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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Da auch Maior propositio gleich gar eygentlich gesetzt / nemmlich: Was deß Todts schüldig ist / das ist Sünde oder die Erbsünde selbst / etc. so were sie doch falsch: Dann nicht alles / was deß Todts schüldig ist / simpliciter durchauß vnd für sich selbst die Sünde oder Erbsünde selbst ist. Der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel ist wol deß Todes schüldig / ist aber drumb nicht die Sünde oder Erbsünde selbst: Sondern er ist deß Todts schüldig etwas anders halben / nemmlich von wegen der Sünde / damit sein Leib vnd Seel verderbt sindt / der Leib ist todt oder deß Todes schüldig vmb der Sünde willen / spricht der Apostel / Rom. 8.

So gehet auch Pauli Spruch / Rom. 6. Der Todt ist der Sünden Sold / mit nichten dahin / daß er lehren solte / daß (Sünde / [fremdsprachliches Material]) so viel hiesse / als: Die Sünde oder Erbsünde selbst seyn / dann wann es so viel heissen solte / müsten dieses termini conuertibiles seyn: Der Sünden Soldt ist der Todt / vnd Menschlicher Natur oder Leibs vnnd der Seelen Soldt ist der Todt / welches durchauß falsch vnd vnrecht ist.

Die ander Folgerey betreffendt / ist dieselbige noch vngeheurer / als die vorige / also / daß man auch augenscheinlich spüren kan / daß diese Leut zerrüttete vnd verfinsterte Sinne haben / vnnd selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Dann lieber was ist doch das für ein Argument?

Die Gläubigen glauben eine Aufferstehung deß Fleisches / vnd eine Verwandlung vnd vollständige Widergeburt jhres gantzen Leibs vnd der Seelen.

Ergo, so folgt auß dem Artickel der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tag aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem totalem, regenerationem, glorificationem, was die Verwandelung / etc. anlangt / haben werden.

Hie kan ein verständiger Christ auch greiffen / daß dieses Argu-

Da auch Maior propositio gleich gar eygentlich gesetzt / nem̃lich: Was deß Todts schüldig ist / das ist Sünde oder die Erbsünde selbst / etc. so were sie doch falsch: Dann nicht alles / was deß Todts schüldig ist / simpliciter durchauß vnd für sich selbst die Sünde oder Erbsünde selbst ist. Der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel ist wol deß Todes schüldig / ist aber drumb nicht die Sünde oder Erbsünde selbst: Sondern er ist deß Todts schüldig etwas anders halben / nem̃lich von wegen der Sünde / damit sein Leib vnd Seel verderbt sindt / der Leib ist todt oder deß Todes schüldig vmb der Sünde willen / spricht der Apostel / Rom. 8.

So gehet auch Pauli Spruch / Rom. 6. Der Todt ist der Sünden Sold / mit nichten dahin / daß er lehren solte / daß (Sünde / [fremdsprachliches Material]) so viel hiesse / als: Die Sünde oder Erbsünde selbst seyn / dann wann es so viel heissen solte / müsten dieses termini conuertibiles seyn: Der Sünden Soldt ist der Todt / vñ Menschlicher Natur oder Leibs vnnd der Seelen Soldt ist der Todt / welches durchauß falsch vnd vnrecht ist.

Die ander Folgerey betreffendt / ist dieselbige noch vngeheurer / als die vorige / also / daß man auch augenscheinlich spüren kan / daß diese Leut zerrüttete vnd verfinsterte Sinne haben / vnnd selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Dann lieber was ist doch das für ein Argument?

Die Gläubigen glauben eine Aufferstehung deß Fleisches / vnd eine Verwandlung vnd vollständige Widergeburt jhres gantzen Leibs vnd der Seelen.

Ergo, so folgt auß dem Artickel der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tag aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem totalem, regenerationem, glorificationem, was die Verwandelung / etc. anlangt / haben werden.

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[0164] Da auch Maior propositio gleich gar eygentlich gesetzt / nem̃lich: Was deß Todts schüldig ist / das ist Sünde oder die Erbsünde selbst / etc. so were sie doch falsch: Dann nicht alles / was deß Todts schüldig ist / simpliciter durchauß vnd für sich selbst die Sünde oder Erbsünde selbst ist. Der gantze Mensch mit Leib vnnd Seel ist wol deß Todes schüldig / ist aber drumb nicht die Sünde oder Erbsünde selbst: Sondern er ist deß Todts schüldig etwas anders halben / nem̃lich von wegen der Sünde / damit sein Leib vnd Seel verderbt sindt / der Leib ist todt oder deß Todes schüldig vmb der Sünde willen / spricht der Apostel / Rom. 8. So gehet auch Pauli Spruch / Rom. 6. Der Todt ist der Sünden Sold / mit nichten dahin / daß er lehren solte / daß (Sünde / _ ) so viel hiesse / als: Die Sünde oder Erbsünde selbst seyn / dann wann es so viel heissen solte / müsten dieses termini conuertibiles seyn: Der Sünden Soldt ist der Todt / vñ Menschlicher Natur oder Leibs vnnd der Seelen Soldt ist der Todt / welches durchauß falsch vnd vnrecht ist. Die ander Folgerey betreffendt / ist dieselbige noch vngeheurer / als die vorige / also / daß man auch augenscheinlich spüren kan / daß diese Leut zerrüttete vnd verfinsterte Sinne haben / vnnd selbst nicht wissen / was sie setzen oder sagen. Dann lieber was ist doch das für ein Argument? Die Gläubigen glauben eine Aufferstehung deß Fleisches / vnd eine Verwandlung vnd vollständige Widergeburt jhres gantzen Leibs vnd der Seelen. Ergo, so folgt auß dem Artickel der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tag aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem totalem, regenerationem, glorificationem, was die Verwandelung / etc. anlangt / haben werden. Hie kan ein verständiger Christ auch greiffen / daß dieses Argu-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/164>, abgerufen am 24.11.2024.