Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Wann diese Leuht Augen hetten / die da recht sehen / solten sie diese Wort Lutheri nicht vorbey gehen / sondern auch in Acht haben. Da würde sich baldt finden / daß sie Luthero Gewalt theten / in dem sie jhm zuschreiben / er habe gelehret / das verderbte Wesen oder Natur deß Menschen sey die Sünde selbst / weil er das Wort Substantz / Wefen oder Natur in dieser Sach zun Zeiten gebrauchet. Dann da sagt er rundt Nein zu. Aber das dienet nicht in jhren Kram / darvmb sehen sies nicht / wöllens auch nicht sehen. Kompt Gegentheil auff das Wort (reatus, Schuldt) vnndEe. j. fa. 1. zeigt an auß Luthero wider Latomum / daß er mit demselben Wort vbel zu frieden gewest / vnd nenne es ein sehr dunckel Wort / etc. NunTom. 2. Ienensi, contra Latomum, fol. 427. Tomo 4. Ienensi latino. Psal. 51. pag. 379. 388. 402. stehet solchs in Luthero / daß er aber gemeltes Wort gantz vnnd gar solte verwerffen / das stehet nicht an diesem Ohrt / ist auch sonsten in Lutheri Schrifften nicht zu befinden: sondern viel mehr das Widerspiel. Dann Tom. 4. Ienensi, Psalm. 51. braucht er das Wort (reatus oder Schuldt) selbst etlichmal / vnd Genes. 42. dergleichen. Dürfft derwegen vom Brauch solches Worts so viel Geschreyes nicht machen. Es ist diesen Gesellen aber darumb zu thun / daß / wann sie diß Wort außgemustert / desto ehe erhalten möchten / daß das Wort Sünde in Luthero nicht abstractiue oder für das jenige gebraucht würde / das schüldig ist an Gottes Zorn vnd ewiger Verdammnüß / wo es nicht Gnade erlangt / sondern für die verderbte Natur selbst. Die Wort Lutheri / so Tom 1. Ienensi deutsch / fol. 407. stehen / in welchen er schilt auff die Sophisten / daß sie Glossen vber das Wort (Sünde / Rom. 7.) erdencken vnd auff die Ban bringen / vnnd legen es auß / daß es an gemeltem Ohrt nicht eigentlich Sünde heissen soll / sonder nur eine Pein vnd nicht eine Schuld / etc. gehen / wie gesagt / wider die Sophisten vnd Papisten / welche verneynen / daß die Schwachheit in den Gläubigen warhafftig Sünde sey / vnd wöllen / daß das Wort Sünde / Rom. 7. da es von den Gläubigen gebraucht wirdt / nicht eygentlich Sünde oder Schuld / Wann diese Leuht Augen hetten / die da recht sehen / solten sie diese Wort Lutheri nicht vorbey gehen / sondern auch in Acht haben. Da würde sich baldt finden / daß sie Luthero Gewalt theten / in dem sie jhm zuschreiben / er habe gelehret / das verderbte Wesen oder Natur deß Menschẽ sey die Sünde selbst / weil er das Wort Substantz / Wefen oder Natur in dieser Sach zun Zeiten gebrauchet. Dann da sagt er rundt Nein zu. Aber das dienet nicht in jhren Kram / darvmb sehen sies nicht / wöllens auch nicht sehen. Kompt Gegentheil auff das Wort (reatus, Schuldt) vnndEe. j. fa. 1. zeigt an auß Luthero wider Latomum / daß er mit demselben Wort vbel zu frieden gewest / vnd nenne es ein sehr dunckel Wort / etc. NunTom. 2. Ienensi, contra Latomum, fol. 427. Tomo 4. Ienensi latino. Psal. 51. pag. 379. 388. 402. stehet solchs in Luthero / daß er aber gemeltes Wort gantz vnnd gar solte verwerffen / das stehet nicht an diesem Ohrt / ist auch sonsten in Lutheri Schrifften nicht zu befinden: sondern viel mehr das Widerspiel. Dann Tom. 4. Ienensi, Psalm. 51. braucht er das Wort (reatus oder Schuldt) selbst etlichmal / vnd Genes. 42. dergleichen. Dürfft derwegen vom Brauch solches Worts so viel Geschreyes nicht machen. Es ist diesen Gesellen aber darumb zu thun / daß / wann sie diß Wort außgemustert / desto ehe erhalten möchten / daß das Wort Sünde in Luthero nicht abstractiuè oder für das jenige gebraucht würde / das schüldig ist an Gottes Zorn vñ ewiger Verdam̃nüß / wo es nicht Gnade erlangt / sondern für die verderbte Natur selbst. Die Wort Lutheri / so Tom 1. Ienensi deutsch / fol. 407. stehen / in welchen er schilt auff die Sophisten / daß sie Glossen vber das Wort (Sünde / Rom. 7.) erdencken vnd auff die Ban bringen / vnnd legen es auß / daß es an gemeltem Ohrt nicht eigentlich Sünde heissen soll / sonder nur eine Pein vnd nicht eine Schuld / etc. gehen / wie gesagt / wider die Sophisten vnd Papisten / welche verneynen / daß die Schwachheit in den Gläubigen warhafftig Sünde sey / vnd wöllen / daß das Wort Sünde / Rom. 7. da es von den Gläubigen gebraucht wirdt / nicht eygentlich Sünde oder Schuld / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0277" n="133"/> <p>Wann diese Leuht Augen hetten / die da recht sehen / solten sie diese Wort Lutheri nicht vorbey gehen / sondern auch in Acht haben. Da würde sich baldt finden / daß sie Luthero Gewalt theten / in dem sie jhm zuschreiben / er habe gelehret / das verderbte Wesen oder Natur deß Menschẽ sey die Sünde selbst / weil er das Wort Substantz / Wefen oder Natur in dieser Sach zun Zeiten gebrauchet. Dann da sagt er rundt Nein zu. Aber das dienet nicht in jhren Kram / darvmb sehen sies nicht / wöllens auch nicht sehen.