Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nemmlich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in d Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Sinn kommen / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vnd das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vnd allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vnd one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset.

Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nem̃lich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in ď Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Siñ kom̃en / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vñ das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vñ allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vñ one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset.

Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0151" n="70"/>
        <p>Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde                      nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche                      Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein                      vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung                      wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann                      Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer                      Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nem&#x0303;lich / daß sie                      gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder                      infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens                      &amp; per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges                      Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter.                      So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder                      ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich                      darvon würde in &#x010F; Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in                          Sin&#x0303; kom&#x0303;en / sonder wir halten / daß es ein                      böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche                      Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd                      gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das                      15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vn&#x0303; das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben /                      das sündtliche / sterbliche Wesen / vn&#x0303; allerley Gebrechen / etc.                      alles rein abe seyn / vn&#x0303; one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort                      ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal                      angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset.</p>
        <p>Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser                      Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag                      dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß                      seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre                      von der
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[70/0151] Wir lassen vns aber mit solcher Calumnien von vnserm guten vnnd gewissen Grunde nicht abdringen / dann wir es / Gott Lob / besser wissen. Eine greiffliche Vnwarheit ists / daß die Manicheer solten gelehret haben / die Erbsünde were ein vnderschieden accidens oder zufälliges Ding / das in der Aufferstehung wesentlich von der Menschlichen Natur würde gescheiden werden / etc. Dann Augustinus de haeresibus, vnnd an vielen andern Ohrten mehr / der Manicheer Meynung von der Sünde viel anderst beschreibt / nem̃lich / daß sie gehalten / die Sünde sey nicht ein accidens malum, ein böser Zufall / oder infirmitas naturae, Gebrechen der Natur / sondern substantia contraria, viuens & per se subsistens, Das ist / Eine widerwertige Substantz / oder lebendiges Wesen / das für sich selbst bestünde / etc. aber darvon an seinem Ohrt weiter. So lehren auch wir nicht / daß die Erbsünde ein selbständiges Wesen sey / oder ein vnderschiedener selbständiger Zufall sey in der Natur / der wesentlich darvon würde in ď Aufferstehung gescheiden werden / etc. Solchs ist vns nie in Siñ kom̃en / sonder wir halten / daß es ein böse qualitas, Zufall / Kranckheit / Seuche / vnd tieffe vnaußsprechliche Verderbung sey der Natur / davon doch die Natur in der Aufferstehung gantz vnd gar werde erlediget vnd gefreyet seyn / wie Lutherus Tom. 6. Ienensi, vber das 15. cap. an die Corinth. schreibet: Im newen Leben solle die Sucht vñ das Böse / so wir von Adam in vnserm Fleisch vnnd Blut haben / das sündtliche / sterbliche Wesen / vñ allerley Gebrechen / etc. alles rein abe seyn / vñ one Sünde seyn / etc. wie an seinem Ort ferrner erwiesen. Derwegen vns solche cauillatio deß Gegentheils nichts vberal angehet / vnsern Grund auch im geringsten nicht vmbstösset. Zum andern dringet das Gegentheil auff die wesentliche Veränderung vnser Substantz oder Wesens deß Leibs vnnd der Seelen / etc. Es kan aber vnd vermag dieselbige mit keinem Spruche der Schrifft erweisen / sondern dichtet sie auß seinem eygenen Gehirrn / auß diesem nichtigen Grunde / das es zuvor in der Lehre von der

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/151
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/151>, abgerufen am 24.11.2024.