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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Augustino vernommen / ist keine Natur / sondern ist in der Natur / die sie verderbt hat.

Also ist auch dieses klar / daß Augustinus / nicht alleine wegen deß ersten Falls Adae, die Sünde einen zufälligen Gebrechen nenne / sondern auch vnnd zu forderst / so ferrn als sie noch jetzo in aller Menschen Hertzen / Leib / Seele oder Gliedern / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet. Als wir dann solches kurtz zuvor mit Augustini Worten klar erwiesen haben.

Daß Accidens Augustino so viel heissen soll / als contingens, eueniens, das sich zutregt / ist ein lauter Alfentzerey / damit sich das Gegentheil selbst in die Nasen vexiert. Dann wann das bleibt (wie es dann bleiben muß) daß die Sünde in Substantia, das ist / im Wesen oder Natur deß Menschen ist / wie Augustin. lib. 6. contra Iul. cap. 3. schreibet: Et quod corruptio non in se ipsa sit, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio, wie er lib. 2. de moribus Manichaeorum, cap. 5. schreibet: So bleibet auch dieses / daß sie ein Accidens oder Zufall / vnd die verderbte Substantz oder Wesen deß Menschen selbst nicht ist. Ob auch Adam durch seinen Vngehorsamm sündig worden / wir aber in Sünden empfangen werden / so macht doch auch dieses nicht / daß die verderbte Natur darumb die Sünde selbst seyn solte / vnnd kein zufälliges Ding / dann die Empfängniß macht die Sünde selbst zu keiner Substantz oder Wesen nicht / sondern leßt sie einen Weg als den andern ein bösen Zufall / der vns von Adam angeerbet / in der verderbten Natur bleiben.

Es macht zwar Irenaeus viel Wort darvon / daß im Augustino das Wort Accidens von wircklichen Sünden solle verstanden werden / erweisets aber nicht mit einigem Spruche auß Augustini Schrifften / Darumb nuhn billich gesagt wirdt: Was er ohne Grundt vnnd Zeugnüß Augustini schwätzet / das wirdt eben so leicht verworffen / als es von jhme asseriert oder auffs Papier geklicket wirdt.

Augustino vernommen / ist keine Natur / sondern ist in der Natur / die sie verderbt hat.

Also ist auch dieses klar / daß Augustinus / nicht alleine wegen deß ersten Falls Adae, die Sünde einen zufälligen Gebrechen nenne / sondern auch vnnd zu forderst / so ferrn als sie noch jetzo in aller Menschen Hertzen / Leib / Seele oder Gliedern / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet. Als wir dann solches kurtz zuvor mit Augustini Worten klar erwiesen haben.

Daß Accidens Augustino so viel heissen soll / als contingens, eueniens, das sich zutregt / ist ein lauter Alfentzerey / damit sich das Gegentheil selbst in die Nasen vexiert. Dann wann das bleibt (wie es dann bleiben muß) daß die Sünde in Substantia, das ist / im Wesen oder Natur deß Menschen ist / wie Augustin. lib. 6. contra Iul. cap. 3. schreibet: Et quòd corruptio non in se ipsa sit, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio, wie er lib. 2. de moribus Manichaeorum, cap. 5. schreibet: So bleibet auch dieses / daß sie ein Accidens oder Zufall / vñ die verderbte Substantz oder Wesen deß Menschen selbst nicht ist. Ob auch Adam durch seinen Vngehorsam̃ sündig worden / wir aber in Sünden empfangen werden / so macht doch auch dieses nicht / daß die verderbte Natur darumb die Sünde selbst seyn solte / vnnd kein zufälliges Ding / dann die Empfängniß macht die Sünde selbst zu keiner Substantz oder Wesen nicht / sondern leßt sie einen Weg als den andern ein bösen Zufall / der vns von Adam angeerbet / in der verderbten Natur bleiben.

Es macht zwar Irenaeus viel Wort darvon / daß im Augustino das Wort Accidens von wircklichen Sünden solle verstanden werden / erweisets aber nicht mit einigem Spruche auß Augustini Schrifften / Darumb nuhn billich gesagt wirdt: Was er ohne Grundt vnnd Zeugnüß Augustini schwätzet / das wirdt eben so leicht verworffen / als es von jhme asseriert oder auffs Papier geklicket wirdt.

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[109/0229] Augustino vernommen / ist keine Natur / sondern ist in der Natur / die sie verderbt hat. Also ist auch dieses klar / daß Augustinus / nicht alleine wegen deß ersten Falls Adae, die Sünde einen zufälligen Gebrechen nenne / sondern auch vnnd zu forderst / so ferrn als sie noch jetzo in aller Menschen Hertzen / Leib / Seele oder Gliedern / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet. Als wir dann solches kurtz zuvor mit Augustini Worten klar erwiesen haben. Daß Accidens Augustino so viel heissen soll / als contingens, eueniens, das sich zutregt / ist ein lauter Alfentzerey / damit sich das Gegentheil selbst in die Nasen vexiert. Dann wann das bleibt (wie es dann bleiben muß) daß die Sünde in Substantia, das ist / im Wesen oder Natur deß Menschen ist / wie Augustin. lib. 6. contra Iul. cap. 3. schreibet: Et quòd corruptio non in se ipsa sit, sed in aliqua substantia, quam corrumpit. Non enim substantia est ipsa corruptio, wie er lib. 2. de moribus Manichaeorum, cap. 5. schreibet: So bleibet auch dieses / daß sie ein Accidens oder Zufall / vñ die verderbte Substantz oder Wesen deß Menschen selbst nicht ist. Ob auch Adam durch seinen Vngehorsam̃ sündig worden / wir aber in Sünden empfangen werden / so macht doch auch dieses nicht / daß die verderbte Natur darumb die Sünde selbst seyn solte / vnnd kein zufälliges Ding / dann die Empfängniß macht die Sünde selbst zu keiner Substantz oder Wesen nicht / sondern leßt sie einen Weg als den andern ein bösen Zufall / der vns von Adam angeerbet / in der verderbten Natur bleiben. Es macht zwar Irenaeus viel Wort darvon / daß im Augustino das Wort Accidens von wircklichen Sünden solle verstanden werden / erweisets aber nicht mit einigem Spruche auß Augustini Schrifften / Darumb nuhn billich gesagt wirdt: Was er ohne Grundt vnnd Zeugnüß Augustini schwätzet / das wirdt eben so leicht verworffen / als es von jhme asseriert oder auffs Papier geklicket wirdt.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/229>, abgerufen am 24.11.2024.