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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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luntas hominis primi. Illud indicat Deum creaturae institutorem, hoc indicat Deum inobedientiae punitorem. Denique idem ipse Christus propter illud creandum factor est hominis, propter hoc sanandum factus est homo. Das ist / In diesem Streit / da gefragt wirt / nicht welchem Dinge ein Schöpffer / sonder welchem ein Seligmacher von nöhten ist / muß man nicht Achtung geben auff das / so guts in Erschaffung der Natur ist / sondern was böses an der Sünde sey / darvon gewiß ist / daß sie die Natur verderbt hat. Es wirdt beydes zugleich fortgepflantzet / die Natur vnd die Verderbung der Natur / welcher eines gut / das ander aber böse ist. Das eine / als die Natur / empfahen wir auß Gnaden deß Schöpffers / das ander / als die Sünde / von wegen deß Jammers vnnd Verdamnüß / in welches die Natur gerahten. Die Natur wirdt von Gottes Gnädigen Willen vervrsachet oder hergebracht. Die Erbsünde aber von dem bösen Willen deß ersten Menschen. Die Natur zeiget an Gott / der sie erschaffen hat / die Erbsünde aber deutet darauff / daß Gott ein Straffer ist deß Vngehorsams. Endlich / so ist Christus selbst vmb der Natur willen / die zu erschaffen ist / deß Menschen Schöpffer / vmb der Erbsünde willen aber / damit dieselbige möchte geheilet oder von jhm abgethan werden / Mensch worden / vnd deß Menschen Erlöser.

In diesem Spruch handelt Augustinus / Erstlich daß ein Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd zwischen der Verderbung sey / auch nach dem Fall. Dann er spricht klar / die Natur sey durch die Sünde verderbt. Item / es werde beydes fortgepflantzet / die Natur vnnd die Verderbung der Natur. Die Natur sey gut / so ferrn sie nemmlich eine Natur / die Sünde aber sey böse. Die Natur haben wir von Gottes Gnaden / die Sünde von dem Anfang der ersten Verderbung. Der Natur Vrsach sey Gott / der Sünden / der böse Wille deß ersten Menschen / etc.

Zum andern / daß Christus der Menschlichen Natur noch

luntas hominis primi. Illud indicat Deum creaturae institutorem, hoc indicat Deum inobedientiae punitorem. Denique idem ipse Christus propter illud creandum factor est hominis, propter hoc sanandum factus est homo. Das ist / In diesem Streit / da gefragt wirt / nicht welchem Dinge ein Schöpffer / sonder welchem ein Seligmacher von nöhten ist / muß man nicht Achtung geben auff das / so guts in Erschaffung der Natur ist / sondern was böses an der Sünde sey / darvon gewiß ist / daß sie die Natur verderbt hat. Es wirdt beydes zugleich fortgepflantzet / die Natur vnd die Verderbung der Natur / welcher eines gut / das ander aber böse ist. Das eine / als die Natur / empfahen wir auß Gnaden deß Schöpffers / das ander / als die Sünde / von wegen deß Jammers vnnd Verdamnüß / in welches die Natur gerahten. Die Natur wirdt von Gottes Gnädigen Willen vervrsachet oder hergebracht. Die Erbsünde aber von dem bösen Willen deß ersten Menschen. Die Natur zeiget an Gott / der sie erschaffen hat / die Erbsünde aber deutet darauff / daß Gott ein Straffer ist deß Vngehorsams. Endlich / so ist Christus selbst vmb der Natur willen / die zu erschaffen ist / deß Menschen Schöpffer / vmb der Erbsünde willen aber / damit dieselbige möchte geheilet oder von jhm abgethan werden / Mensch worden / vnd deß Menschen Erlöser.

In diesem Spruch handelt Augustinus / Erstlich daß ein Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd zwischen der Verderbung sey / auch nach dem Fall. Dann er spricht klar / die Natur sey durch die Sünde verderbt. Item / es werde beydes fortgepflantzet / die Natur vnnd die Verderbung der Natur. Die Natur sey gut / so ferrn sie nem̃lich eine Natur / die Sünde aber sey böse. Die Natur haben wir von Gottes Gnaden / die Sünde von dem Anfang der ersten Verderbung. Der Natur Vrsach sey Gott / der Sünden / der böse Wille deß ersten Menschen / etc.

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[0330] luntas hominis primi. Illud indicat Deum creaturae institutorem, hoc indicat Deum inobedientiae punitorem. Denique idem ipse Christus propter illud creandum factor est hominis, propter hoc sanandum factus est homo. Das ist / In diesem Streit / da gefragt wirt / nicht welchem Dinge ein Schöpffer / sonder welchem ein Seligmacher von nöhten ist / muß man nicht Achtung geben auff das / so guts in Erschaffung der Natur ist / sondern was böses an der Sünde sey / darvon gewiß ist / daß sie die Natur verderbt hat. Es wirdt beydes zugleich fortgepflantzet / die Natur vnd die Verderbung der Natur / welcher eines gut / das ander aber böse ist. Das eine / als die Natur / empfahen wir auß Gnaden deß Schöpffers / das ander / als die Sünde / von wegen deß Jammers vnnd Verdamnüß / in welches die Natur gerahten. Die Natur wirdt von Gottes Gnädigen Willen vervrsachet oder hergebracht. Die Erbsünde aber von dem bösen Willen deß ersten Menschen. Die Natur zeiget an Gott / der sie erschaffen hat / die Erbsünde aber deutet darauff / daß Gott ein Straffer ist deß Vngehorsams. Endlich / so ist Christus selbst vmb der Natur willen / die zu erschaffen ist / deß Menschen Schöpffer / vmb der Erbsünde willen aber / damit dieselbige möchte geheilet oder von jhm abgethan werden / Mensch worden / vnd deß Menschen Erlöser. In diesem Spruch handelt Augustinus / Erstlich daß ein Vnderscheidt zwischen der Natur vnnd zwischen der Verderbung sey / auch nach dem Fall. Dann er spricht klar / die Natur sey durch die Sünde verderbt. Item / es werde beydes fortgepflantzet / die Natur vnnd die Verderbung der Natur. Die Natur sey gut / so ferrn sie nem̃lich eine Natur / die Sünde aber sey böse. Die Natur haben wir von Gottes Gnaden / die Sünde von dem Anfang der ersten Verderbung. Der Natur Vrsach sey Gott / der Sünden / der böse Wille deß ersten Menschen / etc. Zum andern / daß Christus der Menschlichen Natur noch

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/330>, abgerufen am 25.11.2024.