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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Natur deß Menschen sey / als ein böser Schade / Seuche oder Gebrechen / bekennet vnd lehret er zu gleich die Vermischung der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur / sonsten köndte er nicht wider die Manicheer erhalten / daß die gute Natur deß Menschen verderbt were / darauff er doch alle seine Schrifften wider die Manicheer gerichtet vnd gegründet hat.

Darneben / weil Augustinus durch vnd durch wider die Manicheer streitet / daß die Verderbung keine Substantz oder Natur sey / sondern etwas böses oder eine böse Vnart vnnd Seuche / dardurch die Menschliche Natur verderbt ist / so kan er ja anderst nicht lehren vnnd halten / dann daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey.

Vber das / so schreibet er mit klaren Worten contra Epistolam Fundamenti, cap. 33. Longum est caetera persequi, sed manifestum est eis, qui nullo studio partium iudicant, cum istae naturae commemorantur, ADIVN GI EIS QVAEDAM, QVIBVS DISPLICEANT, QVAE CVM DETRAHIMVS, NATVRAE MELIORES MANENT. Vnde intelligitur eas, in quantum naturae sunt, bonas esse, quia cum eis vicissim omne, quod bonum habent, detraxeris, naturae nullae erunt, &c. Das ist / Es were zu lang / alles zu widerholen / es ist aber doch denen / welche vnpartheiisch sindt / offenbar / wann man der Naturen gedenckt / daß man etlicher Dinge / die darbey sindt / erwehnet / derentwegen sie nicht allerding zu loben / welche Dinge / wann sie darvon abgescheiden oder abgethan / würden sie besser seyn vnd bleiben. Daher gnugsamm zu verstehen ist / daß sie / so ferrn sie Naturen sindt / gut sindt. Dann so man jhnen alles entziehen solte / das sie gutes haben / würden sie keine Naturen seyn. Welche Wort freylich gnugsamm zu erkennen geben / daß Augustinus gehalten / daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey.

So hat auch Lutherus an vielen Ohrten in seinen Schrifften die Erbsünde also beschrieben / daß sie gleich wie eine Vnreinig-

Natur deß Menschen sey / als ein böser Schade / Seuche oder Gebrechen / bekennet vnd lehret er zu gleich die Vermischung der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur / sonsten köndte er nicht wider die Manicheer erhalten / daß die gute Natur deß Menschen verderbt were / darauff er doch alle seine Schrifften wider die Manicheer gerichtet vnd gegründet hat.

Darneben / weil Augustinus durch vnd durch wider die Manicheer streitet / daß die Verderbung keine Substantz oder Natur sey / sondern etwas böses oder eine böse Vnart vnnd Seuche / dardurch die Menschliche Natur verderbt ist / so kan er ja anderst nicht lehren vnnd halten / dann daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey.

Vber das / so schreibet er mit klaren Worten contra Epistolam Fundamenti, cap. 33. Longum est caetera persequi, sed manifestum est eis, qui nullo studio partium iudicant, cum istae naturae commemorantur, ADIVN GI EIS QVAEDAM, QVIBVS DISPLICEANT, QVAE CVM DETRAHIMVS, NATVRAE MELIORES MANENT. Vnde intelligitur eas, in quantum naturae sunt, bonas esse, quia cum eis vicissim omne, quod bonum habent, detraxeris, naturae nullae erunt, &c. Das ist / Es were zu lang / alles zu widerholen / es ist aber doch denẽ / welche vnpartheiisch sindt / offenbar / wann man der Naturen gedenckt / daß man etlicher Dinge / die darbey sindt / erwehnet / derentwegen sie nicht allerding zu loben / welche Dinge / wann sie darvon abgescheiden oder abgethan / würden sie besser seyn vnd bleiben. Daher gnugsam̃ zu verstehen ist / daß sie / so ferrn sie Naturen sindt / gut sindt. Dann so man jhnen alles entziehen solte / das sie gutes haben / würden sie keine Naturen seyn. Welche Wort freylich gnugsam̃ zu erkennen geben / daß Augustinus gehaltẽ / daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey.

So hat auch Lutherus an vielen Ohrten in seinen Schrifften die Erbsünde also beschrieben / daß sie gleich wie eine Vnreinig-

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[147/0305] Natur deß Menschen sey / als ein böser Schade / Seuche oder Gebrechen / bekennet vnd lehret er zu gleich die Vermischung der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur / sonsten köndte er nicht wider die Manicheer erhalten / daß die gute Natur deß Menschen verderbt were / darauff er doch alle seine Schrifften wider die Manicheer gerichtet vnd gegründet hat. Darneben / weil Augustinus durch vnd durch wider die Manicheer streitet / daß die Verderbung keine Substantz oder Natur sey / sondern etwas böses oder eine böse Vnart vnnd Seuche / dardurch die Menschliche Natur verderbt ist / so kan er ja anderst nicht lehren vnnd halten / dann daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey. Vber das / so schreibet er mit klaren Worten contra Epistolam Fundamenti, cap. 33. Longum est caetera persequi, sed manifestum est eis, qui nullo studio partium iudicant, cum istae naturae commemorantur, ADIVN GI EIS QVAEDAM, QVIBVS DISPLICEANT, QVAE CVM DETRAHIMVS, NATVRAE MELIORES MANENT. Vnde intelligitur eas, in quantum naturae sunt, bonas esse, quia cum eis vicissim omne, quod bonum habent, detraxeris, naturae nullae erunt, &c. Das ist / Es were zu lang / alles zu widerholen / es ist aber doch denẽ / welche vnpartheiisch sindt / offenbar / wann man der Naturen gedenckt / daß man etlicher Dinge / die darbey sindt / erwehnet / derentwegen sie nicht allerding zu loben / welche Dinge / wann sie darvon abgescheiden oder abgethan / würden sie besser seyn vnd bleiben. Daher gnugsam̃ zu verstehen ist / daß sie / so ferrn sie Naturen sindt / gut sindt. Dann so man jhnen alles entziehen solte / das sie gutes haben / würden sie keine Naturen seyn. Welche Wort freylich gnugsam̃ zu erkennen geben / daß Augustinus gehaltẽ / daß die Sünde / als eine böse Seuche oder Vnart / mit der verderbten Natur vermenget sey. So hat auch Lutherus an vielen Ohrten in seinen Schrifften die Erbsünde also beschrieben / daß sie gleich wie eine Vnreinig-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/305>, abgerufen am 24.11.2024.