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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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solcher Fehl oder Mangel ist. Vnd heist jhm das Wort Sünde da so viel / als sündig / das Wesen ist Sünde / das ist / es ist sündig / vnrein / verderbt / verdampt / etc.

Zum dritten spricht er / die Erbsünde oder Natur Sünde oder Person Sünde wirdt nicht gethan / wie alle andere Sünde / sondern sie ist / sie lebet vnd thut alle Sünde / vnnd ist die wesentliche Sünde / die da nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget: Sondern wo vnd wie lange die Person ist / da ist Sünde auch. Da hörestu abermals / warumb Lutherus die Erbsünde eine Natur Sünde Person oder wesentliche Sünde nenne / Nemlich / dieweil sie nicht gethan wirdt / wie die wircklichen Sünden / Sondern dieweil sie alle andere Sünde thut / oder ein Vrsprung ist aller anderer Sünden / Nach mals darumm / dieweil sie nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget / Sondern wo vnnd wie lange die Person ist. Setzet nicht mit einem wörtlein / Syllaben oder Buchstab dazu / daß er die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / Person Sünde / wesentliche Sünde heisse / daß er gläubte / hielte vnd lehrete / daß die Natur / Person oder Wesen deß Menschen / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were / sondern er zeiget andere Vrsachen an / welcher halben er jhr solche Namen geben habe.

Es verstehen auch alle fromme Hertzen / daß es wolt seltzam gelautet haben / wann Lutherus geschrieben / er nennete die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / daß die Natur die Sünde selbst were / oder ein Person Sünde / daß deß Menschen Person die Erbsünde selbst were / oder eine wesentliche Sünde / daß sie deß Menschen Wesen selbst were. Nun hette er aber also schreiben müssen / wann das sein Meynung gewest / welche jm dise Schwärmer fälschlich zumessen. Weil er aber selbst diese Vrsachen nicht gesetzet / so können noch wöllen wir auch diesen Schwärmern nicht gestatten / daß sies Lutheri Worten anschmieren vnd andichten sollen.

solcher Fehl oder Mangel ist. Vnd heist jhm das Wort Sünde da so viel / als sündig / das Wesen ist Sünde / das ist / es ist sündig / vnrein / verderbt / verdampt / etc.

Zum dritten spricht er / die Erbsünde oder Natur Sünde oder Person Sünde wirdt nicht gethan / wie alle andere Sünde / sondern sie ist / sie lebet vnd thut alle Sünde / vnnd ist die wesentliche Sünde / die da nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget: Sondern wo vnd wie lange die Person ist / da ist Sünde auch. Da hörestu abermals / warumb Lutherus die Erbsünde eine Natur Sünde Person oder wesentliche Sünde nenne / Nemlich / dieweil sie nicht gethan wirdt / wie die wircklichen Sünden / Sondern dieweil sie alle andere Sünde thut / oder ein Vrsprung ist aller anderer Sünden / Nach mals darum̃ / dieweil sie nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget / Sondern wo vnnd wie lange die Person ist. Setzet nicht mit einem wörtlein / Syllaben oder Buchstab dazu / daß er die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / Person Sünde / wesentliche Sünde heisse / daß er gläubte / hielte vñ lehrete / daß die Natur / Person oder Wesen deß Menschen / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were / sondern er zeiget andere Vrsachen an / welcher halben er jhr solche Namen geben habe.

Es verstehen auch alle fromme Hertzen / daß es wolt seltzam gelautet haben / wann Lutherus geschrieben / er nennete die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / daß die Natur die Sünde selbst were / oder ein Person Sünde / daß deß Menschẽ Person die Erbsünde selbst were / oder eine wesentliche Sünde / daß sie deß Menschen Wesen selbst were. Nun hette er aber also schreiben müssen / wañ das sein Meynung gewest / welche jm dise Schwärmer fälschlich zumessen. Weil er aber selbst diese Vrsachen nicht gesetzet / so können noch wöllẽ wir auch diesen Schwärmern nicht gestatten / daß sies Lutheri Worten anschmieren vnd andichten sollen.

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[0274] solcher Fehl oder Mangel ist. Vnd heist jhm das Wort Sünde da so viel / als sündig / das Wesen ist Sünde / das ist / es ist sündig / vnrein / verderbt / verdampt / etc. Zum dritten spricht er / die Erbsünde oder Natur Sünde oder Person Sünde wirdt nicht gethan / wie alle andere Sünde / sondern sie ist / sie lebet vnd thut alle Sünde / vnnd ist die wesentliche Sünde / die da nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget: Sondern wo vnd wie lange die Person ist / da ist Sünde auch. Da hörestu abermals / warumb Lutherus die Erbsünde eine Natur Sünde Person oder wesentliche Sünde nenne / Nemlich / dieweil sie nicht gethan wirdt / wie die wircklichen Sünden / Sondern dieweil sie alle andere Sünde thut / oder ein Vrsprung ist aller anderer Sünden / Nach mals darum̃ / dieweil sie nicht eine Stunde oder Zeitlang sündiget / Sondern wo vnnd wie lange die Person ist. Setzet nicht mit einem wörtlein / Syllaben oder Buchstab dazu / daß er die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / Person Sünde / wesentliche Sünde heisse / daß er gläubte / hielte vñ lehrete / daß die Natur / Person oder Wesen deß Menschen / ohne allen Vnderscheid / die Erbsünde selbst were / sondern er zeiget andere Vrsachen an / welcher halben er jhr solche Namen geben habe. Es verstehen auch alle fromme Hertzen / daß es wolt seltzam gelautet haben / wann Lutherus geschrieben / er nennete die Erbsünde darumb eine Natur Sünde / daß die Natur die Sünde selbst were / oder ein Person Sünde / daß deß Menschẽ Person die Erbsünde selbst were / oder eine wesentliche Sünde / daß sie deß Menschen Wesen selbst were. Nun hette er aber also schreiben müssen / wañ das sein Meynung gewest / welche jm dise Schwärmer fälschlich zumessen. Weil er aber selbst diese Vrsachen nicht gesetzet / so können noch wöllẽ wir auch diesen Schwärmern nicht gestatten / daß sies Lutheri Worten anschmieren vnd andichten sollen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/274>, abgerufen am 22.11.2024.