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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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ment nicht an einander hanget / vnd daß eins auß dem andern im selben nicht folge. Vnser Fleisch wirdt aufferstehen vnd verwandelt werden. Ergo, so werden wir im ewigen Leben dieses Wesen vnsers Leibs vnd Seelen quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen quo ad totalem mutationem, so viel die gäntzliche Verwandlung anlanget / haben. Freylich sindt dieses Scopae dissolutae, vnd freylich hanget dieses Argument eben so fest aneinander / gleich wie der Sandt am Vfer deß Meers. Bedarff demnach keiner weitläufftigen Widerlegung / weil es sich selbst widerlegt vnnd vmbstösset.

Das folget wol: Die Gläubigen gläuben die Aufferstehung dises jres Fleisches: Ergo, so werden sie auch an jenem Tage dieses jr Fleisch / der Substantz vnd Wesen nach / wider vberkommen. Hiob. 19.

Item / das folget auch: Die Gläubigen gläuben eine vollständige Widergeburt jhrer Natur oder Fleisches: Ergo, so wirdt jhre verderbte Natur an jenem Tage vollständig zu recht gebracht vnd vernewert werden / daß kein Verderbung / Sünde oder Vnreinigkeit mehr daran seyn wirdt / 1. Cor. 15.

Daß aber die Gläubigen eine gäntzliche Verwandlung jhrer Natur / Leibs vnnd der Seelen / in ein ander Natur / in ein ander Leib vnd Seel / wesentlich von der vorigen Natur / Leib vnd Seele / vnterscheiden / gläuben vnd erwarten solten / wie das Gegentheil schwärmet / das ist falsch vnd vnrecht. Die Schrifft lehret solchs nicht / so gläubens die Christen auch nicht / vnnd sollens nicht gläuben / dann es ist Gotteslästerung.

Vnnd wo stehet doch das in der Schrifft / daß wir im ewigen Leben wol diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, haben werden / das ist / das wir eben die Menschen seyn werden / so wir zuvor in diesem Leben gewest: Aber doch ein ander Substantz oder Wesen / was die gäntzliche Verwandlung anlangt / haben werden?

Werden wir in jenem Leben eben diß Wesen vnsers Leibs vnd

ment nicht an einander hanget / vnd daß eins auß dem andern im selben nicht folge. Vnser Fleisch wirdt aufferstehen vnd verwandelt werden. Ergo, so werden wir im ewigen Leben dieses Wesen vnsers Leibs vnd Seelen quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen quo ad totalem mutationem, so viel die gäntzliche Verwandlung anlanget / haben. Freylich sindt dieses Scopae dissolutae, vnd freylich hanget dieses Argument eben so fest aneinander / gleich wie der Sandt am Vfer deß Meers. Bedarff demnach keiner weitläufftigen Widerlegung / weil es sich selbst widerlegt vnnd vmbstösset.

Das folget wol: Die Gläubigen gläuben die Aufferstehung dises jres Fleisches: Ergo, so werden sie auch an jenem Tage dieses jr Fleisch / der Substantz vñ Wesen nach / wider vberkom̃en. Hiob. 19.

Item / das folget auch: Die Gläubigen gläuben eine vollständige Widergeburt jhrer Natur oder Fleisches: Ergo, so wirdt jhre verderbte Natur an jenem Tage vollständig zu recht gebracht vnd vernewert werden / daß kein Verderbung / Sünde oder Vnreinigkeit mehr daran seyn wirdt / 1. Cor. 15.

Daß aber die Gläubigen eine gäntzliche Verwandlung jhrer Natur / Leibs vnnd der Seelen / in ein ander Natur / in ein ander Leib vñ Seel / wesentlich von der vorigen Natur / Leib vnd Seele / vnterscheiden / gläuben vnd erwarten solten / wie das Gegentheil schwärmet / das ist falsch vnd vnrecht. Die Schrifft lehret solchs nicht / so gläubens die Christen auch nicht / vnnd sollens nicht gläuben / dann es ist Gotteslästerung.

Vnnd wo stehet doch das in der Schrifft / daß wir im ewigen Leben wol diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, haben werden / das ist / das wir eben die Menschen seyn werden / so wir zuvor in diesem Leben gewest: Aber doch ein ander Substantz oder Wesen / was die gäntzliche Verwandlung anlangt / haben werden?

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[77/0165] ment nicht an einander hanget / vnd daß eins auß dem andern im selben nicht folge. Vnser Fleisch wirdt aufferstehen vnd verwandelt werden. Ergo, so werden wir im ewigen Leben dieses Wesen vnsers Leibs vnd Seelen quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen quo ad totalem mutationem, so viel die gäntzliche Verwandlung anlanget / haben. Freylich sindt dieses Scopae dissolutae, vnd freylich hanget dieses Argument eben so fest aneinander / gleich wie der Sandt am Vfer deß Meers. Bedarff demnach keiner weitläufftigen Widerlegung / weil es sich selbst widerlegt vnnd vmbstösset. Das folget wol: Die Gläubigen gläuben die Aufferstehung dises jres Fleisches: Ergo, so werden sie auch an jenem Tage dieses jr Fleisch / der Substantz vñ Wesen nach / wider vberkom̃en. Hiob. 19. Item / das folget auch: Die Gläubigen gläuben eine vollständige Widergeburt jhrer Natur oder Fleisches: Ergo, so wirdt jhre verderbte Natur an jenem Tage vollständig zu recht gebracht vnd vernewert werden / daß kein Verderbung / Sünde oder Vnreinigkeit mehr daran seyn wirdt / 1. Cor. 15. Daß aber die Gläubigen eine gäntzliche Verwandlung jhrer Natur / Leibs vnnd der Seelen / in ein ander Natur / in ein ander Leib vñ Seel / wesentlich von der vorigen Natur / Leib vnd Seele / vnterscheiden / gläuben vnd erwarten solten / wie das Gegentheil schwärmet / das ist falsch vnd vnrecht. Die Schrifft lehret solchs nicht / so gläubens die Christen auch nicht / vnnd sollens nicht gläuben / dann es ist Gotteslästerung. Vnnd wo stehet doch das in der Schrifft / daß wir im ewigen Leben wol diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, haben werden / das ist / das wir eben die Menschen seyn werden / so wir zuvor in diesem Leben gewest: Aber doch ein ander Substantz oder Wesen / was die gäntzliche Verwandlung anlangt / haben werden? Werden wir in jenem Leben eben diß Wesen vnsers Leibs vnd

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/165>, abgerufen am 24.11.2024.