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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Damit nun die liebe Christenheit zum Vberfluß errinnert werde / vnd niemandt sich zu entschüldigen hab / es sey jhm die helle Warheit nicht gezeiget: Als wöllen wir abermals vnserer Kirchen Lehre von der Erbsünde widerholen / vnd was von dem Gegentheil darwider fürbracht / mit vnwidersprechlichem Grunde der Warheit widerlegen. Der Allmächtige Gott verleihe seinen Segen darzu / daß es nicht ohne sonderlichen Nutz der betrübten Kirchen abgehe / sondern zu vieler verführeten Besserung gereiche / Amen.

Vnd weil Irenaeus in seinem Buch fürnemmlich nachfolgende vier Punct in dieser Sache / wider das Christliche Concordi-Buch / handelt / als nemmlich:

I. Daß die Erbsünde deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt / Wille / etc. selbst sey.

II. Daß kein Vnterscheidt zwischen deß Menschen gantz verderbten Natur vnd Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst sey.

III. Daß die Erbsünde kein malum accidens, oder böser Zufall in deß Menschen Natur vnd Wesen sey.

IIII. Daß die Christliche Concordia solle Pelagianische vnd Manicheische Irrthümb vertheidigen / etc. So wöllen wir darauff ordentlich / gründtlich vnd deutlich antworten / daß der Christliche Leser verstehen soll / wie weit das Gegentheil von der in Gottes Wort offenbarten Warheit abgehet / vnd was für grewliche vnd Gottslästerliche Irrthümb es in die Christenheit / vnter dem Schein eines Gottseligen Eiffers / für die Warheit Psalm. 94.eynführet. Der trewe Gott wölle den Leuten die Augen auffthun / daß sie die rechte Warheit sehen / vnd der zufallen / AMEN.

Damit nun die liebe Christenheit zum Vberfluß errinnert werde / vnd niemandt sich zu entschüldigen hab / es sey jhm die helle Warheit nicht gezeiget: Als wöllen wir abermals vnserer Kirchen Lehre von der Erbsünde widerholen / vnd was von dem Gegentheil darwider fürbracht / mit vnwidersprechlichem Grunde der Warheit widerlegen. Der Allmächtige Gott verleihe seinen Segen darzu / daß es nicht ohne sonderlichen Nutz der betrübten Kirchen abgehe / sondern zu vieler verführeten Besserung gereiche / Amen.

Vnd weil Irenaeus in seinem Buch fürnem̃lich nachfolgende vier Punct in dieser Sache / wider das Christliche Concordi-Buch / handelt / als nem̃lich:

I. Daß die Erbsünde deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt / Wille / etc. selbst sey.

II. Daß kein Vnterscheidt zwischen deß Menschen gantz verderbten Natur vnd Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst sey.

III. Daß die Erbsünde kein malum accidens, oder böser Zufall in deß Menschen Natur vnd Wesen sey.

IIII. Daß die Christliche Concordia solle Pelagianische vnd Manicheische Irrthümb vertheidigen / etc. So wöllen wir darauff ordentlich / gründtlich vnd deutlich antworten / daß der Christliche Leser verstehen soll / wie weit das Gegentheil von der in Gottes Wort offenbarten Warheit abgehet / vnd was für grewliche vnd Gottslästerliche Irrthümb es in die Christenheit / vnter dem Schein eines Gottseligen Eiffers / für die Warheit Psalm. 94.eynführet. Der trewe Gott wölle den Leuten die Augen auffthun / daß sie die rechte Warheit sehen / vnd der zufallen / AMEN.

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[0014] Damit nun die liebe Christenheit zum Vberfluß errinnert werde / vnd niemandt sich zu entschüldigen hab / es sey jhm die helle Warheit nicht gezeiget: Als wöllen wir abermals vnserer Kirchen Lehre von der Erbsünde widerholen / vnd was von dem Gegentheil darwider fürbracht / mit vnwidersprechlichem Grunde der Warheit widerlegen. Der Allmächtige Gott verleihe seinen Segen darzu / daß es nicht ohne sonderlichen Nutz der betrübten Kirchen abgehe / sondern zu vieler verführeten Besserung gereiche / Amen. Vnd weil Irenaeus in seinem Buch fürnem̃lich nachfolgende vier Punct in dieser Sache / wider das Christliche Concordi-Buch / handelt / als nem̃lich: I. Daß die Erbsünde deß Menschen verderbte Natur vnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / Vernunfft / Verstandt / Wille / etc. selbst sey. II. Daß kein Vnterscheidt zwischen deß Menschen gantz verderbten Natur vnd Wesen / vnd zwischen der Erbsünde selbst sey. III. Daß die Erbsünde kein malum accidens, oder böser Zufall in deß Menschen Natur vnd Wesen sey. IIII. Daß die Christliche Concordia solle Pelagianische vnd Manicheische Irrthümb vertheidigen / etc. So wöllen wir darauff ordentlich / gründtlich vnd deutlich antworten / daß der Christliche Leser verstehen soll / wie weit das Gegentheil von der in Gottes Wort offenbarten Warheit abgehet / vnd was für grewliche vnd Gottslästerliche Irrthümb es in die Christenheit / vnter dem Schein eines Gottseligen Eiffers / für die Warheit eynführet. Der trewe Gott wölle den Leuten die Augen auffthun / daß sie die rechte Warheit sehen / vnd der zufallen / AMEN. Psalm. 94.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/14>, abgerufen am 24.11.2024.