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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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diesen klaren Vnderscheidt nicht nemmen / sondern brauchen vns vnser Christlichen Freyheit / welche zuläst Schulwörter in der Kirchen Gottes gebrauchen / wann die Sachen / darzu sie appliciert / in Gottes Wort starcken Grund haben / alsdann dieser vnser Vnderscheidt / Gott Lob / hat.

Wann der Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur / vnd zwischen der Erbsünde / in der heiligen Schrifft keinen Grundt hette / oder nicht durch so viel klare vnderschiedliche Sprüche gezeiget / sondern wir denselben ohne Schrifft auß vnserm eygen Gehirrn erdichtet / vnnd in die Christenheit eyngeführet / als dann hette das Gegentheil Vrsach darwider zuschreyen vnnd zu schreiben / vnnd das Christliche Concordi Buch billich zu beschüldigen / daß es solche grosse Sache alleine auff die Aristotelische Abtheilung der Substantz vnd deß Accidens gründete / etc. Demnach aber gemeldter Vnderscheidt in der heiligen Schrifft so starcken / gewaltigen / vnvmbstößlichen Grundt hat / hat es keine erhebliche Vrsach / den Vnderscheidt vnder der Substantz vnnd zufälligen Dingen / deß man sich in allen Christlichen Schulen gebrauchet / vnnd auch auff diese Lehre von der Erbsünde zu applicieren pflegt / so grausam außzumachen / vnnd gantz zu verwerffen.

Es ist auch dem Christlichen Concordi Buch vnnd vns diß-Falls nicht vmb die Aristotelische Diuision oder Vnderscheidt der Substantz vnnd der zufälligen Dinge zuthun / sondern vmb die Sache selbst / davon wir so klaren vnnd deutlichen Vnderscheidt in der Schrifft vns für die Augen gestellet haben / welche wir vns durch kein Geschwätz / weder von diesem noch von jenem können nemmen oder außreden lassen. Brauchen auch solcher Diuision nuhr docendi gratia, dieweil man derselben in vnsern Schulen gewohnet / vnd bißhero bey der studierenden Jugendt erhalten hat.

diesen klaren Vnderscheidt nicht nemmen / sondern brauchen vns vnser Christlichen Freyheit / welche zuläst Schulwörter in der Kirchen Gottes gebrauchen / wann die Sachen / darzu sie appliciert / in Gottes Wort starcken Grund haben / alsdann dieser vnser Vnderscheidt / Gott Lob / hat.

Wann der Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur / vnd zwischen der Erbsünde / in der heiligen Schrifft keinen Grundt hette / oder nicht durch so viel klare vnderschiedliche Sprüche gezeiget / sondern wir denselben ohne Schrifft auß vnserm eygen Gehirrn erdichtet / vnnd in die Christenheit eyngeführet / als dann hette das Gegentheil Vrsach darwider zuschreyen vnnd zu schreiben / vnnd das Christliche Concordi Buch billich zu beschüldigen / daß es solche grosse Sache alleine auff die Aristotelische Abtheilung der Substantz vnd deß Accidens gründete / etc. Demnach aber gemeldter Vnderscheidt in der heiligen Schrifft so starcken / gewaltigen / vnvmbstößlichen Grundt hat / hat es keine erhebliche Vrsach / den Vnderscheidt vnder der Substantz vnnd zufälligen Dingen / deß man sich in allen Christlichen Schulen gebrauchet / vnnd auch auff diese Lehre von der Erbsünde zu applicieren pflegt / so grausam außzumachen / vnnd gantz zu verwerffen.

Es ist auch dem Christlichen Concordi Buch vnnd vns diß-Falls nicht vmb die Aristotelische Diuision oder Vnderscheidt der Substantz vnnd der zufälligen Dinge zuthun / sondern vmb die Sache selbst / davon wir so klaren vnnd deutlichen Vnderscheidt in der Schrifft vns für die Augen gestellet haben / welche wir vns durch kein Geschwätz / weder von diesem noch von jenem können nemmen oder außreden lassen. Brauchen auch solcher Diuision nuhr docendi gratia, dieweil man derselben in vnsern Schulen gewohnet / vnd bißhero bey der studierenden Jugendt erhalten hat.

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[92/0195] diesen klaren Vnderscheidt nicht nemmen / sondern brauchen vns vnser Christlichen Freyheit / welche zuläst Schulwörter in der Kirchen Gottes gebrauchen / wann die Sachen / darzu sie appliciert / in Gottes Wort starcken Grund haben / alsdann dieser vnser Vnderscheidt / Gott Lob / hat. Wann der Vnderscheidt zwischen der verderbten Menschlichen Natur / vnd zwischen der Erbsünde / in der heiligen Schrifft keinen Grundt hette / oder nicht durch so viel klare vnderschiedliche Sprüche gezeiget / sondern wir denselben ohne Schrifft auß vnserm eygen Gehirrn erdichtet / vnnd in die Christenheit eyngeführet / als dann hette das Gegentheil Vrsach darwider zuschreyen vnnd zu schreiben / vnnd das Christliche Concordi Buch billich zu beschüldigen / daß es solche grosse Sache alleine auff die Aristotelische Abtheilung der Substantz vnd deß Accidens gründete / etc. Demnach aber gemeldter Vnderscheidt in der heiligen Schrifft so starcken / gewaltigen / vnvmbstößlichen Grundt hat / hat es keine erhebliche Vrsach / den Vnderscheidt vnder der Substantz vnnd zufälligen Dingen / deß man sich in allen Christlichen Schulen gebrauchet / vnnd auch auff diese Lehre von der Erbsünde zu applicieren pflegt / so grausam außzumachen / vnnd gantz zu verwerffen. Es ist auch dem Christlichen Concordi Buch vnnd vns diß-Falls nicht vmb die Aristotelische Diuision oder Vnderscheidt der Substantz vnnd der zufälligen Dinge zuthun / sondern vmb die Sache selbst / davon wir so klaren vnnd deutlichen Vnderscheidt in der Schrifft vns für die Augen gestellet haben / welche wir vns durch kein Geschwätz / weder von diesem noch von jenem können nemmen oder außreden lassen. Brauchen auch solcher Diuision nuhr docendi gratia, dieweil man derselben in vnsern Schulen gewohnet / vnd bißhero bey der studierenden Jugendt erhalten hat.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/195>, abgerufen am 23.11.2024.