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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Also / was ferner auß Augustino vnd Eusebis von der Dialectica eingeführet / gibt oder nimpt dieser Sachen nichts. Dann niemandt vnter vns sagt / daß man den Grundt der Lehre / was nemmlich die Erbsünde sey / auß der Dialectica nemmen soll / darumb alle diese Sprüch vergeblich wider vns citiert werden / vnd der Christliche Leser vmbsonst damit auff gehalten wirdt.

Lutheri Klag vber die Dialecticam, Tomo. 1. Epistolarun, gehet darauff / wie die Dialectica in seiner Jugendt / gegen dem jetzigen Liecht zu rechnen / in Schulen so vnuerständtlich sey tradiert worden / daß er vnd andere keinen Nutz darauß schaffen / oder sich derselben bessern können / wirfft sie aber darumb nicht gar hinweg / wie diese Schwärmer thun.

Daß in Glaubens Sachen von der Dialectica zu der Theologia oder Heiligen Schrifft zu gehen / ist recht / vnnd das thun wir auch in diesem Streit / wie vns dessen vnsere Gründe / auß Gottes Wort vnd Artickeln deß Glaubens genommen / gnugsamb Zeugnüß geben für Gott vnd seiner lieben Kirchen.

Der Meister deß Examinis hat droben selbst bekandt / daß dasIi. ij. Wort Substantz oder Wesen / das sie in diesem Streit von der Erbsünde brauchen / nicht in der Bibel stehe / vnnd wöllens doch gleich sehr nicht fallen lassen / so es doch gewißlich wahr ist / vnd bißher augenscheinlich durch Gottes Gnade erwiesen / daß es in diesem Artickel von der Erbsünde / wie sie es brauchen / ohne grosse Gottslästerung nicht kan geduldet oder gelitten werden. Warumm solten wir dann nicht viel mehr Macht haben / da die Sache selbst / welche mit dem Wort Accidens oder Zufall von den vnsern außgesprochen / in Gottes Wort vnnd in den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens so starcken festen Grundt hat / dasselbige zu behalten?

Vns ist auch nicht so viel am Wort Accidens oder Zufall / als an der Sachen selbst / gelegen. Wann wir der Sachen einig weren / vnnd sie mit vns lehreten / daß die Erbsünde eine tieffe Verderbung were der Natur / welchs die Schrifft lehret vnd Lutherus mit

Also / was ferner auß Augustino vnd Eusebis von der Dialectica eingeführet / gibt oder nimpt dieser Sachen nichts. Dann niemandt vnter vns sagt / daß man den Grundt der Lehre / was nem̃lich die Erbsünde sey / auß der Dialectica nemmen soll / darumb alle diese Sprüch vergeblich wider vns citiert werden / vnd der Christliche Leser vmbsonst damit auff gehalten wirdt.

Lutheri Klag vber die Dialecticam, Tomo. 1. Epistolarũ, gehet darauff / wie die Dialectica in seiner Jugendt / gegen dem jetzigen Liecht zu rechnen / in Schulen so vnuerständtlich sey tradiert worden / daß er vnd andere keinen Nutz darauß schaffen / oder sich derselben bessern können / wirfft sie aber darumb nicht gar hinweg / wie diese Schwärmer thun.

Daß in Glaubens Sachen von der Dialectica zu der Theologia oder Heiligen Schrifft zu gehen / ist recht / vnnd das thun wir auch in diesem Streit / wie vns dessen vnsere Gründe / auß Gottes Wort vnd Artickeln deß Glaubens genommen / gnugsamb Zeugnüß geben für Gott vnd seiner lieben Kirchen.

Der Meister deß Examinis hat droben selbst bekandt / daß dasIi. ij. Wort Substantz oder Wesen / das sie in diesem Streit von der Erbsünde brauchen / nicht in der Bibel stehe / vnnd wöllens doch gleich sehr nicht fallen lassen / so es doch gewißlich wahr ist / vnd bißher augenscheinlich durch Gottes Gnade erwiesen / daß es in diesem Artickel von der Erbsünde / wie sie es brauchen / ohne grosse Gottslästerung nicht kan geduldet oder gelitten werden. Warum̃ soltẽ wir dañ nicht viel mehr Macht haben / da die Sache selbst / welche mit dem Wort Accidens oder Zufall von den vnsern außgesprochen / in Gottes Wort vnnd in den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens so starcken festen Grundt hat / dasselbige zu behalten?

Vns ist auch nicht so viel am Wort Accidens oder Zufall / als an der Sachen selbst / gelegen. Wann wir der Sachen einig weren / vnnd sie mit vns lehreten / daß die Erbsünde eine tieffe Verderbung were der Natur / welchs die Schrifft lehret vñ Lutherus mit

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[114/0239] Also / was ferner auß Augustino vnd Eusebis von der Dialectica eingeführet / gibt oder nimpt dieser Sachen nichts. Dann niemandt vnter vns sagt / daß man den Grundt der Lehre / was nem̃lich die Erbsünde sey / auß der Dialectica nemmen soll / darumb alle diese Sprüch vergeblich wider vns citiert werden / vnd der Christliche Leser vmbsonst damit auff gehalten wirdt. Lutheri Klag vber die Dialecticam, Tomo. 1. Epistolarũ, gehet darauff / wie die Dialectica in seiner Jugendt / gegen dem jetzigen Liecht zu rechnen / in Schulen so vnuerständtlich sey tradiert worden / daß er vnd andere keinen Nutz darauß schaffen / oder sich derselben bessern können / wirfft sie aber darumb nicht gar hinweg / wie diese Schwärmer thun. Daß in Glaubens Sachen von der Dialectica zu der Theologia oder Heiligen Schrifft zu gehen / ist recht / vnnd das thun wir auch in diesem Streit / wie vns dessen vnsere Gründe / auß Gottes Wort vnd Artickeln deß Glaubens genommen / gnugsamb Zeugnüß geben für Gott vnd seiner lieben Kirchen. Der Meister deß Examinis hat droben selbst bekandt / daß das Wort Substantz oder Wesen / das sie in diesem Streit von der Erbsünde brauchen / nicht in der Bibel stehe / vnnd wöllens doch gleich sehr nicht fallen lassen / so es doch gewißlich wahr ist / vnd bißher augenscheinlich durch Gottes Gnade erwiesen / daß es in diesem Artickel von der Erbsünde / wie sie es brauchen / ohne grosse Gottslästerung nicht kan geduldet oder gelitten werden. Warum̃ soltẽ wir dañ nicht viel mehr Macht haben / da die Sache selbst / welche mit dem Wort Accidens oder Zufall von den vnsern außgesprochen / in Gottes Wort vnnd in den Artickeln vnsers Christlichen Glaubens so starcken festen Grundt hat / dasselbige zu behalten? Ii. ij. Vns ist auch nicht so viel am Wort Accidens oder Zufall / als an der Sachen selbst / gelegen. Wann wir der Sachen einig weren / vnnd sie mit vns lehreten / daß die Erbsünde eine tieffe Verderbung were der Natur / welchs die Schrifft lehret vñ Lutherus mit

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/239>, abgerufen am 22.11.2024.