Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Seelen haben / das wir in diesem Leben gehabt / vnd Adam / Hiob / etc. werden eben die seyn / so sie in diesem Leben nach der Substantz Leibs vnd der Seelen gewest / vnd keine andere: So muß ja falsch / gottloß / vnrecht vnd nicht wahr seyn / daß wir / so viel die Verwandlung anlangt / ein ander Substantz oder Wesen in der Aufferstehung vberkommen werden. Soll es das vorige vnd kein ander Wesen Leibs vnd der Seelen seyn / als wir zuvor in diesem Leben gehabt / so muß es kein ander Substantz oder Wesen seyn. Wirdt es aber ein ander Substantz oder Wesen seyn (wie diese Leuhte dichten vnnd schwärmen) so kan es die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen nicht seyn / sie machens so krauß vnnd bundt als sie jmmer wöllen. Die Verwandlung auch / so in der Aufferstehung geschehen wirdt / muß den Seligen keine andere Substantz oder Wesen bringen / als sie zuvor gehabt / oder es muß falsch seyn / daß die Seligen eben die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen haben werden. Bey einem müssen sie bleiben / vnd eines vnter den beyden wehlen / beyde können sie zugleich nicht bestehen.

Ee. i. fa. 2.

Will das Gegentheil auff deß Concordi Buchs Grundt antworten / da es schleust: Wann gantz vnd gar kein Vnderscheidt vnter der verderbten Natur vnd vnter der Erbsünde were / so müßte wider den Artickel der Aufferstehung folgen / daß auch die Sünde aufferstehen vnd im ewigen Leben seyn würde / Vnd spricht / das Widerspiel sey wahr. Warumb? Darumb / spricht es: Dann sie gläuben / daß die verderbte Natur oder die Sünde oder Erbsünde hie in diesem Leben vmb Christi willen auß Gnaden gerecht geschätzt werde / widergeboren vnnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelet / vnnd gäntzlich veränderet werde. Wie dann die Erbsünde aufferstehen vnnd im ewigen Leben seyn vnd bleiben solle?

Hie vrtheilen alle verständige Christen / was dieses für eine Antwort sey / vnd ob hiedurch deß Concordi Buchs Grundt auffgelöset vnd vmbgestossen / oder viel mehr bekräfftiget sey.

Seelen haben / das wir in diesem Leben gehabt / vnd Adam / Hiob / etc. werden eben die seyn / so sie in diesem Leben nach der Substantz Leibs vñ der Seelen gewest / vnd keine andere: So muß ja falsch / gottloß / vnrecht vnd nicht wahr seyn / daß wir / so viel die Verwandlung anlangt / ein ander Substantz oder Wesen in der Aufferstehung vberkommen werden. Soll es das vorige vnd kein ander Wesen Leibs vnd der Seelen seyn / als wir zuvor in diesem Leben gehabt / so muß es kein ander Substantz oder Wesen seyn. Wirdt es aber ein ander Substantz oder Wesen seyn (wie diese Leuhte dichten vnnd schwärmen) so kan es die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen nicht seyn / sie machens so krauß vnnd bundt als sie jmmer wöllen. Die Verwandlung auch / so in der Aufferstehung geschehen wirdt / muß den Seligen keine andere Substantz oder Wesen bringen / als sie zuvor gehabt / oder es muß falsch seyn / daß die Seligen eben die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen haben werden. Bey einem müssen sie bleiben / vnd eines vnter den beyden wehlen / beyde können sie zugleich nicht bestehen.

Ee. i. fa. 2.

Will das Gegentheil auff deß Concordi Buchs Grundt antworten / da es schleust: Wann gantz vnd gar kein Vnderscheidt vnter der verderbten Natur vnd vnter der Erbsünde were / so müßte wider den Artickel der Aufferstehung folgen / daß auch die Sünde aufferstehen vnd im ewigen Leben seyn würde / Vnd spricht / das Widerspiel sey wahr. Warumb? Darumb / spricht es: Dann sie gläuben / daß die verderbte Natur oder die Sünde oder Erbsünde hie in diesem Leben vmb Christi willen auß Gnaden gerecht geschätzt werde / widergeboren vnnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelet / vnnd gäntzlich veränderet werde. Wie dann die Erbsünde aufferstehen vnnd im ewigen Leben seyn vnd bleiben solle?

