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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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also verändern / daß man von einer Stät weg thut zu einer andern / als auß dem Wasser auffs trucken Landt / von der Erden in die Lufft / Also soll man vns dort auch in einem Augenblick anders wo vnd auff ander Weise finden / die wir dieselbige stunde zuuor hie auff Erden / im Hauß oder auff dem Feldt seyn werden / vnd plötzlich vom Tisch oder Bett oder von der Arbeit / wie wir gehen / stehen / sitzen oder liegen / weggeruckt werden / also daß wir in einem Augenblick todt vnd widerlebendt / vnnd allerding verändert seyn werden / vnnd droben in den Wolcken schweben. Solche Veränderung meynet er hie. Wiewol er die andern veränderung qualitatis der Gestallt auch mit fasset / dauon er bereit droben gesagt hat / daß der Leib ein ander Kleid wirdt anziehen / das ist / verkläret vnd hell werden soll / viel herrlicher vnd schöner / dann die Sonne / aber nicht also / daß solchs geschehen soll / weil er noch in dieser Herberg vnnd in diesem Kleid gehet / sondern alles zuuor desselben Augenblicks nackendt außgezogen vnnd zu Puluer verbrandt / vnnd in demselbigen hinweg gezuckt.

Der Spruch 1. Corinth. 15. Fleisch vnnd Blut können das Reich Gottes nicht ererben / etc. thut auch zu dieser Sache nichts vberall. Denn deß Apostels Meynung gantz vnd gar nicht ist / daß vnser Fleisch / so viel das Wesen selbst anbetrifft / das Himmelreich nicht ererben solle: sondern so viel die Schuldt oder Sünde an gehet / wie alle reine Lehrer diesen Spruch je vnd allwege verstanden vnd erkläret haben. Vnd ist sonderlich hier von Augustini Außlegung zu mercken / lib. 1. retractat: de fide & Symbolo cap. 17. Caro & sanguis regnum Dei non possidebunt. Sed quisquis ea sic accipit, vt existimet corpusterrenum, quale nunc habemus, in corpus coeleste resurrectione mutari, vt nec membra ista nec carnis futura sit substantia, procul dubio corrigendus est, conmonitus corpore domini, qui post resurrectionen in eisden membris non solun conspiciendus oculis, verun etiam manibus tan-

also verändern / daß man von einer Stät weg thut zu einer andern / als auß dem Wasser auffs trucken Landt / von der Erdẽ in die Lufft / Also soll man vns dort auch in einem Augenblick anders wo vñ auff ander Weise finden / die wir dieselbige stunde zuuor hie auff Erden / im Hauß oder auff dem Feldt seyn werden / vnd plötzlich vom Tisch oder Bett oder von der Arbeit / wie wir gehen / stehen / sitzen oder liegen / weggeruckt werden / also daß wir in einem Augenblick todt vnd widerlebendt / vnnd allerding verändert seyn werden / vnnd droben in den Wolcken schweben. Solche Veränderung meynet er hie. Wiewol er die andern veränderung qualitatis der Gestallt auch mit fasset / dauon er bereit droben gesagt hat / daß der Leib ein ander Kleid wirdt anziehen / das ist / verkläret vnd hell werden soll / viel herrlicher vnd schöner / dann die Sonne / aber nicht also / daß solchs geschehen soll / weil er noch in dieser Herberg vnnd in diesem Kleid gehet / sondern alles zuuor desselben Augenblicks nackendt außgezogen vnnd zu Puluer verbrandt / vnnd in demselbigen hinweg gezuckt.

Der Spruch 1. Corinth. 15. Fleisch vnnd Blut können das Reich Gottes nicht ererben / etc. thut auch zu dieser Sache nichts vberall. Denn deß Apostels Meynung gantz vnd gar nicht ist / daß vnser Fleisch / so viel das Wesen selbst anbetrifft / das Himmelreich nicht ererben solle: sondern so viel die Schuldt oder Sünde an gehet / wie alle reine Lehrer diesen Spruch je vnd allwege verstanden vnd erkläret haben. Vnd ist sonderlich hier von Augustini Außlegung zu mercken / lib. 1. retractat: de fide & Symbolo cap. 17. Caro & sanguis regnum Dei non possidebunt. Sed quisquis ea sic accipit, vt existimet corpusterrenum, quale nunc habemus, in corpus coeleste resurrectione mutari, vt nec membra ista nec carnis futura sit substantia, procul dubio corrigendus est, cõmonitus corpore domini, qui post resurrectionẽ in eisdẽ membris nõ solũ conspiciendus oculis, verũ etiam manibus tan-

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[74/0159] also verändern / daß man von einer Stät weg thut zu einer andern / als auß dem Wasser auffs trucken Landt / von der Erdẽ in die Lufft / Also soll man vns dort auch in einem Augenblick anders wo vñ auff ander Weise finden / die wir dieselbige stunde zuuor hie auff Erden / im Hauß oder auff dem Feldt seyn werden / vnd plötzlich vom Tisch oder Bett oder von der Arbeit / wie wir gehen / stehen / sitzen oder liegen / weggeruckt werden / also daß wir in einem Augenblick todt vnd widerlebendt / vnnd allerding verändert seyn werden / vnnd droben in den Wolcken schweben. Solche Veränderung meynet er hie. Wiewol er die andern veränderung qualitatis der Gestallt auch mit fasset / dauon er bereit droben gesagt hat / daß der Leib ein ander Kleid wirdt anziehen / das ist / verkläret vnd hell werden soll / viel herrlicher vnd schöner / dann die Sonne / aber nicht also / daß solchs geschehen soll / weil er noch in dieser Herberg vnnd in diesem Kleid gehet / sondern alles zuuor desselben Augenblicks nackendt außgezogen vnnd zu Puluer verbrandt / vnnd in demselbigen hinweg gezuckt. Der Spruch 1. Corinth. 15. Fleisch vnnd Blut können das Reich Gottes nicht ererben / etc. thut auch zu dieser Sache nichts vberall. Denn deß Apostels Meynung gantz vnd gar nicht ist / daß vnser Fleisch / so viel das Wesen selbst anbetrifft / das Himmelreich nicht ererben solle: sondern so viel die Schuldt oder Sünde an gehet / wie alle reine Lehrer diesen Spruch je vnd allwege verstanden vnd erkläret haben. Vnd ist sonderlich hier von Augustini Außlegung zu mercken / lib. 1. retractat: de fide & Symbolo cap. 17. Caro & sanguis regnum Dei non possidebunt. Sed quisquis ea sic accipit, vt existimet corpusterrenum, quale nunc habemus, in corpus coeleste resurrectione mutari, vt nec membra ista nec carnis futura sit substantia, procul dubio corrigendus est, cõmonitus corpore domini, qui post resurrectionẽ in eisdẽ membris nõ solũ conspiciendus oculis, verũ etiam manibus tan-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/159>, abgerufen am 24.11.2024.