</p> <p>Kompt Gegentheil auff das Wort (reatus, Schuldt) vnnd<note place="right">Ee. j. fa. 1.</note> zeigt an auß Luthero wider Latomum / daß er mit demselben Wort vbel zu frieden gewest / vnd nenne es ein sehr dunckel Wort / etc. Nun<note place="right"><hi rendition="#i">Tom. 2. Ienensi, contra Latomum, fol. 4</hi>2<hi rendition="#i">7. Tomo 4. Ienensi latino. Psal. 51. pag. 379. 388.</hi> 4<hi rendition="#i">0</hi>2.</note> stehet solchs in Luthero / daß er aber gemeltes Wort gantz vnnd gar solte verwerffen / das stehet nicht an diesem Ohrt / ist auch sonsten in Lutheri Schrifften nicht zu befinden: sondern viel mehr das Widerspiel. Dann Tom. 4. Ienensi, Psalm. 51. braucht er das Wort (reatus oder Schuldt) selbst etlichmal / vnd Genes. 42. dergleichen. Dürfft derwegen vom Brauch solches Worts so viel Geschreyes nicht machen.</p> <p>Es ist diesen Gesellen aber darumb zu thun / daß / wann sie diß Wort außgemustert / desto ehe erhalten möchten / daß das Wort Sünde in Luthero nicht abstractiuè oder für das jenige gebraucht würde / das schüldig ist an Gottes Zorn vñ ewiger Verdam̃nüß / wo es nicht Gnade erlangt / sondern für die verderbte Natur selbst.</p> <p>Die Wort Lutheri / so Tom 1. Ienensi deutsch / fol. 407. stehen / in welchen er schilt auff die Sophisten / daß sie Glossen vber das Wort (Sünde / Rom. 7.) erdencken vnd auff die Ban bringen / vnnd legen es auß / daß es an gemeltem Ohrt nicht eigentlich Sünde heissen soll / sonder nur eine Pein vnd nicht eine Schuld / etc. gehen / wie gesagt / wider die Sophisten vnd Papisten / welche verneynen / daß die Schwachheit in den Gläubigen warhafftig Sünde sey / vnd wöllen / daß das Wort Sünde / Rom. 7. da es von den Gläubigen gebraucht wirdt / nicht eygentlich Sünde oder Schuld / </p> </div> </body> </text> </TEI> [133/0277]
Wann diese Leuht Augen hetten / die da recht sehen / solten sie diese Wort Lutheri nicht vorbey gehen / sondern auch in Acht haben. Da würde sich baldt finden / daß sie Luthero Gewalt theten / in dem sie jhm zuschreiben / er habe gelehret / das verderbte Wesen oder Natur deß Menschẽ sey die Sünde selbst / weil er das Wort Substantz / Wefen oder Natur in dieser Sach zun Zeiten gebrauchet. Dann da sagt er rundt Nein zu. Aber das dienet nicht in jhren Kram / darvmb sehen sies nicht / wöllens auch nicht sehen.
Kompt Gegentheil auff das Wort (reatus, Schuldt) vnnd zeigt an auß Luthero wider Latomum / daß er mit demselben Wort vbel zu frieden gewest / vnd nenne es ein sehr dunckel Wort / etc. Nun stehet solchs in Luthero / daß er aber gemeltes Wort gantz vnnd gar solte verwerffen / das stehet nicht an diesem Ohrt / ist auch sonsten in Lutheri Schrifften nicht zu befinden: sondern viel mehr das Widerspiel. Dann Tom. 4. Ienensi, Psalm. 51. braucht er das Wort (reatus oder Schuldt) selbst etlichmal / vnd Genes. 42. dergleichen. Dürfft derwegen vom Brauch solches Worts so viel Geschreyes nicht machen.
Ee. j. fa. 1.
Tom. 2. Ienensi, contra Latomum, fol. 427. Tomo 4. Ienensi latino. Psal. 51. pag. 379. 388. 402. Es ist diesen Gesellen aber darumb zu thun / daß / wann sie diß Wort außgemustert / desto ehe erhalten möchten / daß das Wort Sünde in Luthero nicht abstractiuè oder für das jenige gebraucht würde / das schüldig ist an Gottes Zorn vñ ewiger Verdam̃nüß / wo es nicht Gnade erlangt / sondern für die verderbte Natur selbst.
Die Wort Lutheri / so Tom 1. Ienensi deutsch / fol. 407. stehen / in welchen er schilt auff die Sophisten / daß sie Glossen vber das Wort (Sünde / Rom. 7.) erdencken vnd auff die Ban bringen / vnnd legen es auß / daß es an gemeltem Ohrt nicht eigentlich Sünde heissen soll / sonder nur eine Pein vnd nicht eine Schuld / etc. gehen / wie gesagt / wider die Sophisten vnd Papisten / welche verneynen / daß die Schwachheit in den Gläubigen warhafftig Sünde sey / vnd wöllen / daß das Wort Sünde / Rom. 7. da es von den Gläubigen gebraucht wirdt / nicht eygentlich Sünde oder Schuld /
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/277>, abgerufen am 16.02.2025. |