Hie vrtheilen alle verständige Christen / was dieses für eine Antwort sey / vnd ob hiedurch deß Concordi Buchs Grundt auffgelöset vnd vmbgestossen / oder viel mehr bekräfftiget sey.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0166"/>
Seelen haben / das wir in diesem                      Leben gehabt / vnd Adam / Hiob / etc. werden eben die seyn / so sie in diesem                      Leben nach der Substantz Leibs vn&#x0303; der Seelen gewest / vnd keine                      andere: So muß ja falsch / gottloß / vnrecht vnd nicht wahr seyn / daß wir / so                      viel die Verwandlung anlangt / ein ander Substantz oder Wesen in der                      Aufferstehung vberkommen werden. Soll es das vorige vnd kein ander Wesen Leibs                      vnd der Seelen seyn / als wir zuvor in diesem Leben gehabt / so muß es kein                      ander Substantz oder Wesen seyn. Wirdt es aber ein ander Substantz oder Wesen                      seyn (wie diese Leuhte dichten vnnd schwärmen) so kan es die vorige Substantz                      Leibs vnnd der Seelen nicht seyn / sie machens so krauß vnnd bundt als sie jmmer                      wöllen. Die Verwandlung auch / so in der Aufferstehung geschehen wirdt / muß den                      Seligen keine andere Substantz oder Wesen bringen / als sie zuvor gehabt / oder                      es muß falsch seyn / daß die Seligen eben die vorige Substantz Leibs vnnd der                      Seelen haben werden. Bey einem müssen sie bleiben / vnd eines vnter den beyden                      wehlen / beyde können sie zugleich nicht bestehen.</p>
        <note place="left">Ee. i. fa. 2.</note>
        <p>Will das Gegentheil auff deß Concordi Buchs Grundt antworten / da es schleust:                      Wann gantz vnd gar kein Vnderscheidt vnter der verderbten Natur vnd vnter der                      Erbsünde were / so müßte wider den Artickel der Aufferstehung folgen / daß auch                      die Sünde aufferstehen vnd im ewigen Leben seyn würde / Vnd spricht / das                      Widerspiel sey wahr. Warumb? Darumb / spricht es: Dann sie gläuben / daß die                      verderbte Natur oder die Sünde oder Erbsünde hie in diesem Leben vmb Christi                      willen auß Gnaden gerecht geschätzt werde / widergeboren vnnd in der                      Aufferstehung wesentlich verwandelet / vnnd gäntzlich veränderet werde. Wie dann                      die Erbsünde aufferstehen vnnd im ewigen Leben seyn vnd bleiben solle?</p>
        <p>Hie vrtheilen alle verständige Christen / was dieses für eine Antwort sey / vnd                      ob hiedurch deß Concordi Buchs Grundt auffgelöset vnd vmbgestossen / oder viel                      mehr bekräfftiget sey.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0166] Seelen haben / das wir in diesem Leben gehabt / vnd Adam / Hiob / etc. werden eben die seyn / so sie in diesem Leben nach der Substantz Leibs vñ der Seelen gewest / vnd keine andere: So muß ja falsch / gottloß / vnrecht vnd nicht wahr seyn / daß wir / so viel die Verwandlung anlangt / ein ander Substantz oder Wesen in der Aufferstehung vberkommen werden. Soll es das vorige vnd kein ander Wesen Leibs vnd der Seelen seyn / als wir zuvor in diesem Leben gehabt / so muß es kein ander Substantz oder Wesen seyn. Wirdt es aber ein ander Substantz oder Wesen seyn (wie diese Leuhte dichten vnnd schwärmen) so kan es die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen nicht seyn / sie machens so krauß vnnd bundt als sie jmmer wöllen. Die Verwandlung auch / so in der Aufferstehung geschehen wirdt / muß den Seligen keine andere Substantz oder Wesen bringen / als sie zuvor gehabt / oder es muß falsch seyn / daß die Seligen eben die vorige Substantz Leibs vnnd der Seelen haben werden. Bey einem müssen sie bleiben / vnd eines vnter den beyden wehlen / beyde können sie zugleich nicht bestehen. Will das Gegentheil auff deß Concordi Buchs Grundt antworten / da es schleust: Wann gantz vnd gar kein Vnderscheidt vnter der verderbten Natur vnd vnter der Erbsünde were / so müßte wider den Artickel der Aufferstehung folgen / daß auch die Sünde aufferstehen vnd im ewigen Leben seyn würde / Vnd spricht / das Widerspiel sey wahr. Warumb? Darumb / spricht es: Dann sie gläuben / daß die verderbte Natur oder die Sünde oder Erbsünde hie in diesem Leben vmb Christi willen auß Gnaden gerecht geschätzt werde / widergeboren vnnd in der Aufferstehung wesentlich verwandelet / vnnd gäntzlich veränderet werde. Wie dann die Erbsünde aufferstehen vnnd im ewigen Leben seyn vnd bleiben solle? Hie vrtheilen alle verständige Christen / was dieses für eine Antwort sey / vnd ob hiedurch deß Concordi Buchs Grundt auffgelöset vnd vmbgestossen / oder viel mehr bekräfftiget sey.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/166
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/166>, abgerufen am 24.11.2024.