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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vnd Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc.

Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdenXx. 5. ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort.

VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundum quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundum quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vñ Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc.

Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdẽXx. 5. ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort.

VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundùm quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundùm quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

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[119/0249] einer gefragt würde / der die Sach verstehet / was Substantia vñ Accidens sey / daß derselbige auß vnnd nach Gottes Wort antworten solle / die Erbsünde sey nicht deß Menschen Substantz / Natur oder Wesen / sey auch nicht die verderbte Natur ohne allen Vnderscheid selbst: sondern sey eine zufällige tieffe Verderbung der gantzen Natur / etc. Daß wir halten sollen / es könne keiner kein Theologus werdẽ ohne den Aristotelem / etc. ist eine vnuerschämpte Vnwarheit / vnnd bedarff derwegen keiner weitläufftigen Antwort. Xx. 5. VIII. Was die Wort deß Concordi Buchs pag 264. antrifft / soll den Kirchen vnnd Schulen dieses ärgerlichen vnnd hochschädlichen Streits zu Grunde abgeholffen werden / ist von nöhten / daß menniglich deßhalben eigentlich berichtet / etc. sind sie secundùm quid geredet / nemblich in Betrachtung / wie hart Illyricus in seinen Büchern getrieben / daß die Erbsünde ein Substantz were / eben in dem Verstande / wie das Wort Substantz in der Abtheilung der Substantz vnnd accidentis oder zufälliger Dinge in Schulen gebraucht / vnd den zufälligen Dingen entgegen gesetzt wirdt / als in seinen Demonst. fol. 321. 322. vnnd dergleichen mehr Orten zu sehen ist. Hat nun die Kirche für Illyrici Schwarm vnd falscher Lehre sollen gewarnet vnd / so viel an vns ist / diesem Streit abgeholffen werden / ist ja freylich von nöhten gewest / daß menniglich dauon eigentlich berichtet würde. Gehet also dieses alles auff die Wörter selbst / Substantz vnd zufälliges Ding / vnnd auff Illyrici / der deß Schulworts Substantz gebraucht / Treiben vnd Dringen. Sonst / was die Sache an jhr selbst betrifft / sagt das Concordi Buch nicht / daß sie auß diesen Schulworten solle entschieden werden: sondern viel mehr auß Gottes Wort / vnd Artickeln deß Christlichen Glaubens / wie dann auch solcher Grundt im Concordi Buch deutlich vnd klar gezeiget ist. Darumb sich dann diese Leut billich schämen solten / was secundùm quid oder einer gewissen Vrsachen halben also geredet ist / simpliciter oder also zu deuten / gleich als lehrete das

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/249>, abgerufen am 23.11.2024.