Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Sondern ist ein Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget.

Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher auch August: de natura & gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe, a quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc.

1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kommen / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were.

Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht mutwillig will verführen vnd betriegen lassen.

Examen Irenaei. B. ij. fac. 2.

Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen: Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey / auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß

Sondern ist ein Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget.

Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher auch August: de natura & gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe, à quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc.

1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kom̃en / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were.

Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht mutwillig will verführen vnd betriegen lassen.

Examen Irenaei. B. ij. fac. 2.

Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen: Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey / auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0020"/>
Sondern ist ein                      Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere                      Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget.</p>
        <p>Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen                      Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck                      werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn                      Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher                      auch August: de natura &amp; gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe,                      à quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non                      sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck                      soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc.</p>
        <p>1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kom&#x0303;en / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu                      machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß                      Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were.</p>
        <p>Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider                      die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen                      selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen                      bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen                      kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht                      mutwillig will verführen vnd betriegen lassen.</p>
        <note place="left"> <hi rendition="#i">Examen Irenaei. B. ij. fac.                      2.</hi> </note>
        <p>Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte                      es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen:                      Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was                      Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal                      der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey /                      auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0020] Sondern ist ein Schade vnd grewlicher Jammer / der vber die Natur gehet / vnd als ein schwere Last dieselbige auffs allerhefftigste drücket vnd belästiget. Matth. 1. erkläret der Engel / daß die Erbsünde nicht deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey. Dann er spricht außdrücklich / daß Jesus sein Volck werde selig machen von jhren Sünden. Die Sünde / spricht er / werde der Sohn Gottes wegnemmen / die Menschen aber werde er von Sünden selig machen. Daher auch August: de natura & gratia, cap. 20. recht colligiert: Peccata quippe, à quibus dicit Euangelion saluum faciendum populum Christi, Substantiae non sunt. Das ist: Die Sünden / von welchen das Euangelion sagt / daß Christi Volck soll selig gemacht werden / sindt nicht Substantiae, das ist / Wesen / etc. 1. Timoth. 1. spricht der Apostel: Christus Jesus sey in die Welt kom̃en / die Sünder selig zu machen / sagt nicht: Die Sünde selig zu machen / wie er dann müste gethan haben / wo er gehalten / daß die Erbsünde deß Menschen Wesen / Natur / oder Leib vnd Seele selbst were. Dieser Sprücheweren / beyde auß dem alten vnd newen Testament / viel mehr wider die grewliche Lehr / daß die Erbsünde deß verderbten Menschen Natur vnd Wesen selbst sey / eynzuführen / wöllens aber an diesem Ohrt bey erzehlten Zeugnüssen bewenden lassen. Dann der Christliche Leser auß vorermelten gnugsam vernemmen kan / was er von deß Gegentheils Lehre halten soll / wann er sich nicht mutwillig will verführen vnd betriegen lassen. Es beschüldigtaber das Gegentheil das Concordi Buch bald zum Anfang / als solte es keine außdrückliche Beschreibung der Erbsünde nach dem Gesetz Gottes setzen: Sondern erst im 6. Artickel / vom dritten Gebrauch deß Gesetzes / erklären / was Erbsünde sey / etc. Nun bedarff diese Calumnia nicht viel Widerlegens / sintemal der Artickel von der Erbsünde dermassen die Erbsünde / was sie eygentlich sey / auß vnd nach Gottes Wort beschreibet / daß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/20
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/20>, abgerufen am 24.11.2024.