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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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So ist das Bildt Gottes das Menschliche Wesen / Leib vnd Seele selbst.

Nuhn ist die erste Propositio nicht simpliciter oder durchauß wahr / daß der Mensch wesentlich das sey / darnach er erschaffen ist. Dann wo das solte wahr seyn / müsten der Mensch vnnd das / nach welchem er erschaffen ist / durchauß einerley seyn / das ist aber falsch vnd vnrecht / darumb auch Moses selbst den Menschen / vnnd das Bilde / zu den er erschaffen ist / vnterscheidet / in dem er den Menschen vnd das Bilde / nach dem er erschaffen ist / vnderschiedlich nennet.

Item / Wann diese Propositio bestehen solte / so müste folgen / das Heiligkeit vnd Gerechtigkeit / in welchen das Bilde Gottes stehet / vnd deß erschaffenen Menschen Natur vnd Wesen / oder Leib vnnd Seel selbst ohne Vnderscheidt einerley weren / welches durchauß nicht wahr ist. Sintemal die Wort Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit kein Wesen bedeuten / sondern etwas daß im Wesen oder im Menschen vnd seiner Natur oder Seele ist.

Kan also deß Gegenthels Grundt mit nichten bleiben / sonder muß hernider fallen.

Wie es dann auch selbst sich mercken läst / da es concludiert vnnd spricht: Darauß klar / daß der gantze Mensch selbst / oder sein gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / Gottes Bilde oder die Erbgerechtigkeit / das ist durchauß vnd allerding Grundgut / wesentlich / heilig / gerecht / dem Willen vnd Gesetz Gottes gleichförmig vnnd vnsterblich gewesen / etc. Da die Conclusio viel mehr also lauten müst / wann jhre Grillen solten stadt haben: Darauß folgt / daß der gantze Mensch oder sem gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / wesentlich Gottes Ebenbilde selbst gewest / vnnd nicht also wie sie formieret. Dann durchauß rein vnd gut seyn / gerecht vnnd heilig seyn / vnd wesentlich die Reinigkeit / Gütigkeit / Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit selbst seyn / sindt weit von einander vnderschieden / vnnd werden nimmermehr einerley Dinge oder Sachen / Welches so klar vnd wahr ist / daß es auch ein Blinder / wie man sagt / an der Wandt greiffen köndte.

So ist das Bildt Gottes das Menschliche Wesen / Leib vnd Seele selbst.

Nuhn ist die erste Propositio nicht simpliciter oder durchauß wahr / daß der Mensch wesentlich das sey / darnach er erschaffen ist. Dann wo das solte wahr seyn / müsten der Mensch vnnd das / nach welchem er erschaffen ist / durchauß einerley seyn / das ist aber falsch vnd vnrecht / darumb auch Moses selbst den Menschen / vnnd das Bilde / zu dẽ er erschaffen ist / vnterscheidet / in dem er den Menschen vnd das Bilde / nach dem er erschaffen ist / vnderschiedlich nennet.

Item / Wann diese Propositio bestehen solte / so müste folgen / das Heiligkeit vnd Gerechtigkeit / in welchen das Bilde Gottes stehet / vnd deß erschaffenen Menschen Natur vnd Wesen / oder Leib vnnd Seel selbst ohne Vnderscheidt einerley weren / welches durchauß nicht wahr ist. Sintemal die Wort Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit kein Wesen bedeuten / sondern etwas daß im Wesen oder im Menschen vnd seiner Natur oder Seele ist.

Kan also deß Gegenthels Grundt mit nichten bleiben / sonder muß hernider fallen.

Wie es dann auch selbst sich mercken läst / da es concludiert vnnd spricht: Darauß klar / daß der gantze Mensch selbst / oder sein gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / Gottes Bilde oder die Erbgerechtigkeit / das ist durchauß vnd allerding Grundgut / wesentlich / heilig / gerecht / dem Willen vnd Gesetz Gottes gleichförmig vnnd vnsterblich gewesen / etc. Da die Conclusio viel mehr also lauten müst / wann jhre Grillen solten stadt haben: Darauß folgt / daß der gantze Mensch oder sem gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / wesentlich Gottes Ebenbilde selbst gewest / vnnd nicht also wie sie formieret. Dann durchauß rein vnd gut seyn / gerecht vnnd heilig seyn / vnd wesentlich die Reinigkeit / Gütigkeit / Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit selbst seyn / sindt weit von einander vnderschieden / vnnd werden nim̃ermehr einerley Dinge oder Sachen / Welches so klar vnd wahr ist / daß es auch ein Blinder / wie man sagt / an der Wandt greiffen köndte.

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[10/0031] So ist das Bildt Gottes das Menschliche Wesen / Leib vnd Seele selbst. Nuhn ist die erste Propositio nicht simpliciter oder durchauß wahr / daß der Mensch wesentlich das sey / darnach er erschaffen ist. Dann wo das solte wahr seyn / müsten der Mensch vnnd das / nach welchem er erschaffen ist / durchauß einerley seyn / das ist aber falsch vnd vnrecht / darumb auch Moses selbst den Menschen / vnnd das Bilde / zu dẽ er erschaffen ist / vnterscheidet / in dem er den Menschen vnd das Bilde / nach dem er erschaffen ist / vnderschiedlich nennet. Item / Wann diese Propositio bestehen solte / so müste folgen / das Heiligkeit vnd Gerechtigkeit / in welchen das Bilde Gottes stehet / vnd deß erschaffenen Menschen Natur vnd Wesen / oder Leib vnnd Seel selbst ohne Vnderscheidt einerley weren / welches durchauß nicht wahr ist. Sintemal die Wort Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit kein Wesen bedeuten / sondern etwas daß im Wesen oder im Menschen vnd seiner Natur oder Seele ist. Kan also deß Gegenthels Grundt mit nichten bleiben / sonder muß hernider fallen. Wie es dann auch selbst sich mercken läst / da es concludiert vnnd spricht: Darauß klar / daß der gantze Mensch selbst / oder sein gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / Gottes Bilde oder die Erbgerechtigkeit / das ist durchauß vnd allerding Grundgut / wesentlich / heilig / gerecht / dem Willen vnd Gesetz Gottes gleichförmig vnnd vnsterblich gewesen / etc. Da die Conclusio viel mehr also lauten müst / wann jhre Grillen solten stadt haben: Darauß folgt / daß der gantze Mensch oder sem gantz Natur vnd Wesen vor dem Fall / wesentlich Gottes Ebenbilde selbst gewest / vnnd nicht also wie sie formieret. Dann durchauß rein vnd gut seyn / gerecht vnnd heilig seyn / vnd wesentlich die Reinigkeit / Gütigkeit / Gerechtigkeit vnnd Heiligkeit selbst seyn / sindt weit von einander vnderschieden / vnnd werden nim̃ermehr einerley Dinge oder Sachen / Welches so klar vnd wahr ist / daß es auch ein Blinder / wie man sagt / an der Wandt greiffen köndte.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/31>, abgerufen am 24.11.2024.