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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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verweißt wol Augustinus dem Juliano / daß er auß der Dialectica argumentieren wölle / vnd könne es doch nicht Dialectice oder recht fürbringen. Sind aber die angezogene Wort darinnen nicht zubefinden.

Noch ein Spruch wirdt auß dem 2. Buch Augustini contra Iulian. am Ende desselbigen Buchs citiert / da Augustinus Juliano sagt / daß er der Vätter Sprüche exagitiere / Quia non possunt secundum Categorias Aristotelis de dogmatibus iudicare. Dieweil sie nicht können nach den Categoriis Aristotelis von der Lehre vrtheilen / gleich als were er / Julianus / der Mann / welcher der Peri pateticorum philosophorum Raht finden könne / da sie vom subiecto vnnd denen Dingen / so in einem subiecto oder Wesen sind / wider die Erbsünde auß der Dialectica sprechen / etc. Aber dieser Spruch / wie auch dergleichen andere mehr / nemen vnser Lehre gar nichts. Sintemal wir vnsere Lehre von der Erbsünde / was sie eigentlich sey / nicht auß der Dialectica schöpffen vnnd nehmen / sondern auß der Heiligen Schrifft.

Das Christliche Concordi Buch füret den Grundt oder Beweiß der Lehre von der Erbsünde nicht auß Philippi Dialectica (dann den Grundt der Lehre hat es auß der Schrifft vnnd Artickeln deß Glaubens gesetzet) sondern das alleine sagt es / daß ohne jemandes / auch Lutheri Einrede / vor diesem Streit breuchlich gewesen in Schulen vnd sonst / die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding zu nennen. Derwegen dann ein solch Zetergeschrey vber dem Wort Accidens nicht zu machen / wie diese Leuthe thun / sonderlich weil die Sache selbst / so mit oder vnter diesem Wort begriffen / in der Heiligen Schrifft stehet / vnnd mit so starckem Grunde gelehret wirdt. Wann wir den Grundt dieser Lehre auß Philippi Dialectica nehmen / so hetten diese Leut vns billich zu beschüldigen. Weil wir aber das nicht thun / so ist es ein lauter vergeblich Ding / daß sie hieruon so viel Wort verlieren.

verweißt wol Augustinus dem Juliano / daß er auß der Dialectica argumentieren wölle / vnd könne es doch nicht Dialecticè oder recht fürbringen. Sind aber die angezogene Wort darinnen nicht zubefinden.

Noch ein Spruch wirdt auß dem 2. Buch Augustini contra Iulian. am Ende desselbigen Buchs citiert / da Augustinus Juliano sagt / daß er der Vätter Sprüche exagitiere / Quia nõ possunt secundum Categorias Aristotelis de dogmatibus iudicare. Dieweil sie nicht können nach den Categoriis Aristotelis von der Lehre vrtheilen / gleich als were er / Julianus / der Mann / welcher der Peri pateticorum philosophorum Raht finden könne / da sie vom subiecto vnnd denen Dingen / so in einem subiecto oder Wesen sind / wider die Erbsünde auß der Dialectica sprechen / etc. Aber dieser Spruch / wie auch dergleichen andere mehr / nemen vnser Lehre gar nichts. Sintemal wir vnsere Lehre von der Erbsünde / was sie eigentlich sey / nicht auß der Dialectica schöpffen vnnd nehmen / sondern auß der Heiligen Schrifft.

Das Christliche Concordi Buch füret den Grundt oder Beweiß der Lehre von der Erbsünde nicht auß Philippi Dialectica (dañ den Grundt der Lehre hat es auß der Schrifft vnnd Artickeln deß Glaubens gesetzet) sondern das alleine sagt es / daß ohne jemandes / auch Lutheri Einrede / vor diesem Streit breuchlich gewesen in Schulen vñ sonst / die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding zu nennen. Derwegen dann ein solch Zetergeschrey vber dem Wort Accidens nicht zu machen / wie diese Leuthe thun / sonderlich weil die Sache selbst / so mit oder vnter diesem Wort begriffen / in der Heiligen Schrifft stehet / vnnd mit so starckem Grunde gelehret wirdt. Wann wir den Grundt dieser Lehre auß Philippi Dialectica nehmen / so hetten diese Leut vns billich zu beschüldigen. Weil wir aber das nicht thun / so ist es ein lauter vergeblich Ding / daß sie hieruon so viel Wort verlieren.

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[0238] verweißt wol Augustinus dem Juliano / daß er auß der Dialectica argumentieren wölle / vnd könne es doch nicht Dialecticè oder recht fürbringen. Sind aber die angezogene Wort darinnen nicht zubefinden. Noch ein Spruch wirdt auß dem 2. Buch Augustini contra Iulian. am Ende desselbigen Buchs citiert / da Augustinus Juliano sagt / daß er der Vätter Sprüche exagitiere / Quia nõ possunt secundum Categorias Aristotelis de dogmatibus iudicare. Dieweil sie nicht können nach den Categoriis Aristotelis von der Lehre vrtheilen / gleich als were er / Julianus / der Mann / welcher der Peri pateticorum philosophorum Raht finden könne / da sie vom subiecto vnnd denen Dingen / so in einem subiecto oder Wesen sind / wider die Erbsünde auß der Dialectica sprechen / etc. Aber dieser Spruch / wie auch dergleichen andere mehr / nemen vnser Lehre gar nichts. Sintemal wir vnsere Lehre von der Erbsünde / was sie eigentlich sey / nicht auß der Dialectica schöpffen vnnd nehmen / sondern auß der Heiligen Schrifft. Das Christliche Concordi Buch füret den Grundt oder Beweiß der Lehre von der Erbsünde nicht auß Philippi Dialectica (dañ den Grundt der Lehre hat es auß der Schrifft vnnd Artickeln deß Glaubens gesetzet) sondern das alleine sagt es / daß ohne jemandes / auch Lutheri Einrede / vor diesem Streit breuchlich gewesen in Schulen vñ sonst / die Erbsünde ein Accidens oder zufälliges Ding zu nennen. Derwegen dann ein solch Zetergeschrey vber dem Wort Accidens nicht zu machen / wie diese Leuthe thun / sonderlich weil die Sache selbst / so mit oder vnter diesem Wort begriffen / in der Heiligen Schrifft stehet / vnnd mit so starckem Grunde gelehret wirdt. Wann wir den Grundt dieser Lehre auß Philippi Dialectica nehmen / so hetten diese Leut vns billich zu beschüldigen. Weil wir aber das nicht thun / so ist es ein lauter vergeblich Ding / daß sie hieruon so viel Wort verlieren.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/238>, abgerufen am 22.11.2024.