Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Ergo, &c. Dann ob gleich die Seligen an jhren Leiben in jener Welt viel herrlicher praerogatiuen vnnd Vorzüge haben werden / welche sie in diesem Leben gar nicht haben / auch von aller Sünde / Jammer / Elend vnd Hertzleid vollkömlich werden erlösetseyn / vnd keine Gebrechen vberall mehr an Leib oder Seele haben: Jedoch folgt darauß nicht / daß sie dem Wesen nach andere vnd newe Leibe oder andere vnd newe Seelen haben werden. Dann ob wol der Leib stirbt vnnd zu Aschen wirdt / so wirdt doch eben derselbige vnnd kein ander Leib am jüngsten Tage aufferwecket werden / Hiob. 19. So werden auch die Seligen dem Wesen nach keine newe oder andere Seelen vberkommen / sonst müste die Seele sterblich vnnd der Veränderung vnterworffen seyn / welchs zu Grundt falsch ist / vnd wider Gottes Wort streitet. Matth. 10. Die Seel können sie nicht tödten. Darumb es eine Anzeigung ist einer erschrecklichen Blindheit / damit das Gegentheil geschlagen / daß es solchs alles nicht mercken / sondern so kindisch vnnd so vngeschickt von sölchen Sachen schliessen soll / daß es auch die Knaben in der Schul verstehen können / daß es nicht recht geschlossen sey. Gestehet das Gegentheil / daß wir vnser Fleisch oder Leib / denDd. j. fac. ij. wir hie gehabt / dort in jenem Leben wider haben werden / deßgleichen auch die Seele / etc. vnd fällt doch bald wider daruon / gibt für / es werde eine vollkommene Widergeburt vnd Verwandelung deß Leibs vnnd der Selen werden. Wann dieses stehen solle / kan das vorige nicht bleiben. Bestehet aber das vorige / daß nemmlich ein jeglicher seinen Leib vnnd Seele / die er hie gehabt / dort wider haben werde / so kan das folgende von der vollkommenen Verwandelung Leibs vnd der Seelen nicht bleiben. Eins muß das Gegentheil fallen lassen / es verdrehe sich so wunderbarlich als es jmmer wölle / beyde können sie zugleich nicht stehen. So viel die Widergeburt anlangt / dauon Christus Matt. 19. redet / die gehet nicht auff die wesentliche Verwandelung deß Leibs Ergo, &c. Dann ob gleich die Seligen an jhren Leiben in jener Welt viel herrlicher praerogatiuen vnnd Vorzüge haben werden / welche sie in diesem Leben gar nicht haben / auch von aller Sünde / Jammer / Elend vnd Hertzleid vollkömlich werden erlösetseyn / vnd keine Gebrechen vberall mehr an Leib oder Seele haben: Jedoch folgt darauß nicht / daß sie dem Wesen nach andere vnd newe Leibe oder andere vnd newe Seelen haben werden. Dann ob wol der Leib stirbt vnnd zu Aschen wirdt / so wirdt doch eben derselbige vnnd kein ander Leib am jüngsten Tage aufferwecket werden / Hiob. 19. So werden auch die Seligen dem Wesen nach keine newe oder andere Seelen vberkommen / sonst müste die Seele sterblich vnnd der Veränderung vnterworffen seyn / welchs zu Grundt falsch ist / vnd wider Gottes Wort streitet. Matth. 10. Die Seel können sie nicht tödten. Darumb es eine Anzeigung ist einer erschrecklichen Blindheit / damit das Gegentheil geschlagen / daß es solchs alles nicht mercken / sondern so kindisch vnnd so vngeschickt von sölchen Sachen schliessen soll / daß es auch die Knaben in der Schul verstehen können / daß es nicht recht geschlossen sey. Gestehet das Gegentheil / daß wir vnser Fleisch oder Leib / denDd. j. fac. ij. wir hie gehabt / dort in jenem Leben wider haben werden / deßgleichen auch die Seele / etc. vnd fällt doch bald wider daruon / gibt für / es werde eine vollkommene Widergeburt vnd Verwandelung deß Leibs vnnd der Selen werden. Wann dieses stehen solle / kan das vorige nicht bleibẽ. Bestehet aber das vorige / daß nem̃lich ein jeglicher seinen Leib vnnd Seele / die er hie gehabt / dort wider haben werde / so kan das folgende von der vollkommenen Verwandelung Leibs vnd der Seelen nicht bleiben. Eins muß das Gegentheil fallen lassen / es verdrehe sich so wunderbarlich als es jmmer wölle / beyde können sie zugleich nicht stehen. So viel die Widergeburt anlangt / dauon Christus Matt. 19. redet / die gehet nicht auff die wesentliche Verwandelung deß Leibs <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0157" n="73"/> Ergo, &c. 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Ergo, &c. Dann ob gleich die Seligen an jhren Leiben in jener Welt viel herrlicher praerogatiuen vnnd Vorzüge haben werden / welche sie in diesem Leben gar nicht haben / auch von aller Sünde / Jammer / Elend vnd Hertzleid vollkömlich werden erlösetseyn / vnd keine Gebrechen vberall mehr an Leib oder Seele haben: Jedoch folgt darauß nicht / daß sie dem Wesen nach andere vnd newe Leibe oder andere vnd newe Seelen haben werden. Dann ob wol der Leib stirbt vnnd zu Aschen wirdt / so wirdt doch eben derselbige vnnd kein ander Leib am jüngsten Tage aufferwecket werden / Hiob. 19. So werden auch die Seligen dem Wesen nach keine newe oder andere Seelen vberkommen / sonst müste die Seele sterblich vnnd der Veränderung vnterworffen seyn / welchs zu Grundt falsch ist / vnd wider Gottes Wort streitet. Matth. 10. Die Seel können sie nicht tödten.
Darumb es eine Anzeigung ist einer erschrecklichen Blindheit / damit das Gegentheil geschlagen / daß es solchs alles nicht mercken / sondern so kindisch vnnd so vngeschickt von sölchen Sachen schliessen soll / daß es auch die Knaben in der Schul verstehen können / daß es nicht recht geschlossen sey.
Gestehet das Gegentheil / daß wir vnser Fleisch oder Leib / den wir hie gehabt / dort in jenem Leben wider haben werden / deßgleichen auch die Seele / etc. vnd fällt doch bald wider daruon / gibt für / es werde eine vollkommene Widergeburt vnd Verwandelung deß Leibs vnnd der Selen werden. Wann dieses stehen solle / kan das vorige nicht bleibẽ. Bestehet aber das vorige / daß nem̃lich ein jeglicher seinen Leib vnnd Seele / die er hie gehabt / dort wider haben werde / so kan das folgende von der vollkommenen Verwandelung Leibs vnd der Seelen nicht bleiben. Eins muß das Gegentheil fallen lassen / es verdrehe sich so wunderbarlich als es jmmer wölle / beyde können sie zugleich nicht stehen.
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/157>, abgerufen am 15.08.2024. |