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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Das ist / Wir wissen daß ein Gebrechen das sey / das Schuldt an sich hat / vnnd das man billich straffet / etc. redet in gemein von dem Wort / Vitium oder Mangel / was es bedeute / sagt aber mit keinem Buchstaben nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Dann daß die verderbte Natur Schuldt hat vnd angeklagt wirdt / geschicht secundum quid, das ist / von wegen der Sünde / damit sie verderbt ist / vnnd nicht derwegen / daß sie die Verderbung oder Sünde selbst sey.

Daß wir / wie Lutherus Psal. 51. schreibet / peccatores oder Sünder seyn / das ist / ein böser Baum / vnd daß der Same / darauß wir empfangen / sündig sey vnd böse Frucht bringe / etc. ist recht vnnd wahr / daß aber die verderbte Natur ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst sey / welches das Gegentheil beweisen will / das schreibet Lutherus in diesen Worten nicht / vnnd ist auch an jhme selbst nicht wahr.

Also / daß vnsere Natur extreme corrupta & vitiata, auffs eusserste vnd ärgste verderbt sey / wie Lutherus Psal. 51. ferrner meldet / ist recht vnd wahr / das heist aber noch nicht: Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst. Dann auffs eusserste vnd ärgste verderbet seyn / vnd die Erbsünde selbst seyn / sindt vnd werden nimmermehr einerley.

Der Mensch selbst ist verderbt / verkehrt / geschändet vnd geblendet / ist aber darumb nicht die Verderbung vnd Verkehrung / etc. selbst / sondern solche Verderbung vnd Verkehrung ist in deß Menschen Natur vnd Wesen.

Es ist auch der Mensch mutatus ab illo, vix vmbra hominis, Das ist / weit ein ander Mensch worden / als Adam vor dem Fall war / vnnd kaum ein Schatten deß vorigen Menschen / etc. aber dennoch ist er nicht die Sünde selbst worden. Augustinus libro 2. hypognosticon sagt: Natura humana peccatrix facta est, id est, vitium habens peccati, non ipsa effecta vitium vel peccatum. Post peccatum, homo peccator dictus est, non homo pecca-

Das ist / Wir wissen daß ein Gebrechen das sey / das Schuldt an sich hat / vnnd das man billich straffet / etc. redet in gemein von dem Wort / Vitium oder Mangel / was es bedeute / sagt aber mit keinem Buchstaben nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Dann daß die verderbte Natur Schuldt hat vnd angeklagt wirdt / geschicht secundùm quid, das ist / von wegen der Sünde / damit sie verderbt ist / vnnd nicht derwegen / daß sie die Verderbung oder Sünde selbst sey.

Daß wir / wie Lutherus Psal. 51. schreibet / peccatores oder Sünder seyn / das ist / ein böser Baum / vnd daß der Same / darauß wir empfangen / sündig sey vnd böse Frucht bringe / etc. ist recht vnnd wahr / daß aber die verderbte Natur ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst sey / welches das Gegentheil beweisen will / das schreibet Lutherus in diesen Worten nicht / vnnd ist auch an jhme selbst nicht wahr.

Also / daß vnsere Natur extremè corrupta & vitiata, auffs eusserste vnd ärgste verderbt sey / wie Lutherus Psal. 51. ferrner meldet / ist recht vnd wahr / das heist aber noch nicht: Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst. Dann auffs eusserste vnd ärgste verderbet seyn / vnd die Erbsünde selbst seyn / sindt vnd werden nimmermehr einerley.

Der Mensch selbst ist verderbt / verkehrt / geschändet vnd geblendet / ist aber darumb nicht die Verderbung vñ Verkehrung / etc. selbst / sondern solche Verderbung vnd Verkehrung ist in deß Menschen Natur vnd Wesen.

Es ist auch der Mensch mutatus ab illo, vix vmbra hominis, Das ist / weit ein ander Mensch worden / als Adam vor dem Fall war / vnnd kaum ein Schatten deß vorigen Menschen / etc. aber dennoch ist er nicht die Sünde selbst worden. Augustinus libro 2. hypognosticon sagt: Natura humana peccatrix facta est, id est, vitium habens peccati, non ipsa effecta vitium vel peccatum. Post peccatum, homo peccator dictus est, nõ homo pecca-

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[110/0231] Das ist / Wir wissen daß ein Gebrechen das sey / das Schuldt an sich hat / vnnd das man billich straffet / etc. redet in gemein von dem Wort / Vitium oder Mangel / was es bedeute / sagt aber mit keinem Buchstaben nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Dann daß die verderbte Natur Schuldt hat vnd angeklagt wirdt / geschicht secundùm quid, das ist / von wegen der Sünde / damit sie verderbt ist / vnnd nicht derwegen / daß sie die Verderbung oder Sünde selbst sey. Daß wir / wie Lutherus Psal. 51. schreibet / peccatores oder Sünder seyn / das ist / ein böser Baum / vnd daß der Same / darauß wir empfangen / sündig sey vnd böse Frucht bringe / etc. ist recht vnnd wahr / daß aber die verderbte Natur ohn allen Vnderscheidt die Sünde selbst sey / welches das Gegentheil beweisen will / das schreibet Lutherus in diesen Worten nicht / vnnd ist auch an jhme selbst nicht wahr. Also / daß vnsere Natur extremè corrupta & vitiata, auffs eusserste vnd ärgste verderbt sey / wie Lutherus Psal. 51. ferrner meldet / ist recht vnd wahr / das heist aber noch nicht: Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst. Dann auffs eusserste vnd ärgste verderbet seyn / vnd die Erbsünde selbst seyn / sindt vnd werden nimmermehr einerley. Der Mensch selbst ist verderbt / verkehrt / geschändet vnd geblendet / ist aber darumb nicht die Verderbung vñ Verkehrung / etc. selbst / sondern solche Verderbung vnd Verkehrung ist in deß Menschen Natur vnd Wesen. Es ist auch der Mensch mutatus ab illo, vix vmbra hominis, Das ist / weit ein ander Mensch worden / als Adam vor dem Fall war / vnnd kaum ein Schatten deß vorigen Menschen / etc. aber dennoch ist er nicht die Sünde selbst worden. Augustinus libro 2. hypognosticon sagt: Natura humana peccatrix facta est, id est, vitium habens peccati, non ipsa effecta vitium vel peccatum. Post peccatum, homo peccator dictus est, nõ homo pecca-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/231>, abgerufen am 24.11.2024.