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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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wider ist / das ist Sünde. Vnd folget darauß: das Menschliche Wesen ist dem Gesetz zuwider oder streitet mit demselbigen / Ergo so ists die Erbsünde selbst. Da es billich wissen solte / daß minor dieses argumenti cum signovniuersali, mit nichten (als kurtz zuvor gemeldt) passiert. Confundiert also offentlich vnd müschet betrieglich vntereinan der die Menschliche Natur selbst / so fern sie jetzo auch nach dem fall / Gottes Werck / vnnd Geschöpff ist / vnnd die Erbsünde dadurch sie verderbt / vnd derwegen sie Gottes Gesetz zuwider ist / vnnd mit demselben streitet. Der Apostel aber vnterscheydet deutlich vnter der verderbten Natur / vnnd der Vngerechtigkeit / so jhr von Adam her angeboren. Spricht nicht: Die Sünde ist etwas das dem Gesetz zuwider ist / quiddam [fremdsprachliches Material], Wie er denn hette thun müssen / wenn er deß Gegentheils Lehre hette bekräfftigen wöllen / Sondern spricht es sey [fremdsprachliches Material], das ist Vngerechtigkeit. Vnnd kan kein rechter Christ sagen / das [fremdsprachliches Material] oder die Vngerechtigkeit / etwas wesentliches bedeute / oder von dem verderbten Wesen deß Menschen selbst müsse oder solle verstanden werden.

Also lassen wir D. Lutheri Wort / da er schreibet / dieTom 1. Je nensi fol. 303. vnnd anderstwo. Sünde könne eygentlicher nicht genennet werden / denn das / was wider Gottes Gesetz ist / etc. gerne zu. Aber die folgerey so Lutherus selbst nicht hinzu setzt / sondern sie D. Lutheri Worten antichten / gestehen wir jhnen keines Weges / Sintemal / wann man eygentlich reden will was die Erbsünde sey / mit nichten kan gesagt werden / daß sie deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst sey / Sondern viel mehr muß man sagen / das sie sey eine Verderbung der Natur oder Menschlichen Wesens / denn das verderbte Wesen oder verderbte Natur / vnnd die Verderbung Corrupta natura, & corruptio sind nicht eines sondern zweyerley / wie auch die Kinder in Schulen wissen vnnd verstehen / so die adiectiua vnnd substantiua voneinander scheiden können.

wider ist / das ist Sünde. Vnd folget darauß: das Menschliche Wesen ist dem Gesetz zuwider oder streitet mit demselbigen / Ergo so ists die Erbsünde selbst. Da es billich wissen solte / daß minor dieses argumenti cum signovniuersali, mit nichten (als kurtz zuvor gemeldt) passiert. Confundiert also offentlich vnd müschet betrieglich vntereinan der die Menschliche Natur selbst / so fern sie jetzo auch nach dem fall / Gottes Werck / vnnd Geschöpff ist / vnnd die Erbsünde dadurch sie verderbt / vnd derwegen sie Gottes Gesetz zuwider ist / vnnd mit demselben streitet. Der Apostel aber vnterscheydet deutlich vnter der verderbten Natur / vnnd der Vngerechtigkeit / so jhr von Adam her angeboren. Spricht nicht: Die Sünde ist etwas das dem Gesetz zuwider ist / quiddam [fremdsprachliches Material], Wie er denn hette thun müssen / wenn er deß Gegentheils Lehre hette bekräfftigen wöllen / Sondern spricht es sey [fremdsprachliches Material], das ist Vngerechtigkeit. Vnnd kan kein rechter Christ sagen / das [fremdsprachliches Material] oder die Vngerechtigkeit / etwas wesentliches bedeute / oder von dem verderbten Wesen deß Menschen selbst müsse oder solle verstanden werden.

Also lassen wir D. Lutheri Wort / da er schreibet / dieTom 1. Je nensi fol. 303. vnnd anderstwo. Sünde könne eygentlicher nicht genennet werden / denn das / was wider Gottes Gesetz ist / etc. gerne zu. Aber die folgerey so Lutherus selbst nicht hinzu setzt / sondern sie D. Lutheri Worten antichten / gestehen wir jhnen keines Weges / Sintemal / wann man eygentlich reden will was die Erbsünde sey / mit nichten kan gesagt werden / daß sie deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst sey / Sondern viel mehr muß man sagen / das sie sey eine Verderbung der Natur oder Menschlichen Wesens / denn das verderbte Wesen oder verderbte Natur / vnnd die Verderbung Corrupta natura, & corruptio sind nicht eines sondern zweyerley / wie auch die Kinder in Schulen wissen vnnd verstehen / so die adiectiua vnnd substantiua voneinander scheiden können.

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[6/0023] wider ist / das ist Sünde. Vnd folget darauß: das Menschliche Wesen ist dem Gesetz zuwider oder streitet mit demselbigen / Ergo so ists die Erbsünde selbst. Da es billich wissen solte / daß minor dieses argumenti cum signovniuersali, mit nichten (als kurtz zuvor gemeldt) passiert. Confundiert also offentlich vnd müschet betrieglich vntereinan der die Menschliche Natur selbst / so fern sie jetzo auch nach dem fall / Gottes Werck / vnnd Geschöpff ist / vnnd die Erbsünde dadurch sie verderbt / vnd derwegen sie Gottes Gesetz zuwider ist / vnnd mit demselben streitet. Der Apostel aber vnterscheydet deutlich vnter der verderbten Natur / vnnd der Vngerechtigkeit / so jhr von Adam her angeboren. Spricht nicht: Die Sünde ist etwas das dem Gesetz zuwider ist / quiddam _ , Wie er denn hette thun müssen / wenn er deß Gegentheils Lehre hette bekräfftigen wöllen / Sondern spricht es sey _ , das ist Vngerechtigkeit. Vnnd kan kein rechter Christ sagen / das _ oder die Vngerechtigkeit / etwas wesentliches bedeute / oder von dem verderbten Wesen deß Menschen selbst müsse oder solle verstanden werden. Also lassen wir D. Lutheri Wort / da er schreibet / die Sünde könne eygentlicher nicht genennet werden / denn das / was wider Gottes Gesetz ist / etc. gerne zu. Aber die folgerey so Lutherus selbst nicht hinzu setzt / sondern sie D. Lutheri Worten antichten / gestehen wir jhnen keines Weges / Sintemal / wann man eygentlich reden will was die Erbsünde sey / mit nichten kan gesagt werden / daß sie deß Menschen verderbte Natur vnnd Wesen selbst sey / Sondern viel mehr muß man sagen / das sie sey eine Verderbung der Natur oder Menschlichen Wesens / denn das verderbte Wesen oder verderbte Natur / vnnd die Verderbung Corrupta natura, & corruptio sind nicht eines sondern zweyerley / wie auch die Kinder in Schulen wissen vnnd verstehen / so die adiectiua vnnd substantiua voneinander scheiden können. Tom 1. Je nensi fol. 303. vnnd anderstwo.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/23>, abgerufen am 21.11.2024.