Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht

Daß das Wort Sünde zuweilen concretiue, zuweilen abstractiue gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in conment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort droben angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nemmlich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst.

Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nemmlich vmm der Sophisten willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundum quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht

Daß das Wort Sünde zuweilen concretiuè, zuweilen abstractiuè gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in cõment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort drobẽ angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nem̃lich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst.

Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nem̃lich vm̃ der Sophistẽ willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundùm quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0275" n="132"/>
        <p>Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde                      außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch                      deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade                      soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer                      Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht</p>
        <p>Daß das Wort Sünde zuweilen concretiuè, zuweilen abstractiuè gebraucht werde /                      das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in co&#x0303;ment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort drobe&#x0303; angezogen /                      weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht                      nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst                      verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen /                          nem&#x0303;lich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz                      oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst.</p>
        <p>Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man                      solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff                      einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was                      Vrsachen er das gethan / nem&#x0303;lich vm&#x0303; der                          Sophiste&#x0303; willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr                      für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften                      zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes                      Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach                      dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundùm quid, vmb gewisser Vrsach                      willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß                      gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann                      daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er                      es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4.                      Ienensi.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[132/0275] Zum vierten / spricht er abermals an ermeltem Ohrt: Gottes Gnade muß die Erbsünde außfegen / die die Natur rein vnnd newmachet. Mit welchen Worten er auch deutlich die verderbte Natur vnd die Erbsünde / so darauß durch Gottes Gnade soll vnd muß getilget werden / vnderscheidet. Thun demnach diese Schwärmer Luthero vnd seinen Worten Gewalt vnd vnrecht Daß das Wort Sünde zuweilen concretiuè, zuweilen abstractiuè gebraucht werde / das bezeugt D. Lutherus selbst / Tom. 3. Ienens. latin. in cõment. ad Gal. cap. 3. Weil aber seine Wort drobẽ angezogen / weisen wir den Christlichen Leser daselbst hin. Kan demnach dieser Leut Gedicht nicht bestehen / da sie sagen / Lutherus habe das Wort Sünde nie anderst verstanden / dann wie sie es auff gut Schwärmerisch oder Manichaeisch außlegen / nem̃lich / daß es so viel heissen solle / als die Substantz oder Wesen Menschlicher Natur / oder als die verderbte Natur selbst. Daß aber Lutherus wider Latomum Tom. 2. latin. Ienensi, pag. 416. schreibet / man solle nit zweiffeln / daß dz Wörtlein Sünde nicht auff vielerley / sondern auff einerley Weise in der Schrifft genommen werde / etc. Ist zu bedencken / auß was Vrsachen er das gethan / nem̃lich vm̃ der Sophistẽ willen / welche das Wörtlein Sünde / Rom. 7. nuhr für die Straffe der Sünden verstundenvnd außlegten / auff daß sie nicht dürfften zugeben / daß die böse Lust in den Gläubigen warhafftig Sünde were / vnnd GOTTes Gesetz zuwider / als Lutherus selbst in gemeltem Buch zwey Bletter hernach dieses erkläret. Darumb dann / was Lutherus secundùm quid, vmb gewisser Vrsach willen geredet / sollen diese Leuht nicht also anziehen / als wann er durchauß gewollt / daß das Wort Sünde sonsten nicht auff mehr Weise gebraucht würde. Dann daß das nicht seine Meynung gewest / ist auß den Sprüchen klar / in welchen er es selbst auff mehr Weise außgelegt hat / als sonderlich Galat. cap. 3. Tom. 4. Ienensi.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/275
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/275>, abgerufen am 22.11.2024.