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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Daß der Vnderstheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde in der Theologia keinen Schaden thue.

DAs Gegentheil schwärmet ferrner / vndGg. 2. fac. j. gibt für / der Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde verkleinere Erstlich das Bild Gottes / darnach der Mensch oder sein gantze Natur erschaffen / etc. Das reimet sich gar nichts. Dann / wie droben erwiesen / ist der Mensch nicht wesentlich das Bilde Gottes selbst gewest: sondern darzu erschaffen / dann wo der Mensch Adam oder sein Natur vnd Wesen das Bildt Gottes selbst wesentlich gewest / so hette er dasselbige nicht verlieren können ohne Verlust seiner gantzen Natur. Nun hat er aber seine Natur (ob sie wol geschwächt ist) behalten / das Bilde Gottes aber verloren / derwegen dieser Fürwurff gar nichts hafftet / viel weniger den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Erbsünde auffhebet / oder / daß er in Theologia schaden thue / erweiset.

II. Mache er geringschätzig den Fall Adae selbst / dadurch Menschlich Natur verderbt ist / dieweil dadurch die gantze Natur verändert. Ist aber eben so wahr als das vorige. Denn wo dieser Fürwurff etwas gelten solte / so müst folgen / daß durch Adams Fall Menschlich Natur nicht verderbt / sondern gantz vnd gar in ein newes Wesen verwandelt / daß Adam nicht mehr der vorige Adam gewest / sondern ein ander vnd newer Adam / wesentlich vom vorigen vnderscheiden / geworden. Solchs aber ist falsch vnd vnrecht. Die Natur Adae ist wol verwandelt / so viel die Gerechtigkeit / Weißheit / Hei-

Daß der Vnderstheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde in der Theologia keinen Schaden thue.

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[79/0169] Daß der Vnderstheidt zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde in der Theologia keinen Schaden thue. DAs Gegentheil schwärmet ferrner / vñ gibt für / der Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vñ zwischen der Erbsünde verkleinere Erstlich das Bild Gottes / darnach der Mensch oder sein gantze Natur erschaffen / etc. Das reimet sich gar nichts. Dann / wie droben erwiesen / ist der Mensch nicht wesentlich das Bilde Gottes selbst gewest: sondern darzu erschaffen / dann wo der Mensch Adam oder sein Natur vnd Wesen das Bildt Gottes selbst wesentlich gewest / so hette er dasselbige nicht verlieren können ohne Verlust seiner gantzen Natur. Nun hat er aber seine Natur (ob sie wol geschwächt ist) behalten / das Bilde Gottes aber verloren / derwegen dieser Fürwurff gar nichts hafftet / viel weniger den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Erbsünde auffhebet / oder / daß er in Theologia schaden thue / erweiset. Gg. 2. fac. j. II. Mache er geringschätzig dẽ Fall Adae selbst / dadurch Menschlich Natur verderbt ist / dieweil dadurch die gantze Natur verändert. Ist aber eben so wahr als das vorige. Denn wo dieser Fürwurff etwas gelten solte / so müst folgen / daß durch Adams Fall Menschlich Natur nicht verderbt / sondern gantz vnd gar in ein newes Wesen verwandelt / daß Adam nicht mehr der vorige Adam gewest / sondern ein ander vnd newer Adam / wesentlich vom vorigen vnderscheiden / geworden. Solchs aber ist falsch vnd vnrecht. Die Natur Adae ist wol verwandelt / so viel die Gerechtigkeit / Weißheit / Hei-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/169>, abgerufen am 27.11.2024.