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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werden / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnemmlich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde.

Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist.

II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werdẽ / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnem̃lich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde.

Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist.

II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

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[0196] Vns ist auch / Gott Lob / nicht vnbewust / daß in Schulen Transcendentia oder solche Wörter gefunden werdẽ / welche vnter diese zwey Wörter / Substantia vnd Accidens, nicht können gezehlet werden / etc. Aber das gibt oder nimbt dieser Sache nichts / sintemal fürnem̃lich nicht der Streit von der Aristotelischen Diuision oder Theilung der Substantz vnnd zufälliger Dinge ist: Sondern von der Erbsünde / ob die deß verderbten Menschen Natur selbst sey / oder ob ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst / da das Gegentheil rundt herauß sagt / die verderbte Menschliche Natur sey die Erbsünde selbst / vnnd es sey durchauß kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur vnd zwischen der Erbsünde. Wir aber hergegen auß Gottes Wort rund Nein darzu sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / Hergegen aber starck Ja darzu sagen / daß ein warhafftiger Vnderscheid sey zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde. Weil wir dann solchen Vnderscheidt zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur so hell vnd klar auß der heiligen Schrifft erweisen können / vnd durch Gottes Gnade erwiesen haben / vnd also vnsere Sach oder Lehre in Gottes vnfehlbarem Wort starcken vnd vnwiderleglichen Grundt hat / ist der Diuision oder Abtheilung / so man von Aristotele hat / vnd in Christlichen Schulen brauchet / schon Raht gefunden. Dann wir brauchen gemelter Abtheilung / oder nicht / so bleibet doch dieses fest vnnd vnbeweglich / nach der Schrifft Aussage / stehen / daß die verderbte Natur deß Menschen die Erbsünde selbst nicht sey / sondern daß ein Vnderscheidt sey zwischen der verderbten Menschlichen Natur Substantz oder Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst / Darumb es vns auch allermeist wider das Gegentheil / vnnd nicht vmb die Aristotelische Diuision zuthun ist. II. Gibt das Gegentheil für / das Concordi Buch vermeyne seine Lehre von der Erbsünde / daß die ein böser Zufall oder Verder-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/196>, abgerufen am 23.11.2024.