Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.corrumpit aut destruit naturam, sed destructam & corruptam sanat. Das ist / Der Heilige Geist zerstöret vnd verderbet nicht die Natur / sondern heilet die verderbte vnd zerstörte Natur / etc. Bringet das Gegentheil dieses Argument: Dd. iiij. fa. 1. vnd 2.Was deß zeitlichen vnnd ewigen Todts vnnd Verdamnüß wirdig vnd schüldig ist / solchs ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegen / wie Paulus Rom. 6. sagt: Der Tod ist der Sünden Soldt. Die verderbte Menschliche Natur ist ausser der Gnaden vnd Christo nicht allein deß zeitlichen / sondern auch deß ewigen Todts vnd Verdammniß wirdig vnd schüldig / Deut. 27. Galat. 3. Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunquell vnd Thäterin aller wircklichen Sünden. Gehet weiter vnd spricht: Weil dann nun gantz vnd gar kein Vnderscheid zwischen vnser verderbten Leib vnd Seele / vnd zwischen der Erbsünde ist / so kehren wir deß Concordi Buchs Argument vmb vnd schliessen also: Weil die Gläubigen eine Aufferstehung jhres Fleisches / vnd eine Verwandlung jhres gantzen Leibs vnnd der Seelen gläuben / so folgt auß diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens / von der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tage aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem, totalem regenerationem, glorificationem, was die Verwandlung / gäntzliche Widergeburt anlangt / haben werden / also daß vnsere Leib vnd Seele / so hie wesentlich Sünde / vngerecht / etc. dort wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz gleichförmig werden. So viel das erste Argument anlangt / taug dasselbige zu Grund nichts. Vrsach ist: Dann Maior propositio oder die erste Rede ambigua, zweiffelhafftig vnd auff Schrauben gestellt ist / in dem / daß sie sagt / was deß Tods wirdig ist / dz ist Sünde / das ist / vn- corrumpit aut destruit naturam, sed destructam & corruptam sanat. Das ist / Der Heilige Geist zerstöret vnd verderbet nicht die Natur / sondern heilet die verderbte vnd zerstörte Natur / etc. Bringet das Gegentheil dieses Argument: Dd. iiij. fa. 1. vnd 2.Was deß zeitlichen vnnd ewigen Todts vnnd Verdamnüß wirdig vnd schüldig ist / solchs ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegen / wie Paulus Rom. 6. sagt: Der Tod ist der Sünden Soldt. Die verderbte Menschliche Natur ist ausser der Gnaden vnd Christo nicht allein deß zeitlichen / sondern auch deß ewigen Todts vnd Verdam̃niß wirdig vnd schüldig / Deut. 27. Galat. 3. Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunquell vnd Thäterin aller wircklichen Sünden. Gehet weiter vnd spricht: Weil dann nun gantz vnd gar kein Vnderscheid zwischen vnser verderbten Leib vnd Seele / vnd zwischen der Erbsünde ist / so kehren wir deß Concordi Buchs Argument vmb vnd schliessen also: Weil die Gläubigen eine Aufferstehung jhres Fleisches / vnd eine Verwandlung jhres gantzen Leibs vnnd der Seelen gläuben / so folgt auß diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens / von der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tage aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem, totalem regenerationem, glorificationem, was die Verwandlung / gäntzliche Widergeburt anlangt / haben werden / also daß vnsere Leib vnd Seele / so hie wesentlich Sünde / vngerecht / etc. dort wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz gleichförmig werden. So viel das erste Argument anlangt / taug dasselbige zu Grund nichts. Vrsach ist: Dann Maior propositio oder die erste Rede ambigua, zweiffelhafftig vnd auff Schrauben gestellt ist / in dem / daß sie sagt / was deß Tods wirdig ist / dz ist Sünde / das ist / vn- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0162"/> corrumpit aut destruit naturam, sed destructam & corruptam sanat. Das ist / Der Heilige Geist zerstöret vnd verderbet nicht die Natur / sondern heilet die verderbte vnd zerstörte Natur / etc.