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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Contra Iulianum, lib. 6. cap. 3. Hoc vitium, quod non est corpus, sed accidens, cum indulgentia sit remissum, &c. Dieser Gebreche / der nicht ein Leib ist / sondern ein Zufall / weil er auß Gnaden vergeben wirdt / etc. Da freylich Augustinus von der Erbsünde redet / welche von den Eltern auff die Kinder in der Empfängniß geerbet wirdt / vnnd heisset sie ein Accidens, das ist / einen Zufall / welcher dem Menschen auß Gnaden vergeben wirdt. Also spricht er in gemeldtem Capitel: Quis nostrum dicit, malum hoc, quod paruuli originaliter trahunt, sine substantia, in qua est, aut esse posse, aut vnquam fuisse? Das ist / Welcher vnter vns sagt / daß das böse oder die Sünde / welche den Kinderlein auffgeerbt wirdt / ohne eine Substantz / in welcher sie ist / jemals gewesen sey / oder auch seyn könne? Ist nuhn die Erbsünde oder das böse / wie es Augustinus hie nennet / welches die Kinderlein von jhren Eltern erben / in der Substantz / vnd kan ohne dieselbe nicht seyn / ist auch nie ohne die Substantz gewesen / so muß es ja / nach Augustini Lehre / nohtwendig ein Accidens oder Zufall seyn in der Substantz oder Natur deß Menschen. Dann das ist vnd heist Accidens oder Zufall / das für sich selbst nicht ist oder kein selbständiges Wesen hat / sondern in einem andern wandelbarlich ist. Ein solch Ding aber ist die Erbsünde / wie Augustinus hie recht schreibet / darvmb muß sie ja ein Accidens malum oder böser Zufall in der Substantz oder Natur deß Menschen seyn / vnd nicht die verderbte Natur selbst.

Contra 2. Epistol. Pelagianorum, libro 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant: Pelagiani eam, tanquam nullum vitium, sed naturale sit bonum, insuper laudant. Catholica vtrosque redarguit, Manicheis dicens: Non natura sed vitium est: Pelagianis dicens, Non a Patre, sed ex mundo est. Die Manicheer schelten deß Fleisches Lust nicht als ein bösen Zufall / sonder als eine Natur / die von Ewigkeit böse sey. Die Pela-

Contra Iulianum, lib. 6. cap. 3. Hoc vitium, quod non est corpus, sed accidens, cum indulgentia sit remissum, &c. Dieser Gebreche / der nicht ein Leib ist / sondern ein Zufall / weil er auß Gnaden vergeben wirdt / etc. Da freylich Augustinus von der Erbsünde redet / welche von den Eltern auff die Kinder in der Empfängniß geerbet wirdt / vnnd heisset sie ein Accidens, das ist / einen Zufall / welcher dem Menschen auß Gnaden vergeben wirdt. Also spricht er in gemeldtem Capitel: Quis nostrum dicit, malum hoc, quod paruuli originaliter trahunt, sine substantia, in qua est, aut esse posse, aut vnquam fuisse? Das ist / Welcher vnter vns sagt / daß das böse oder die Sünde / welche den Kinderlein auffgeerbt wirdt / ohne eine Substantz / in welcher sie ist / jemals gewesen sey / oder auch seyn könne? Ist nuhn die Erbsünde oder das böse / wie es Augustinus hie nennet / welches die Kinderlein von jhren Eltern erben / in der Substantz / vnd kan ohne dieselbe nicht seyn / ist auch nie ohne die Substantz gewesen / so muß es ja / nach Augustini Lehre / nohtwendig ein Accidens oder Zufall seyn in der Substantz oder Natur deß Menschen. Dann das ist vnd heist Accidens oder Zufall / das für sich selbst nicht ist oder kein selbständiges Wesen hat / sondern in einem andern wandelbarlich ist. Ein solch Ding aber ist die Erbsünde / wie Augustinus hie recht schreibet / darvmb muß sie ja ein Accidens malum oder böser Zufall in der Substantz oder Natur deß Menschen seyn / vnd nicht die verderbte Natur selbst.

Contra 2. Epistol. Pelagianorum, libro 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant: Pelagiani eam, tanquam nullum vitium, sed naturale sit bonum, insuper laudant. Catholica vtrosque redarguit, Manichęis dicens: Non natura sed vitium est: Pelagianis dicens, Non à Patre, sed ex mundo est. Die Manicheer schelten deß Fleisches Lust nicht als ein bösen Zufall / sonder als eine Natur / die von Ewigkeit böse sey. Die Pela-

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[0226] Contra Iulianum, lib. 6. cap. 3. Hoc vitium, quod non est corpus, sed accidens, cum indulgentia sit remissum, &c. Dieser Gebreche / der nicht ein Leib ist / sondern ein Zufall / weil er auß Gnaden vergeben wirdt / etc. Da freylich Augustinus von der Erbsünde redet / welche von den Eltern auff die Kinder in der Empfängniß geerbet wirdt / vnnd heisset sie ein Accidens, das ist / einen Zufall / welcher dem Menschen auß Gnaden vergeben wirdt. Also spricht er in gemeldtem Capitel: Quis nostrum dicit, malum hoc, quod paruuli originaliter trahunt, sine substantia, in qua est, aut esse posse, aut vnquam fuisse? Das ist / Welcher vnter vns sagt / daß das böse oder die Sünde / welche den Kinderlein auffgeerbt wirdt / ohne eine Substantz / in welcher sie ist / jemals gewesen sey / oder auch seyn könne? Ist nuhn die Erbsünde oder das böse / wie es Augustinus hie nennet / welches die Kinderlein von jhren Eltern erben / in der Substantz / vnd kan ohne dieselbe nicht seyn / ist auch nie ohne die Substantz gewesen / so muß es ja / nach Augustini Lehre / nohtwendig ein Accidens oder Zufall seyn in der Substantz oder Natur deß Menschen. Dann das ist vnd heist Accidens oder Zufall / das für sich selbst nicht ist oder kein selbständiges Wesen hat / sondern in einem andern wandelbarlich ist. Ein solch Ding aber ist die Erbsünde / wie Augustinus hie recht schreibet / darvmb muß sie ja ein Accidens malum oder böser Zufall in der Substantz oder Natur deß Menschen seyn / vnd nicht die verderbte Natur selbst. Contra 2. Epistol. Pelagianorum, libro 2. cap. 2. Manichaei carnis concupiscentiam non tanquam accidens vitium, sed tanquam naturam ab aeternitate malam vituperant: Pelagiani eam, tanquam nullum vitium, sed naturale sit bonum, insuper laudant. Catholica vtrosque redarguit, Manichęis dicens: Non natura sed vitium est: Pelagianis dicens, Non à Patre, sed ex mundo est. Die Manicheer schelten deß Fleisches Lust nicht als ein bösen Zufall / sonder als eine Natur / die von Ewigkeit böse sey. Die Pela-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/226>, abgerufen am 25.11.2024.