Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vnd nit von einer andern selbstendigen Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechen / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen.

Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vnd wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were.

Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vñ nit von einer andern selbstendigẽ Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechẽ / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen.

Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vñ wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were.

Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0327" n="158"/>
        <p>Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur                      sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vn&#x0303; nit von einer                      andern selbstendige&#x0303; Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen                      von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini                      stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen                      sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz                      gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die                      verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser                          Gebreche&#x0303; / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß                      die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder                      zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr                      an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit /                      wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten                      dürstiglich anziehen.</p>
        <p>Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda                      est, non separanda, ist auch für vns vn&#x0303; wider diese Schwärmer.                      Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde)                      vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern                      wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst                      were.</p>
        <p>Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre:                      Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est,                      vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist:                      Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet                      / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn /                      wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr                      oder gar nicht seyn.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[158/0327] Vnd ist recht geredt / da Augustinus lib. 2. Contra Iul. schreibet: Vnser Natur sey durch deß ersten Menschen Sünde verderbt / vñ nit von einer andern selbstendigẽ Natur abzusöndern / sondern sie sey zu heilen von dem Gebrechen den sie hat / etc. Ist auch vnnd gehet diese Rede Augustini stracks wider diese Schwärmer. Dann ist die Natur von dem Gebrechen / welchen sie durch deß ersten Menschen Sünde vberkommen hat / zu heilen / daß sie gantz gesundt vnnd rein werde / so muß ja beides wahr seyn / Erstlich daß die verderbte Natur die Sünde selbst nicht sey / sondern die Sünde sey ein böser Gebrechẽ / daruon die Natur zu heilen ist. Zum andern / daß die Natur von solchem bösen Zufall am Jüngstentage gantz vnd gar zu heilen oder zubefreyen sey / also daß sie gantz vnd gar keine böse Vnart oder Gebrechen mehr an sich habe. Darinnen bestehet vnser Kirchenlehre / vnd das ist die Warheit / wider diese Schwärmer / noch dürffen sie Augustinum auff jhrer Seiten dürstiglich anziehen. Das Sprüchlein Augustini sermon. 30. de verbis Apostoli: Natura in te sananda est, non separanda, ist auch für vns vñ wider diese Schwärmer. Die Natur in dir / spricht Augustinus / ist zu heilen (verstehe von der Sünde) vnnd ist nicht abzuscheiden / wie die Manicheer schwärmeten / von einer andern wesentlichen selbstendigen Natur / welche die Sünde oder das böse selbst were. Ebner massen bestättiget auch dieser Spruch Sermon. 45. de tempore, vnsere Lehre: Peccatum non est alia natura, vt in saniunt Manichaei, languor noster est, vitium nostrum est, non separatum alibi erit, sed sanatum nusquam erit. Das ist: Die Erbsünde ist nicht eine andere frembde Natur / wie die Manicheer geschwärmet / sondern ist vnsere Kranckheit oder Gebrechen / vnd wirdt nicht etwa seyn / wann sie von der Natur geschieden wirdt / sondern wirdt als dann nirgendts mehr oder gar nicht seyn.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/327
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/327>, abgerufen am 22.11.2024.