Scheltworten vergelten: sondern diese Stück nach einander er innern vnnd jhnen zu Gemüt füren.

Erstlich / daß / ob sie wol nicht gerne hören / wann man jnen fürwirfft / daß sie den Sathan zum Schöpffer machen / dennoch nicht für vber können / wann sie darauff halßstarrig verharren: Daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst sey / sie müssen sagen (weil Gott die Sünde selbst nicht schaffet) daß Gott der HERR die verderbte Natur / welche / jhrem fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / nicht erschaffen habe oder erschaffe. Hat er sie nun nicht erschaffen / vnnd sie aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / vnd darüber gewiß ist / daß die Sünde selbst vom Sathan herkompt / so muß ja nothwendig der Sathan ein Schöpffer der verderbten Natur seyn / welche / jrem fürgeben nach / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist. Dann diese Regel ist vnfehlbar / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffet. Ist nun die verderbte Natur die Sünde selbst / so schaffet sie Gott nicht. Hierauß können sie sich nicht wickeln / so lange sie die ermelte Proposition vertheidigen.

Wie sie dann auch da nicht fürüber können / sie müssen den Sathan zum Schöpffer machen / wann sie fortfahren diese Rede zu vertheidigen / daß der Sathan vns Menschen ermordet / die wesentliche Form / Art vnd Gestallt deß Menschen abgetilget / vnd in eine newe wesentliche Form / Art vnd Gestallt verwandelt habe / also daß der Mensch nun eine wesentliche Teuffels Larue sey / etc. Dann newe wesentliche Form oder Gestallt machen / ist ein Werck / das niemandt thun kan / als der Allmächtige Gewalt hat. Thuts nun d Sathan / so muß er / jrem Dichten nach / Allmächtige Gewalt haben.

Darum̃ können wir mit frölichem Gewissen diese Schwärmer jmmer hin lästern vnd dichten lassen / biß daß jhn Gott der mal einest ins Spiel greifft.

Ob wir nun wol mit hefftigen Worten sie hinwider / vnd viel billiger deß Manichaeismi zu beschüldigen hetten / als sie vns: jedoch wöllen wir nicht Scheltwort mit Scheltworten vergelten: sondern diese Stück nach einander er innern vnnd jhnen zu Gemüt füren.

Erstlich / daß / ob sie wol nicht gerne hören / wañ man jnen fürwirfft / daß sie den Sathan zum Schöpffer machen / dennoch nicht für vber können / wann sie darauff halßstarrig verharren: Daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst sey / sie müssen sagen (weil Gott die Sünde selbst nicht schaffet) daß Gott der HERR die verderbte Natur / welche / jhrem fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / nicht erschaffen habe oder erschaffe. Hat er sie nun nicht erschaffen / vnnd sie aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / vnd darüber gewiß ist / daß die Sünde selbst vom Sathan herkompt / so muß ja nothwendig der Sathan ein Schöpffer der verderbten Natur seyn / welche / jrem fürgeben nach / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist. Dann diese Regel ist vnfehlbar / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffet. Ist nun die verderbte Natur die Sünde selbst / so schaffet sie Gott nicht. Hierauß köñen sie sich nicht wickeln / so lange sie die ermelte Proposition vertheidigen.

Wie sie dann auch da nicht fürüber können / sie müssen den Sathan zum Schöpffer machen / wañ sie fortfahren diese Rede zu vertheidigen / daß der Sathan vns Menschen ermordet / die wesentliche Form / Art vnd Gestallt deß Menschen abgetilget / vnd in eine newe wesentliche Form / Art vnd Gestallt verwandelt habe / also daß der Mensch nun eine wesentliche Teuffels Larue sey / etc. Dann newe wesentliche Form oder Gestallt machen / ist ein Werck / das niemandt thun kan / als der Allmächtige Gewalt hat. Thuts nun ď Sathan / so muß er / jrem Dichtẽ nach / Allmächtige Gewalt haben.

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[163/0337] Darum̃ können wir mit frölichem Gewissen diese Schwärmer jmmer hin lästern vnd dichten lassen / biß daß jhn Gott der mal einest ins Spiel greifft. Ob wir nun wol mit hefftigen Worten sie hinwider / vnd viel billiger deß Manichaeismi zu beschüldigen hetten / als sie vns: jedoch wöllen wir nicht Scheltwort mit Scheltworten vergelten: sondern diese Stück nach einander er innern vnnd jhnen zu Gemüt füren. Erstlich / daß / ob sie wol nicht gerne hören / wañ man jnen fürwirfft / daß sie den Sathan zum Schöpffer machen / dennoch nicht für vber können / wann sie darauff halßstarrig verharren: Daß die verderbte Natur ohn allen Vnderscheid die Sünde selbst sey / sie müssen sagen (weil Gott die Sünde selbst nicht schaffet) daß Gott der HERR die verderbte Natur / welche / jhrem fürgeben nach / die Erbsünde selbst ist / nicht erschaffen habe oder erschaffe. Hat er sie nun nicht erschaffen / vnnd sie aber ohne einen Schöpffer nicht seyn kan / vnd darüber gewiß ist / daß die Sünde selbst vom Sathan herkompt / so muß ja nothwendig der Sathan ein Schöpffer der verderbten Natur seyn / welche / jrem fürgeben nach / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist. Dann diese Regel ist vnfehlbar / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffet. Ist nun die verderbte Natur die Sünde selbst / so schaffet sie Gott nicht. Hierauß köñen sie sich nicht wickeln / so lange sie die ermelte Proposition vertheidigen. Wie sie dann auch da nicht fürüber können / sie müssen den Sathan zum Schöpffer machen / wañ sie fortfahren diese Rede zu vertheidigen / daß der Sathan vns Menschen ermordet / die wesentliche Form / Art vnd Gestallt deß Menschen abgetilget / vnd in eine newe wesentliche Form / Art vnd Gestallt verwandelt habe / also daß der Mensch nun eine wesentliche Teuffels Larue sey / etc. Dann newe wesentliche Form oder Gestallt machen / ist ein Werck / das niemandt thun kan / als der Allmächtige Gewalt hat. Thuts nun ď Sathan / so muß er / jrem Dichtẽ nach / Allmächtige Gewalt haben.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/337>, abgerufen am 22.11.2024.