Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischen Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan.

Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vnd gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nemmlich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Arguments nicht bestehet in Signo vniuersali. Denn das verderbte Wesen im Menschen / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darumm die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Worten. Da es auch sonderlich

es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischẽ Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan.

Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vñ gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nem̃lich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Argumẽts nicht bestehet in Signo vniuersali. Deñ das verderbte Wesen im Menschẽ / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darum̃ die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Wortẽ. Da es auch sonderlich

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0021" n="5"/>
es nicht wol klärer in solcher                      Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung.                      Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der                      Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch                      der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen                      Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß                      solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem                      Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag.                      260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgische&#x0303;                      Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche                      Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan.</p>
        <p>Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel                      von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist                      anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vn&#x0303; gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden                      werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nem&#x0303;lich / die Natur /                      Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe                      dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in                      welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder                      zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu                      gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist                      / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß                      schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz                      Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie                      die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Argume&#x0303;ts                      nicht bestehet in Signo vniuersali. Den&#x0303; das verderbte Wesen im                          Mensche&#x0303; / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber                          darum&#x0303; die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich                      soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in                      Lutheri Worte&#x0303;. Da es auch sonderlich
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0021] es nicht wol klärer in solcher Kürtze geschehen köndte / Dann pag. 259. fac. 1. setzet es diese Beschreibung. Daß die Erbsünde sey eine grewliche / tieffe / vnaußsprechliche Verderbung der Menschlichen Natur / Leibs / Seelen / vnd aller Kräfften / also daß der Mensch der Gerechtigkeit / darinnen er Anfangs erschaffen / mangele / in Geistlichen Sachen zum guten erstorben / vnd zu allem bösen verkehret / vnd das also auß solcher Verderbung vnd angeborner Sünde / so in der Natur stecket / auß dem Hertzen alle würckliche Sünde herfliessen / etc. Vnd ibidem fac. 2. vnd pag. 260. wird Stückweyse auß der Apologia der Augspurgischẽ Confession erzehlet / was die Erbsünde sey / etc. Wie solches der Christliche Leser an ermeltem Ort selbst lesen kan. Sonderlich tadelt vnser Gegentheil auch / das im Concordi Buch in dem Artickel von der Erbsünde nicht eben die Wort 1. Johan. 3. angezogen: Die Sünde ist anomia, oder die Sünd ist alles / das wider dz Gesetz Gottes ist / vñ gibt für / daß auß diesem Spruch allein recht könne verstanden werden was die Erbsünde eygentlich sey: Nem̃lich / die Natur / Wesen / oder Leib vnd Seel deß verderbten Menschen selbst / sintemal dieselbe dem Gesetz zu wider sey / etc. Führet auch etliche Sprüch D. Lutheri ein / in welchen er bezeuget / das Sünde ist vnd heisset / alles was dem Gesetz oder zehen Gebotten Gottes nicht gemeß / sondern denselben zuwider ist / etc. Nu gestehet das Concordibuch / das Sünde sey alles was wider das Gesetz Gottes ist / auch daß die verderbte Natur dem Gesetz Gottes widerstrebe. Aber darauß schleust sichs noch lange nicht recht: Sünde ist alles was wider das Gesetz Gottes ist / die verderbte Natur ist wider das Gesetz Gottes: Ergo so ist sie die Erbsünde selbst. Vrsach ist diese / das Minor dieses Argumẽts nicht bestehet in Signo vniuersali. Deñ das verderbte Wesen im Menschẽ / ist wol dem Gesetz Gottes zu wider / ist aber darum̃ die Sünde selbst nicht / wie hernacher / außführlich soll dargethan werden. So stehet auch solchs weder in deß Apostels noch in Lutheri Wortẽ. Da es auch sonderlich

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/21
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/21>, abgerufen am 27.11.2024.