Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolun Apostolicun auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd darinnen seinen Grundt hette. Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogen / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were. Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt. Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen. sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolũ Apostolicũ auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd dariñen seinen Grundt hette. Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogẽ / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were. Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt. Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0191" n="90"/> sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolũ Apostolicũ auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd dariñen seinen Grundt hette.</p> <p>Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogẽ / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were.</p> <p>Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. 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sches / auß welchen der Vnderscheid zwischen der Natur vnnd Erbsünde gewaltiglich erkläret vnd für Augen gestellet / nicht in Aristotelis oder Platonis Hirn gewachsen / oder auß jren Schulen genommen / sondern auß Heiliger Göttlicher Schrifft gezogen / sie wolten dann abermals sagen / daß auch das Symbolũ Apostolicũ auß Aristotelis Philosophia entsprungen vnd dariñen seinen Grundt hette.
Was auch das Christliche Concordi Buch dißfalls pag. 261. wider die Manicheer setzet / das hat es freylich nicht auß Aristotele gesogẽ / sondern auß Augustino / der es ferner auß Heiliger Schrifft hat / genommen / in welcher nicht ein einiges Wörtlein zu befinden / das da lehrete / daß die Erbsünde Substantia oder ein selbstendiges Wesen / oder aber / wie das Widertheil nun mehr redet / die verderbte Natur selbst were.
Dann ob wol die Schrifft vber deß Menschen Verderbung hin vnnd wider hefftig klagt / doch heißt sie jhn / so wol nach dem Fall als vor dem Fall / einen Menschen / vnd nicht die Sünde selbst. Daß sie jhn aber Fleisch / vntüchtig / eitel / abtrünnig / vngehorsam / wilden Weinstöck / Ottern gezücht vnnd dergleichen nennet / da beschreibt sie Menschlicher Natur Boßheit vnnd schreckliche Verderbung / welche in derselben auff die Sünde erfolget ist. Dadurch aber der Vnderscheid der verderbten Natur / an welcher solche Verderbung vnd Schade gefunden / vnd der Erbsünde oder Verderbung selbst / nicht auffgehaben wirdt.
Also / ob wol die Heilige Schrifft den Erbschaden exaggeriert vnd groß machet / wie billich / vnd es an jme selbsten wahr / daß er vns Menschen vnaußsprechlich: jedoch braucht sie allenthalben solcher Wörter / die nicht lehren / daß die Erbsünde ein Substantz oder Wesen sey / oder daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey: Sondern welche einen Schaden / Mangel vnd Gebrechen deß Wesens oder Menschlicher Natur anzeigen / vnd also den Vnderscheid deß Wesens Menschlicher Natur vnnd seiner Verderbung hell vnnd klar mit sich bringen.
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