Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.weder von Gottes noch von deß Menschen Wesen ist / nemblich die Sünde / vnnd wirdt der Mensch angeklagt nicht von wegen seines Wesens / sondern von wegen der Sünde / welche zum theil der Natur anhanget / zum theil von derselben außgehet. Ja / sprechen sie / Ihr müst je selbst gestehen / das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde vnnd Gnade Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von der Vergebung der Sünden / etc. Ergo so muß ja wahr seyn / daß GOTT der Sünde gnädig sey. Antwort: Daß das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von Vergebung der Sünden / ist wahr / aber darauß schleust sichs nicht recht: Ergo, so muß es wahr seyn / daß GOTT der Sünden gnädig sey. Denn das Euangelion verkündiget den Menschen die Hulde vnnd Gnade Gottes. Marci. 16. Prediget das Euangelion allen Creaturen / vnnd nicht der Erbsünde. Rom. 1. Das Euangelion ist eine Krafft Gottes / die selig machet alle so daran gläuben / etc. vnnd nicht die Sünde selbst. Also verheißt es Vergebung der Sünde den sündigen Menschen / aber nicht der Sünde selbst. Dann das Euangelion spricht nirgendt / daß Christus kommen sey vmb der Sünden willen / derselben gnädig zu seyn vnd sie selig zu machen / sondern vmb der Sünder oder verlornen Menschen willen / dieselbe selig zumachen. Darumb bleibt das Antecedens wahr / daß das Euangelion Gnade vnnd Vergebung der Sünden predige: Das Consequens aber falsch / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey. Dieweil das Euangelion den Sündern / nicht aber der Sünde selbst Gnade anbeut. Auff diese Weise bleibt den betrübten Gewissen der beständige Trost deß Euangelij von Gottes Gnade fest / da er weder von Gottes noch von deß Menschen Wesen ist / nemblich die Sünde / vnnd wirdt der Mensch angeklagt nicht von wegen seines Wesens / sondern von wegen der Sünde / welche zum theil der Natur anhanget / zum theil von derselben außgehet. Ja / sprechen sie / Ihr müst je selbst gestehen / das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde vnnd Gnade Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von der Vergebung der Sünden / etc. Ergo so muß ja wahr seyn / daß GOTT der Sünde gnädig sey. Antwort: Daß das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von Vergebung der Sünden / ist wahr / aber darauß schleust sichs nicht recht: Ergo, so muß es wahr seyn / daß GOTT der Sünden gnädig sey. Denn das Euangelion verkündiget den Menschen die Hulde vnnd Gnade Gottes. Marci. 16. Prediget das Euangelion allen Creaturen / vnnd nicht der Erbsünde. Rom. 1. Das Euangelion ist eine Krafft Gottes / die selig machet alle so daran gläuben / etc. vnnd nicht die Sünde selbst. Also verheißt es Vergebung der Sünde den sündigen Menschen / aber nicht der Sünde selbst. Dann das Euangelion spricht nirgendt / daß Christus kommen sey vmb der Sünden willen / derselben gnädig zu seyn vnd sie selig zu machen / sondern vmb der Sünder oder verlornen Menschen willen / dieselbe selig zumachen. Darumb bleibt das Antecedens wahr / daß das Euangelion Gnade vnnd Vergebung der Sünden predige: Das Consequens aber falsch / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey. Dieweil das Euangelion den Sündern / nicht aber der Sünde selbst Gnade anbeut. 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Prediget das Euangelion allen Creaturen / vnnd nicht der Erbsünde. Rom. 1. Das Euangelion ist eine Krafft Gottes / die selig machet alle so daran gläuben / etc. vnnd nicht die Sünde selbst. Also verheißt es Vergebung der Sünde den sündigen Menschen / aber nicht der Sünde selbst. Dann das Euangelion spricht nirgendt / daß Christus kommen sey vmb der Sünden willen / derselben gnädig zu seyn vnd sie selig zu machen / sondern vmb der Sünder oder verlornen Menschen willen / dieselbe selig zumachen. Darumb bleibt das Antecedens wahr / daß das Euangelion Gnade vnnd Vergebung der Sünden predige: Das Consequens aber falsch / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey. Dieweil das Euangelion den Sündern / nicht aber der Sünde selbst Gnade anbeut.</p> <p>Auff diese Weise bleibt den betrübten Gewissen der beständige Trost deß Euangelij von Gottes Gnade fest / da er </p> </div> </body> </text> </TEI> [64/0139]
weder von Gottes noch von deß Menschen Wesen ist / nemblich die Sünde / vnnd wirdt der Mensch angeklagt nicht von wegen seines Wesens / sondern von wegen der Sünde / welche zum theil der Natur anhanget / zum theil von derselben außgehet.
Ja / sprechen sie / Ihr müst je selbst gestehen / das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde vnnd Gnade Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von der Vergebung der Sünden / etc. Ergo so muß ja wahr seyn / daß GOTT der Sünde gnädig sey.
Antwort: Daß das Euangelion sey eine Verkündigung der Hulde Gottes / vnnd eine Gnadenreiche Verheissung von Vergebung der Sünden / ist wahr / aber darauß schleust sichs nicht recht: Ergo, so muß es wahr seyn / daß GOTT der Sünden gnädig sey. Denn das Euangelion verkündiget den Menschen die Hulde vnnd Gnade Gottes. Marci. 16. Prediget das Euangelion allen Creaturen / vnnd nicht der Erbsünde. Rom. 1. Das Euangelion ist eine Krafft Gottes / die selig machet alle so daran gläuben / etc. vnnd nicht die Sünde selbst. Also verheißt es Vergebung der Sünde den sündigen Menschen / aber nicht der Sünde selbst. Dann das Euangelion spricht nirgendt / daß Christus kommen sey vmb der Sünden willen / derselben gnädig zu seyn vnd sie selig zu machen / sondern vmb der Sünder oder verlornen Menschen willen / dieselbe selig zumachen. Darumb bleibt das Antecedens wahr / daß das Euangelion Gnade vnnd Vergebung der Sünden predige: Das Consequens aber falsch / daß GOTT der Sünden selbst gnädig sey. Dieweil das Euangelion den Sündern / nicht aber der Sünde selbst Gnade anbeut.
Auff diese Weise bleibt den betrübten Gewissen der beständige Trost deß Euangelij von Gottes Gnade fest / da er
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/139>, abgerufen am 20.07.2024. |