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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Erbsünde selbst sey / da gehöret viel ein ander Beweiß zu / als dieser ist.

Eine grausame vnverschampte Vnwarheit ist es / daß wir lehrenPp. 2. fa. 2. solten / daß der Mensch auch spiritualiter eine gute Geistliche Creatur Gottes sey. Solches können sie nimmermehr auß dem Concordi Buch darthun / vnd sey jhnen diß Falls Trutz gebotten. Dann vnser Lehre ist / ob wol der Mensch / so viel sein Natur belanget / Gottes Creatur sey / so sey er aber doch / was geistliche Sachen anbelangt / zum Guten erstorben / sey fleischlich / vnder die Sünde verkaufft / sey dem Geist GOttes nicht vnderthan / halte GOttes Sachen für eine Thorheit / vnnd tüge nichts vberal in geistlichen Sachen / es sey dann / daß er zuvor wider oder newgeboren werde. Gott der gerechte Richter / wirdt sie mit solchen jhren Vnwarheiten wol finden / wann sie nicht Busse thun.

Betreffendt den Spruch Pauli / Roman. 7. Ich befinde ein ander Gesetz in meinen Gliedern / etc. vermeynet das Gegentheil damit zu eludieren / daß Paulus da von sich / als einem newgebornen rede / etc. Sonsten aber sage die Schrifft nirgends / daß allein ein accidens am Menschen / der nicht widergeboren ist / solte Sünde seyn / deß Menschen Natur vnd Wesen aber soll nicht Sünde oder Erbsunde seyn / etc. Es bedarff aber nicht viel Wort. Dann Sünde ist Sünde / sie sey in Widergebornen oder Vnwidergebornen / vnd macht die Widergeburt kein Vnderscheidt der Sünde an vnnd für sich selbst / daß sie nemmlich eine andere Sünde in Widergebornen / ein andere aber in vnwidergebornen Menschen sey. Als solchs auch Lutherus contra Latomum, Tom. 2. Ienensi, pag. 426. mit diesen Worten bezeugt: Nihil differt peccatum a seipso, secundum naturam suam, ante gratiam & post gratiam, differt vero a sui tractatu, aliter enim nunc tractatur, quam antea. Antea tractabatur, vt esset & cognosceretur, & obrueret nos, nunc tractatur, vt non sit, & eijciatur. Das ist / Die Sünde kan von jhr selbs nicht vnderschieden werden nach jhrer Natur / es sey gleich vor der

Erbsünde selbst sey / da gehöret viel ein ander Beweiß zu / als dieser ist.

Eine grausame vnverschampte Vnwarheit ist es / daß wir lehrenPp. 2. fa. 2. solten / daß der Mensch auch spiritualiter eine gute Geistliche Creatur Gottes sey. Solches können sie nimmermehr auß dem Concordi Buch darthun / vnd sey jhnen diß Falls Trutz gebotten. Dann vnser Lehre ist / ob wol der Mensch / so viel sein Natur belanget / Gottes Creatur sey / so sey er aber doch / was geistliche Sachen anbelangt / zum Guten erstorben / sey fleischlich / vnder die Sünde verkaufft / sey dem Geist GOttes nicht vnderthan / halte GOttes Sachen für eine Thorheit / vnnd tüge nichts vberal in geistlichen Sachen / es sey dann / daß er zuvor wider oder newgeboren werde. Gott der gerechte Richter / wirdt sie mit solchen jhren Vnwarheiten wol finden / wann sie nicht Busse thun.

Betreffendt den Spruch Pauli / Roman. 7. Ich befinde ein ander Gesetz in meinen Gliedern / etc. vermeynet das Gegentheil damit zu eludieren / daß Paulus da von sich / als einem newgebornen rede / etc. Sonsten aber sage die Schrifft nirgends / daß allein ein accidens am Menschen / der nicht widergeboren ist / solte Sünde seyn / deß Menschen Natur vnd Wesen aber soll nicht Sünde oder Erbsunde seyn / etc. Es bedarff aber nicht viel Wort. Dann Sünde ist Sünde / sie sey in Widergebornen oder Vnwidergebornen / vnd macht die Widergeburt kein Vnderscheidt der Sünde an vnnd für sich selbst / daß sie nem̃lich eine andere Sünde in Widergebornen / ein andere aber in vnwidergebornen Menschen sey. Als solchs auch Lutherus contra Latomum, Tom. 2. Ienensi, pag. 426. mit diesen Worten bezeugt: Nihil differt peccatum à seipso, secundùm naturam suam, ante gratiam & post gratiam, differt verò à sui tractatu, aliter enim nunc tractatur, quàm antea. Antea tractabatur, vt esset & cognosceretur, & obrueret nos, nunc tractatur, vt non sit, & eijciatur. Das ist / Die Sünde kan von jhr selbs nicht vnderschieden werden nach jhrer Natur / es sey gleich vor der

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[99/0209] Erbsünde selbst sey / da gehöret viel ein ander Beweiß zu / als dieser ist. Eine grausame vnverschampte Vnwarheit ist es / daß wir lehren solten / daß der Mensch auch spiritualiter eine gute Geistliche Creatur Gottes sey. Solches können sie nimmermehr auß dem Concordi Buch darthun / vnd sey jhnen diß Falls Trutz gebotten. Dann vnser Lehre ist / ob wol der Mensch / so viel sein Natur belanget / Gottes Creatur sey / so sey er aber doch / was geistliche Sachen anbelangt / zum Guten erstorben / sey fleischlich / vnder die Sünde verkaufft / sey dem Geist GOttes nicht vnderthan / halte GOttes Sachen für eine Thorheit / vnnd tüge nichts vberal in geistlichen Sachen / es sey dann / daß er zuvor wider oder newgeboren werde. Gott der gerechte Richter / wirdt sie mit solchen jhren Vnwarheiten wol finden / wann sie nicht Busse thun. Pp. 2. fa. 2. Betreffendt den Spruch Pauli / Roman. 7. Ich befinde ein ander Gesetz in meinen Gliedern / etc. vermeynet das Gegentheil damit zu eludieren / daß Paulus da von sich / als einem newgebornen rede / etc. Sonsten aber sage die Schrifft nirgends / daß allein ein accidens am Menschen / der nicht widergeboren ist / solte Sünde seyn / deß Menschen Natur vnd Wesen aber soll nicht Sünde oder Erbsunde seyn / etc. Es bedarff aber nicht viel Wort. Dann Sünde ist Sünde / sie sey in Widergebornen oder Vnwidergebornen / vnd macht die Widergeburt kein Vnderscheidt der Sünde an vnnd für sich selbst / daß sie nem̃lich eine andere Sünde in Widergebornen / ein andere aber in vnwidergebornen Menschen sey. Als solchs auch Lutherus contra Latomum, Tom. 2. Ienensi, pag. 426. mit diesen Worten bezeugt: Nihil differt peccatum à seipso, secundùm naturam suam, ante gratiam & post gratiam, differt verò à sui tractatu, aliter enim nunc tractatur, quàm antea. Antea tractabatur, vt esset & cognosceretur, & obrueret nos, nunc tractatur, vt non sit, & eijciatur. Das ist / Die Sünde kan von jhr selbs nicht vnderschieden werden nach jhrer Natur / es sey gleich vor der

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/209>, abgerufen am 22.11.2024.