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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sondern alleine für ein bloß accidens gestorben sey. Dann Christus eigentlich für die verderbte Natur gestorben ist / vnd sein Blut vergossen hat / nicht daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were: sondern daß sie von der Erbsünde / damit sie durch vnnd durch an Leib vnd Seel verderbet ist / durch Christum erlöset vnnd ewig selig gemacht würde / wie geschrieben stehet / Matth. 1. Er soll Jesus heissen / daß er sein Volck selig mache von jhren Sünden. Vnnd das Symbolum Nicenum redet: Der vmb vnser Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen / vom Himmel kommen ist / etc. vnd nicht vmb der Erbsünde willen / daß er für sie stürbe vnnd sie selig machete / etc. Das werden sie nicht vmmstossen / wenn sie auch Himmel vnd Erden in einander würffen.

Das Gegentheil zeucht hie abermals Augustinum an / da er die Pelagianer straffet / darumb / daß sie in den Kinderlein Gottes Werck also preiseten / daß sie vnter deß veleugneten / daß die Kinderlein in der Erbsünde entpfangen weren / etc. Vnd meynet / es gelte vns / die wir nach der Schrifft die verderbte Natur vnnd Erbsünde selbst vnderscheiden. Ist aber ein lauter Verkehrung der Wort Augustini / der nicht an den Pelagianern straffet / daß sie die Natur vnd Erbsünde vnderscheideten / sondern daß sie die Natur also preyseten / daß sie keine Erbsünde vberall hette / Darumb dann Augustini Wort hieher gar nicht gehören.

VI. Der Vnderscheid soll auch zu Verkleinerung der Rechtfertigung Vrsach geben / als in welchem nit ein bloser Zufall / sondern die verderbte Natur selbst zu Gnaden angenommen vnd gerechtfertiget oder von Sünden loß gesprochen wirt vmm Christi willen durch den Glauben / etc. Nun lehren wir nicht also / wie das Gegentheil vns fälschlich antichtet / daß ein bloß accidens oder Zufall im Menschen gerechtfertiget werde / etc. Sondern / das ist vnser Lehre: Daß in der Rechtfertigung der sündig Mensch gantz mit Leib vnd Seel / damit er durch die Sünde gantz vnd gar verderbt ist / zu Gnaden vmm Christi willen / durch den Glauben / auff vnd angenommen werde / vnd daß jme

sondern alleine für ein bloß accidens gestorben sey. Dann Christus eigentlich für die verderbte Natur gestorben ist / vnd sein Blut vergossen hat / nicht daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were: sondern daß sie von der Erbsünde / damit sie durch vnnd durch an Leib vnd Seel verderbet ist / durch Christum erlöset vnnd ewig selig gemacht würde / wie geschrieben stehet / Matth. 1. Er soll Jesus heissen / daß er sein Volck selig mache von jhren Sünden. Vnnd das Symbolum Nicenum redet: Der vmb vnser Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen / vom Himmel kommen ist / etc. vnd nicht vmb der Erbsünde willen / daß er für sie stürbe vnnd sie selig machete / etc. Das werden sie nicht vm̃stossen / wenn sie auch Himmel vnd Erden in einander würffen.

Das Gegentheil zeucht hie abermals Augustinum an / da er die Pelagianer straffet / darumb / daß sie in den Kinderlein Gottes Werck also preiseten / daß sie vnter deß veleugneten / daß die Kinderlein in der Erbsünde entpfangẽ weren / etc. Vñ meynet / es gelte vns / die wir nach der Schrifft die verderbte Natur vnnd Erbsünde selbst vnderscheiden. Ist aber ein lauter Verkehrung der Wort Augustini / der nicht an den Pelagianern straffet / daß sie die Natur vnd Erbsünde vnderscheideten / sondern daß sie die Natur also preyseten / daß sie keine Erbsünde vberall hette / Darumb dann Augustini Wort hieher gar nicht gehören.

VI. Der Vnderscheid soll auch zu Verkleinerung der Rechtfertigung Vrsach geben / als in welchem nit ein bloser Zufall / sondern die verderbte Natur selbst zu Gnaden angenommen vnd gerechtfertiget oder von Sünden loß gesprochen wirt vm̃ Christi willẽ durch den Glauben / etc. Nun lehrẽ wir nicht also / wie das Gegentheil vns fälschlich antichtet / daß ein bloß accidens oder Zufall im Menschen gerechtfertiget werde / etc. Sondern / das ist vnser Lehre: Daß in der Rechtfertigung der sündig Mensch gantz mit Leib vñ Seel / damit er durch die Sünde gantz vñ gar verderbt ist / zu Gnadẽ vm̃ Christi willen / durch den Glauben / auff vnd angenom̃en werde / vñ daß jme

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[81/0173] sondern alleine für ein bloß accidens gestorben sey. Dann Christus eigentlich für die verderbte Natur gestorben ist / vnd sein Blut vergossen hat / nicht daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst were: sondern daß sie von der Erbsünde / damit sie durch vnnd durch an Leib vnd Seel verderbet ist / durch Christum erlöset vnnd ewig selig gemacht würde / wie geschrieben stehet / Matth. 1. Er soll Jesus heissen / daß er sein Volck selig mache von jhren Sünden. Vnnd das Symbolum Nicenum redet: Der vmb vnser Menschen vnd vmb vnser Seligkeit willen / vom Himmel kommen ist / etc. vnd nicht vmb der Erbsünde willen / daß er für sie stürbe vnnd sie selig machete / etc. Das werden sie nicht vm̃stossen / wenn sie auch Himmel vnd Erden in einander würffen. Das Gegentheil zeucht hie abermals Augustinum an / da er die Pelagianer straffet / darumb / daß sie in den Kinderlein Gottes Werck also preiseten / daß sie vnter deß veleugneten / daß die Kinderlein in der Erbsünde entpfangẽ weren / etc. Vñ meynet / es gelte vns / die wir nach der Schrifft die verderbte Natur vnnd Erbsünde selbst vnderscheiden. Ist aber ein lauter Verkehrung der Wort Augustini / der nicht an den Pelagianern straffet / daß sie die Natur vnd Erbsünde vnderscheideten / sondern daß sie die Natur also preyseten / daß sie keine Erbsünde vberall hette / Darumb dann Augustini Wort hieher gar nicht gehören. VI. Der Vnderscheid soll auch zu Verkleinerung der Rechtfertigung Vrsach geben / als in welchem nit ein bloser Zufall / sondern die verderbte Natur selbst zu Gnaden angenommen vnd gerechtfertiget oder von Sünden loß gesprochen wirt vm̃ Christi willẽ durch den Glauben / etc. Nun lehrẽ wir nicht also / wie das Gegentheil vns fälschlich antichtet / daß ein bloß accidens oder Zufall im Menschen gerechtfertiget werde / etc. Sondern / das ist vnser Lehre: Daß in der Rechtfertigung der sündig Mensch gantz mit Leib vñ Seel / damit er durch die Sünde gantz vñ gar verderbt ist / zu Gnadẽ vm̃ Christi willen / durch den Glauben / auff vnd angenom̃en werde / vñ daß jme

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/173>, abgerufen am 27.11.2024.