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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vorhin gerecht / heilig / rein / frey / weise / verständig waren / vnd Gott natürlich recht erkandten / glaubeten vnnd vor Augen hatten: Also sindt sie nuhn vngerecht / vnheilig / vnrein / dienstbar / verderbt / vnweise / verruckt / verkehrt vnd zu allem Argen geneigt / Welchs freylich eine grewliche Verwandlung ist / an statt der schönen / herrlichen Eygenschafften vnd Gaben solche heßliche Eygenschafften vnd Vntugendt bekommen haben. So bleibt nun wol die Natur / der Wille / der Verstandt / etc. dem Wesen nach / wie Lutherus schreibet: hat aber gar viel ein andere Natur oder Art vnd Eygenschafften / als sie vor dem Fall gehabt hat / etc. Darumb sie jhre Grillen in dem Wort (Wesen) auß Luthero noch lange nicht erwiesen haben. Dieweil Lutherus solch Wort viel in einem andern Verstande brauchet / als sie es gebrauchen.

Solcher Gestallt verhält sichs auch mit dem Wort (Substantz) welches er Tom. 2. Ienensi, wider Latomum fol. 396. brauchet: Sophistas nonnihil capere, que sit substantia peccati, scilicet offensio Dei & Legis transgressio. Das ist / Die Sophisten wissen etlicher massen / was der Sünden Substantz sey / nemmlich / daß sie Gott erzürnet / vnd das Gesetz vbertritt. Dann so schreibet er ferrner an gemeltem Ohrt: Substantiam heic accipio, non more Aristotelis, sed Quintiliani. Das ist / Ich brauche in der Lehre von der Erbsünde das Wort Substantz nicht / wie es Aristoteles zu gebrauchen pflegt / sondern wie es Quintilianus brauchet / für ein Sache. Die Parisienser wurffen Luthero für / er lehret mit den Manicheern / daß die Sünde Substantia ein Substantz were. Sagt er Nein. Dann er brauche das Wort Substantz nicht für ein selbständig Wesen / wie Aristoteles / oder daß er halte / die Sünde sey eine Substantz / sondern wie Quintilianus solch Wort brauchet / da es heist eine Sache / oder eines Dinges Eygenschafft vnd Art / davon man ordentlich lehren solle / was seine Krafft vnd Wirckung sey. Derowegen das Gegentheil das Wort (Substantz) auch mit diesen Worten Lutheri nicht beschönen kan.

vorhin gerecht / heilig / rein / frey / weise / verständig waren / vnd Gott natürlich recht erkandten / glaubeten vnnd vor Augen hatten: Also sindt sie nuhn vngerecht / vnheilig / vnrein / dienstbar / verderbt / vnweise / verruckt / verkehrt vnd zu allem Argen geneigt / Welchs freylich eine grewliche Verwandlung ist / an statt der schönen / herrlichen Eygenschafften vnd Gaben solche heßliche Eygenschafften vnd Vntugendt bekommen haben. So bleibt nun wol die Natur / der Wille / der Verstandt / etc. dem Wesen nach / wie Lutherus schreibet: hat aber gar viel ein andere Natur oder Art vnd Eygenschafften / als sie vor dem Fall gehabt hat / etc. Darumb sie jhre Grillen in dem Wort (Wesen) auß Luthero noch lange nicht erwiesen haben. Dieweil Lutherus solch Wort viel in einem andern Verstande brauchet / als sie es gebrauchen.

Solcher Gestallt verhält sichs auch mit dem Wort (Substantz) welches er Tom. 2. Ienensi, wider Latomum fol. 396. brauchet: Sophistas nonnihil capere, quę sit substantia peccati, scilicet offensio Dei & Legis transgressio. Das ist / Die Sophisten wissen etlicher massen / was der Sünden Substantz sey / nem̃lich / daß sie Gott erzürnet / vnd das Gesetz vbertritt. Dann so schreibet er ferrner an gemeltem Ohrt: Substantiam hîc accipio, non more Aristotelis, sed Quintiliani. Das ist / Ich brauche in der Lehre von der Erbsünde das Wort Substantz nicht / wie es Aristoteles zu gebrauchen pflegt / sondern wie es Quintilianus brauchet / für ein Sache. Die Parisienser wurffen Luthero für / er lehret mit dẽ Manicheern / daß die Sünde Substantia ein Substantz were. Sagt er Nein. Dann er brauche das Wort Substantz nicht für ein selbständig Wesen / wie Aristoteles / oder daß er halte / die Sünde sey eine Substantz / sondern wie Quintilianus solch Wort brauchet / da es heist eine Sache / oder eines Dinges Eygenschafft vnd Art / davon man ordentlich lehren solle / was seine Krafft vnd Wirckung sey. Derowegen das Gegentheil das Wort (Substantz) auch mit diesen Worten Lutheri nicht beschönen kan.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/184>, abgerufen am 24.11.2024.