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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Concordi Buch verwirfft / wann gelehret wirdt / daß die Erbsünde nur eine Verderbung sey etlicher zufälliger Dinge an deß Menschen Natur / darbey vnd darunter die Natur gleichwol jre Güte vnd Krafft erhalten / etc. Gibt aber dabey für / daß etliche sind / welche also sollen gelehret haben. Mit denselben mag ers außfechten / wirdt jhnen / ob Gott will / an Christlicher Antwort nicht erwinden.

Dieser Schwarmgeist kan so weit in seinem verwirreten Kopff nicht kommen / daß die verderbte Natur / so ferrn sie auch jetzo eine Natur vnd Gottes Geschöpff ist / muß gut geheissen werden / vnd das darumb / damit man nicht auß der Natur / auch wie sie verderbt ist / das böse selbst mache. Dann wo das geschehe / so müßt Gott / der die verderbte Natur auch jetzo schaffet / ein Schöpffer der wesentlichen Boßheit oder Sünde selbst seyn.

Es wirdt auch durch diese Reden nicht bestettigt / daß die naturalia noch sollen gantz / oder die Natur vnuerderbt seyn. Dann wie solte der lehren / daß die naturalia noch gantz vnd vnuerderbet / der außtrücklich setzet vnd bekennt / daß durch Adams Fall Menschlich Natur vnd Wesen gantz vnd gar verderbt sey?

Wir bekennen vnd lehren mit Luthero vnd zu förderst mit der Schrifft / daß die Natur durch vnd durch verderbt sey / vnd mit der Sünde vergifftet / vnd sagen doch auch mit Luthero vnd zu förderst mit Gottes Wort / daß die Natur bleibe / ob sie wol durch die Sünde sehr verderbt ist. Vnd sind diese Reden nicht widereinander. Wenn Lutherus spricht: Die Natur bleibet / ob sie wol verderbt ist / etc. sihet er dahin / daß er sich verwahre wider die / so die Natur auff gut Manichaeisch zur Sünde selbst machen wöllen. Welcher Irrthumber diese Rede entgegen setzet. Wann er aber spricht: Die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / sihet er auff die / so die Natur auff gut Pelagianisch wöllen noch rein vnd gut haben / vnnd nicht gestehen / daß sie durch die Erbsünde verderbt sey.

Concordi Buch verwirfft / wann gelehret wirdt / daß die Erbsünde nur eine Verderbung sey etlicher zufälliger Dinge an deß Menschen Natur / darbey vnd darunter die Natur gleichwol jre Güte vñ Krafft erhalten / etc. Gibt aber dabey für / daß etliche sind / welche also sollen gelehret haben. Mit denselben mag ers außfechten / wirdt jhnen / ob Gott will / an Christlicher Antwort nicht erwinden.

Dieser Schwarmgeist kan so weit in seinem verwirreten Kopff nicht kommen / daß die verderbte Natur / so ferrn sie auch jetzo eine Natur vnd Gottes Geschöpff ist / muß gut geheissen werden / vnd das darumb / damit man nicht auß der Natur / auch wie sie verderbt ist / das böse selbst mache. Dann wo das geschehe / so müßt Gott / der die verderbte Natur auch jetzo schaffet / ein Schöpffer der wesentlichen Boßheit oder Sünde selbst seyn.

Es wirdt auch durch diese Reden nicht bestettigt / daß die naturalia noch sollen gantz / oder die Natur vnuerderbt seyn. Dann wie solte der lehren / daß die naturalia noch gantz vñ vnuerderbet / der außtrücklich setzet vnd bekennt / daß durch Adams Fall Menschlich Natur vnd Wesen gantz vnd gar verderbt sey?

Wir bekennen vnd lehren mit Luthero vnd zu förderst mit der Schrifft / daß die Natur durch vnd durch verderbt sey / vnd mit der Sünde vergifftet / vnd sagen doch auch mit Luthero vnd zu förderst mit Gottes Wort / daß die Natur bleibe / ob sie wol durch die Sünde sehr verderbt ist. Vñ sind diese Reden nicht widereinander. Weñ Lutherus spricht: Die Natur bleibet / ob sie wol verderbt ist / etc. sihet er dahin / daß er sich verwahre wider die / so die Natur auff gut Manichaeisch zur Sünde selbst machen wöllen. Welcher Irrthumber diese Rede entgegen setzet. Wann er aber spricht: Die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / sihet er auff die / so die Natur auff gut Pelagianisch wöllen noch rein vnd gut haben / vnnd nicht gestehen / daß sie durch die Erbsünde verderbt sey.

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[0286] Concordi Buch verwirfft / wann gelehret wirdt / daß die Erbsünde nur eine Verderbung sey etlicher zufälliger Dinge an deß Menschen Natur / darbey vnd darunter die Natur gleichwol jre Güte vñ Krafft erhalten / etc. Gibt aber dabey für / daß etliche sind / welche also sollen gelehret haben. Mit denselben mag ers außfechten / wirdt jhnen / ob Gott will / an Christlicher Antwort nicht erwinden. Dieser Schwarmgeist kan so weit in seinem verwirreten Kopff nicht kommen / daß die verderbte Natur / so ferrn sie auch jetzo eine Natur vnd Gottes Geschöpff ist / muß gut geheissen werden / vnd das darumb / damit man nicht auß der Natur / auch wie sie verderbt ist / das böse selbst mache. Dann wo das geschehe / so müßt Gott / der die verderbte Natur auch jetzo schaffet / ein Schöpffer der wesentlichen Boßheit oder Sünde selbst seyn. Es wirdt auch durch diese Reden nicht bestettigt / daß die naturalia noch sollen gantz / oder die Natur vnuerderbt seyn. Dann wie solte der lehren / daß die naturalia noch gantz vñ vnuerderbet / der außtrücklich setzet vnd bekennt / daß durch Adams Fall Menschlich Natur vnd Wesen gantz vnd gar verderbt sey? Wir bekennen vnd lehren mit Luthero vnd zu förderst mit der Schrifft / daß die Natur durch vnd durch verderbt sey / vnd mit der Sünde vergifftet / vnd sagen doch auch mit Luthero vnd zu förderst mit Gottes Wort / daß die Natur bleibe / ob sie wol durch die Sünde sehr verderbt ist. Vñ sind diese Reden nicht widereinander. Weñ Lutherus spricht: Die Natur bleibet / ob sie wol verderbt ist / etc. sihet er dahin / daß er sich verwahre wider die / so die Natur auff gut Manichaeisch zur Sünde selbst machen wöllen. Welcher Irrthumber diese Rede entgegen setzet. Wann er aber spricht: Die gantze Natur sey durch die Sünde verderbt / sihet er auff die / so die Natur auff gut Pelagianisch wöllen noch rein vnd gut haben / vnnd nicht gestehen / daß sie durch die Erbsünde verderbt sey.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/286>, abgerufen am 25.11.2024.