</p> <p>Bringet das Gegentheil dieses Argument:</p> <note place="left">Dd. iiij. fa. 1. vnd 2.</note> <p>Was deß zeitlichen vnnd ewigen Todts vnnd Verdamnüß wirdig vnd schüldig ist / solchs ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegen / wie Paulus Rom. 6. sagt: Der Tod ist der Sünden Soldt.</p> <p>Die verderbte Menschliche Natur ist ausser der Gnaden vnd Christo nicht allein deß zeitlichen / sondern auch deß ewigen Todts vnd Verdam̃niß wirdig vnd schüldig / Deut. 27. Galat. 3.</p> <p>Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunquell vnd Thäterin aller wircklichen Sünden. Gehet weiter vnd spricht: Weil dann nun gantz vnd gar kein Vnderscheid zwischen vnser verderbten Leib vnd Seele / vnd zwischen der Erbsünde ist / so kehren wir deß Concordi Buchs Argument vmb vnd schliessen also:</p> <p>Weil die Gläubigen eine Aufferstehung jhres Fleisches / vnd eine Verwandlung jhres gantzen Leibs vnnd der Seelen gläuben / so folgt auß diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens / von der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tage aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem, totalem regenerationem, glorificationem, was die Verwandlung / gäntzliche Widergeburt anlangt / haben werden / also daß vnsere Leib vnd Seele / so hie wesentlich Sünde / vngerecht / etc. dort wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz gleichförmig werden.</p> <p>So viel das erste Argument anlangt / taug dasselbige zu Grund nichts. Vrsach ist: Dann Maior propositio oder die erste Rede ambigua, zweiffelhafftig vnd auff Schrauben gestellt ist / in dem / daß sie sagt / was deß Tods wirdig ist / dz ist Sünde / das ist / vn- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0162]
corrumpit aut destruit naturam, sed destructam & corruptam sanat. Das ist / Der Heilige Geist zerstöret vnd verderbet nicht die Natur / sondern heilet die verderbte vnd zerstörte Natur / etc.
Bringet das Gegentheil dieses Argument:
Was deß zeitlichen vnnd ewigen Todts vnnd Verdamnüß wirdig vnd schüldig ist / solchs ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zu wider vnd entgegen / wie Paulus Rom. 6. sagt: Der Tod ist der Sünden Soldt.
Die verderbte Menschliche Natur ist ausser der Gnaden vnd Christo nicht allein deß zeitlichen / sondern auch deß ewigen Todts vnd Verdam̃niß wirdig vnd schüldig / Deut. 27. Galat. 3.
Derwegen ist deß Menschen gantz verderbte Natur oder verderbte Leib vnnd Seele Sünde / ja Erbsünde / Wurtzel / Brunquell vnd Thäterin aller wircklichen Sünden. Gehet weiter vnd spricht: Weil dann nun gantz vnd gar kein Vnderscheid zwischen vnser verderbten Leib vnd Seele / vnd zwischen der Erbsünde ist / so kehren wir deß Concordi Buchs Argument vmb vnd schliessen also:
Weil die Gläubigen eine Aufferstehung jhres Fleisches / vnd eine Verwandlung jhres gantzen Leibs vnnd der Seelen gläuben / so folgt auß diesem Artickel vnsers Christlichen Glaubens / von der Aufferstehung / daß diß vnser Fleisch am jüngsten Tage aufferstehen / vnd daß wir im ewigen Leben diß Wesen vnsers Leibs vnd der Seelen / quo ad indiuiduum, aber ein ander Substantz oder Wesen / quo ad mutationem, totalem regenerationem, glorificationem, was die Verwandlung / gäntzliche Widergeburt anlangt / haben werden / also daß vnsere Leib vnd Seele / so hie wesentlich Sünde / vngerecht / etc. dort wesentlich gerecht / vnd dem Gesetz gleichförmig werden.
So viel das erste Argument anlangt / taug dasselbige zu Grund nichts. Vrsach ist: Dann Maior propositio oder die erste Rede ambigua, zweiffelhafftig vnd auff Schrauben gestellt ist / in dem / daß sie sagt / was deß Tods wirdig ist / dz ist Sünde / das ist / vn-
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/162>, abgerufen am 15.08.2024. |