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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vnd Seelen in ein andern Leib vnnd Seele / dem Wesen nach den vorigen vngleich: Sondern redet von Abschaffung aller Sünde vnd Gebrechen an vnser Natur / vnnd von vollkömlicher Reynigung vnd Heiligung der Natur / daß sie Gott von gantzem Hertzen liebe / vnd den Zehen Gebotten durchauß in Hertz / Leib / Seele vnd allen Kräfften gleichförmig werde / dem sie zuuor vngleichförmig vnd widerspenstig gewesen. Das ist aber viel ein anders / als daß die Natur selbst solte wesentlich in eine andere / newe / vnd alterius speciei naturam verwandelt werden / dahin deß Gegentheils Meynung sihet.

Actor. 3. Spricht wol Petrus / es werde an dem Tage alles zu recht bracht werden. Zu recht bringen aber heißt nicht wesentlich etwas zerstören / vnnd ein newes vnd anders Wesen drauß machen / das von dem vorigen vnterschieden ist (dann zu recht bringen vnd zerstören / seind zweierley) Sondern es heißt / alles Böses / Sünde / Vnreinigkeit / vnd allen Jammer / damit die Menschliche Natur der Sünden halben jetzo beladen / abschaffen / vnnd in der Natur auffs newe erschaffen vnd geben Gerechtigkeit / Reinigkeit / Vnschuldt / Heiligkeit / Liecht / Freude vnd Leben / etc. vnd in Summa Leib vnd Seele herrlich machen vnd verklären / nicht aber in eine andere Substantz oder Wesen verwandeln.

Die Verwandelung auch / daruon Paulus 1. Cor. 15. redet / heißt mit nichten eine solche wesentliche Verwandlung der Natur in eine newe Natur / dem Wesen nach / von der vorigen vnderscheiden: sondern / wie gemeldt / eine gäntzliche Abthuung aller Sünde / Sterbligkeit vnd Gebrechen / hergegen eine Mittheilung newer Eygenschafften vnd Herrligkeiten / nemmlich Gerechtigkeit / Warheit / Heiligkeit vnnd dergleichen / wie folchs Lutherus Tom. 6. Ienensi vber das 15. Cap. S. Pauli an die Corinther mit folgenden Worten fein erkläret.

Denn das Griechisch Wort / so allhie stehet / heißt fürnemmlich

vnd Seelen in ein andern Leib vnnd Seele / dem Wesen nach den vorigen vngleich: Sondern redet von Abschaffung aller Sünde vnd Gebrechen an vnser Natur / vnnd von vollkömlicher Reynigung vnd Heiligung der Natur / daß sie Gott von gantzem Hertzen liebe / vnd den Zehen Gebotten durchauß in Hertz / Leib / Seele vnd allen Kräfften gleichförmig werde / dem sie zuuor vngleichförmig vnd widerspenstig gewesen. Das ist aber viel ein anders / als daß die Natur selbst solte wesentlich in eine andere / newe / vñ alterius speciei naturam verwandelt werden / dahin deß Gegentheils Meynung sihet.

Actor. 3. Spricht wol Petrus / es werde an dem Tage alles zu recht bracht werden. Zu recht bringen aber heißt nicht wesentlich etwas zerstören / vnnd ein newes vnd anders Wesen drauß machen / das von dem vorigen vnterschieden ist (dann zu recht bringen vñ zerstören / seind zweierley) Sondern es heißt / alles Böses / Sünde / Vnreinigkeit / vnd allen Jam̃er / damit die Menschliche Natur der Sünden halben jetzo beladen / abschaffen / vnnd in der Natur auffs newe erschaffen vnd geben Gerechtigkeit / Reinigkeit / Vnschuldt / Heiligkeit / Liecht / Freude vnd Leben / etc. vñ in Sum̃a Leib vñ Seele herrlich machen vñ verklären / nicht aber in eine andere Substantz oder Wesen verwandeln.

Die Verwandelung auch / daruon Paulus 1. Cor. 15. redet / heißt mit nichten eine solche wesentliche Verwandlung der Natur in eine newe Natur / dem Wesen nach / von der vorigen vnderscheiden: sondern / wie gemeldt / eine gäntzliche Abthuung aller Sünde / Sterbligkeit vñ Gebrechẽ / hergegen eine Mittheilung newer Eygenschafften vnd Herrligkeiten / nem̃lich Gerechtigkeit / Warheit / Heiligkeit vnnd dergleichen / wie folchs Lutherus Tom. 6. Ienensi vber das 15. Cap. S. Pauli an die Corinther mit folgenden Worten fein erkläret.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/158>, abgerufen am 24.11.2024.