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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolun Apostolicun auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd darinnen seinen Grundt hette.

Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogen / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were.

Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt.

Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen.

sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolũ Apostolicũ auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd dariñen seinen Grundt hette.

Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogẽ / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were.

Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt.

Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen.

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[90/0191] sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolũ Apostolicũ auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd dariñen seinen Grundt hette. Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogẽ / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were. Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt. Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/191>, abgerufen am 23.11.2024.