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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sondern eine tieffe grewliche Verderbung der Natur oder Leibs vnd der Seelen / etc. oder / das eben so viel ist / ein böser schädlicher Zufall sey / der / wie Paulus Roman. 7. schreibet / im Fleisch wohnet / oder dem Menschen anhangt / keines wegs auß Aristotelis seiner Philosophia, oder der Diuision Substantiae & accidentis, der Theilung der Substantz vnnd Zufalls genommen / sondern auß der heiligen Schrifft / als auß einem reinen vnd vnbefleckten Quellbrunn selbst geschöpfft haben.

Ob auch die heilige Schrifft nicht eben diese Wort brauchet / daß im Menschen ein anders die Substantz oder Wesen sey / vnnd ein anders die Erbsünde / damit die Substantz oder das Wesen Menschlicher Natur / als durch einen bösen Zufall verderbt sey / jedoch / wie erwiesen / lehret sie mit vielen klaren vnnd deutlichen Sprüchen / vnd das nicht auff einerley / sondern vielfältiger Weise / wie angehöret / daß die verderbte Substantz vnnd Wesen der Natur nicht die Sünde selbst sey / sondern daß ein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur / vnnd zwischen der Sünde selbst sey / welches alles nicht kan mit Grunde vmbgestossen werden.

Weil dann dem also / so folget vnwidersprechlich / daß die Erbsünde keine Substantz oder Wesen / oder aber deß verderbten Menschen Natur selbst sey: Sondern etwas böses / ein böser Schad / ein böser Zufall / Gebrächen oder Mangel / der ins Menschen Fleisch oder Menschlicher Natur / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet / oder demselben anhanget. Solchen Schaden aber heist man in Schulen ein Accidens, das ist / ein zufälliges Ding / das nicht deß Menschen erschaffene Substantz / Natur oder Wesen selbst ist / sondern in demselben ist.

Vnd weil die Schrifft vnderscheidet zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnnd zwischen der Sünde (ob sie wol der Schulwörter Substantiae & Accidentis nicht brauchet) so vnter scheiden wir billich auch mit der heiligen Schrifft / vnd lassen vns

sondern eine tieffe grewliche Verderbung der Natur oder Leibs vnd der Seelen / etc. oder / das eben so viel ist / ein böser schädlicher Zufall sey / der / wie Paulus Roman. 7. schreibet / im Fleisch wohnet / oder dem Menschen anhangt / keines wegs auß Aristotelis seiner Philosophia, oder der Diuision Substantiae & accidentis, der Theilung der Substantz vnnd Zufalls genommen / sondern auß der heiligen Schrifft / als auß einem reinen vnd vnbefleckten Quellbrunn selbst geschöpfft haben.

Ob auch die heilige Schrifft nicht eben diese Wort brauchet / daß im Menschen ein anders die Substantz oder Wesen sey / vnnd ein anders die Erbsünde / damit die Substantz oder das Wesen Menschlicher Natur / als durch einen bösen Zufall verderbt sey / jedoch / wie erwiesen / lehret sie mit vielen klaren vnnd deutlichen Sprüchen / vnd das nicht auff einerley / sondern vielfältiger Weise / wie angehöret / daß die verderbte Substantz vnnd Wesen der Natur nicht die Sünde selbst sey / sondern daß ein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur / vnnd zwischen der Sünde selbst sey / welches alles nicht kan mit Grunde vmbgestossen werden.

Weil dann dem also / so folget vnwidersprechlich / daß die Erbsünde keine Substantz oder Wesen / oder aber deß verderbten Menschen Natur selbst sey: Sondern etwas böses / ein böser Schad / ein böser Zufall / Gebrächen oder Mangel / der ins Menschen Fleisch oder Menschlicher Natur / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet / oder demselben anhanget. Solchen Schaden aber heist man in Schulen ein Accidens, das ist / ein zufälliges Ding / das nicht deß Menschen erschaffene Substantz / Natur oder Wesen selbst ist / sondern in demselben ist.

Vnd weil die Schrifft vnderscheidet zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnnd zwischen der Sünde (ob sie wol der Schulwörter Substantiae & Accidentis nicht brauchet) so vnter scheiden wir billich auch mit der heiligen Schrifft / vnd lassen vns

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[0194] sondern eine tieffe grewliche Verderbung der Natur oder Leibs vnd der Seelen / etc. oder / das eben so viel ist / ein böser schädlicher Zufall sey / der / wie Paulus Roman. 7. schreibet / im Fleisch wohnet / oder dem Menschen anhangt / keines wegs auß Aristotelis seiner Philosophia, oder der Diuision Substantiae & accidentis, der Theilung der Substantz vnnd Zufalls genommen / sondern auß der heiligen Schrifft / als auß einem reinen vnd vnbefleckten Quellbrunn selbst geschöpfft haben. Ob auch die heilige Schrifft nicht eben diese Wort brauchet / daß im Menschen ein anders die Substantz oder Wesen sey / vnnd ein anders die Erbsünde / damit die Substantz oder das Wesen Menschlicher Natur / als durch einen bösen Zufall verderbt sey / jedoch / wie erwiesen / lehret sie mit vielen klaren vnnd deutlichen Sprüchen / vnd das nicht auff einerley / sondern vielfältiger Weise / wie angehöret / daß die verderbte Substantz vnnd Wesen der Natur nicht die Sünde selbst sey / sondern daß ein Vnderscheid zwischen der verderbten Natur / vnnd zwischen der Sünde selbst sey / welches alles nicht kan mit Grunde vmbgestossen werden. Weil dann dem also / so folget vnwidersprechlich / daß die Erbsünde keine Substantz oder Wesen / oder aber deß verderbten Menschen Natur selbst sey: Sondern etwas böses / ein böser Schad / ein böser Zufall / Gebrächen oder Mangel / der ins Menschen Fleisch oder Menschlicher Natur / wie Paulus Roman. 7. schreibet / wohnet / oder demselben anhanget. Solchen Schaden aber heist man in Schulen ein Accidens, das ist / ein zufälliges Ding / das nicht deß Menschen erschaffene Substantz / Natur oder Wesen selbst ist / sondern in demselben ist. Vnd weil die Schrifft vnderscheidet zwischen der verderbten Natur deß Menschen / vnnd zwischen der Sünde (ob sie wol der Schulwörter Substantiae & Accidentis nicht brauchet) so vnter scheiden wir billich auch mit der heiligen Schrifft / vnd lassen vns

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/194>, abgerufen am 23.11.2024.