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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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nach von Adam vnderscheiden geworden / welchs eine grewliche Vnwarheit vnd Gottslästerung ist. Dann Prosper Aquitanicus contra Collatoren recht schreibet: Nature humane, cuius creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita, & sensus & ratio, caeteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die Menschliche Natur / welcher Gott ein Schöpffer ist / behält auch nach dem Fall jre Substantz / Gestallt / Leben / Sinne / Vernunfft / vnd andere Güter vnd Eygenschafften deß Leibs vnd der Seele / an welchen es auch den bösen vnd lästerhafftigen Leuten nicht mangelt. Zum fünfften / müsten alle die schreckliche Lehren wahr seyn / daß Christus Fleisch wesentlich von vnserm Fleisch vnderschieden / vnd er nicht warhafftig vnser Fleisch vnd Bruder were / vnd derhalben vns auch nicht erlöset hette. Item / daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / daß er sie heiliget / gerecht vnd selig machet / etc. Vnd was dergleichen für Gottslästerungen mehr sind / an seinem Ort ordentlich nacheinander erzehlet.

Zu dem ists nicht wahr / daß die Schmalkaldischen Artickel lehren solten / daß die Erbsünde sey das Corruptum, das ist / die verderbte Natur selbst / dann sie sagen deutlich vnnd klar / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der Natur / etc. vnnd sagen mit keinem Wort / daß sie die verderbte Natur one Vnderscheid selbst sey. Aber hieruon ist droben weiter Bericht geschehen.

Ob auch D. Lutherus Genesis 3. schreibet / die gantze Vernunfft sey geschwechet / die gantze Natur sey in etwas anders verwandelt: So erkläret er sich doch / als droben deutlich außgeführet / daß er solche Verwandelung verstehe von der Verlierung der guten Kräfften vnnd Eigenschafften / vnnd hergegen von den bösen Eygenschafften oder böser Vnart / welche durch die Sünde in die Menschliche Natur kommen ist / vnnd nicht von der wesentlichen Verwandelung deß gantzen Menschen in ein ander newes vnd

nach von Adam vnderscheidẽ geworden / welchs eine grewliche Vnwarheit vñ Gottslästerung ist. Dañ Prosper Aquitanicus contra Collatorẽ recht schreibet: Naturę humanę, cuius creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita, & sensus & ratio, caeteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die Menschliche Natur / welcher Gott ein Schöpffer ist / behält auch nach dem Fall jre Substantz / Gestallt / Leben / Sinne / Vernunfft / vnd andere Güter vnd Eygenschafften deß Leibs vnd der Seele / an welchen es auch den bösen vnd lästerhafftigen Leuten nicht mangelt. Zum fünfften / müsten alle die schreckliche Lehren wahr seyn / daß Christus Fleisch wesentlich von vnserm Fleisch vnderschieden / vnd er nicht warhafftig vnser Fleisch vnd Bruder were / vnd derhalben vns auch nicht erlöset hette. Item / daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / daß er sie heiliget / gerecht vnd selig machet / etc. Vñ was dergleichen für Gottslästerungen mehr sind / an seinem Ort ordentlich nacheinander erzehlet.

Zu dem ists nicht wahr / daß die Schmalkaldischen Artickel lehren solten / daß die Erbsünde sey das Corruptum, das ist / die verderbte Natur selbst / dann sie sagen deutlich vnnd klar / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der Natur / etc. vnnd sagen mit keinem Wort / daß sie die verderbte Natur one Vnderscheid selbst sey. Aber hieruon ist droben weiter Bericht geschehen.

Ob auch D. Lutherus Genesis 3. schreibet / die gantze Vernunfft sey geschwechet / die gantze Natur sey in etwas anders verwandelt: So erkläret er sich doch / als droben deutlich außgeführet / daß er solche Verwandelung verstehe von der Verlierung der guten Kräfften vnnd Eigenschafften / vnnd hergegen von den bösen Eygenschafften oder böser Vnart / welche durch die Sünde in die Menschliche Natur kommen ist / vnnd nicht von der wesentlichen Verwandelung deß gantzen Menschen in ein ander newes vnd

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[121/0253] nach von Adam vnderscheidẽ geworden / welchs eine grewliche Vnwarheit vñ Gottslästerung ist. Dañ Prosper Aquitanicus contra Collatorẽ recht schreibet: Naturę humanę, cuius creator est Deus, etiam post praeuaricationem manet substantia, manet forma, manet vita, & sensus & ratio, caeteraque corporis atque animi bona, quae etiam malis vitiosisque non desunt. Das ist / die Menschliche Natur / welcher Gott ein Schöpffer ist / behält auch nach dem Fall jre Substantz / Gestallt / Leben / Sinne / Vernunfft / vnd andere Güter vnd Eygenschafften deß Leibs vnd der Seele / an welchen es auch den bösen vnd lästerhafftigen Leuten nicht mangelt. Zum fünfften / müsten alle die schreckliche Lehren wahr seyn / daß Christus Fleisch wesentlich von vnserm Fleisch vnderschieden / vnd er nicht warhafftig vnser Fleisch vnd Bruder were / vnd derhalben vns auch nicht erlöset hette. Item / daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / daß er sie heiliget / gerecht vnd selig machet / etc. Vñ was dergleichen für Gottslästerungen mehr sind / an seinem Ort ordentlich nacheinander erzehlet. Zu dem ists nicht wahr / daß die Schmalkaldischen Artickel lehren solten / daß die Erbsünde sey das Corruptum, das ist / die verderbte Natur selbst / dann sie sagen deutlich vnnd klar / die Erbsünde sey eine tieffe Verderbung der Natur / etc. vnnd sagen mit keinem Wort / daß sie die verderbte Natur one Vnderscheid selbst sey. Aber hieruon ist droben weiter Bericht geschehen. Ob auch D. Lutherus Genesis 3. schreibet / die gantze Vernunfft sey geschwechet / die gantze Natur sey in etwas anders verwandelt: So erkläret er sich doch / als droben deutlich außgeführet / daß er solche Verwandelung verstehe von der Verlierung der guten Kräfften vnnd Eigenschafften / vnnd hergegen von den bösen Eygenschafften oder böser Vnart / welche durch die Sünde in die Menschliche Natur kommen ist / vnnd nicht von der wesentlichen Verwandelung deß gantzen Menschen in ein ander newes vnd

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/253>, abgerufen am 22.11.2024.