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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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liche Sünde seyn / sondern muß die Erbsünde / das ist ein Wurtzel / Vrsprung vnd Thäter aller wircklichen Sünde seyn / etc.

Droben / baldt im Anfang dieser Schrifft / ist angezeiget / daß maior dieses Arguments cum signo vniuersali nicht passiert / vnd daß eine grewliche confusio oder Vermischung vnderschiedener Sachen im selben begangen werde / derwegen auch das gantze Argument nicht bestehen könne.

Vnnd zwar wer dieses Argument nur ein wenig recht ansihet / der mercket / daß es nicht passiert / dieweil / wie man in Schulen zu reden pflegt / vnnd allbereit angezeiget / maior cum signo vniuersali keines Weges wahr ist / sintemal nicht alles was dem Gesetz zu wider / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist / darumb dieses gantze Argument im geringsten nicht schleusset. Wann die verderbte Natur vnd die Erbsünde ohne allen Vnderscheid einerley weren / so hette gemeldtes Argument einen Schein. Nun aber dieses nicht ist / können sie mit demselbigen Argument nichts erhalten.

Wann sie nun gleich fürwenden / das Gesetz Gottes klage die gantze Natur an (welchs wir auch lehren) vnnd nicht etwas vnreines an der Natur / als ein zufälliges Vbel / etc. So hilfft sie doch dieses auch nicht. Dann ob wol GOTT der HERR durchs Gesetze die gantze Natur / wie billich / anklagt / so klagt er sie doch nicht an / so ferrn sie ein Natur oder sein Geschöpff vnnd Werck ist: Sondern dieweil sie durch die Erbsünde durch vnnd durch verderbet ist. Darumb spricht der Prophet Jesaias Cap. 59. Ewere Vntugendt scheiden euch vnd ewern GOTT von einander / vnd ewer Sünde verbergen das Angesicht von euch / daß jhr nicht gehöret werdet. In diesen Worten wirdt ja außdrücklich etwas gezeiget / welchs weder GOTT noch Mensch ist / auch

liche Sünde seyn / sondern muß die Erbsünde / das ist ein Wurtzel / Vrsprung vnd Thäter aller wircklichen Sünde seyn / etc.

Droben / baldt im Anfang dieser Schrifft / ist angezeiget / daß maior dieses Arguments cum signo vniuersali nicht passiert / vnd daß eine grewliche confusio oder Vermischung vnderschiedener Sachen im selben begangen werde / derwegen auch das gantze Argument nicht bestehen könne.

Vnnd zwar wer dieses Argument nur ein wenig recht ansihet / der mercket / daß es nicht passiert / dieweil / wie man in Schulen zu reden pflegt / vnnd allbereit angezeiget / maior cum signo vniuersali keines Weges wahr ist / sintemal nicht alles was dem Gesetz zu wider / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist / darumb dieses gantze Argument im geringsten nicht schleusset. Wann die verderbte Natur vnd die Erbsünde ohne allen Vnderscheid einerley weren / so hette gemeldtes Argument einen Schein. Nun aber dieses nicht ist / können sie mit demselbigen Argument nichts erhalten.

Wann sie nun gleich fürwenden / das Gesetz Gottes klage die gantze Natur an (welchs wir auch lehren) vnnd nicht etwas vnreines an der Natur / als ein zufälliges Vbel / etc. So hilfft sie doch dieses auch nicht. Dann ob wol GOTT der HERR durchs Gesetze die gantze Natur / wie billich / anklagt / so klagt er sie doch nicht an / so ferrn sie ein Natur oder sein Geschöpff vnnd Werck ist: Sondern dieweil sie durch die Erbsünde durch vnnd durch verderbet ist. Darumb spricht der Prophet Jesaias Cap. 59. Ewere Vntugendt scheiden euch vnd ewern GOTT von einander / vnd ewer Sünde verbergen das Angesicht von euch / daß jhr nicht gehöret werdet. In diesen Worten wirdt ja außdrücklich etwas gezeiget / welchs weder GOTT noch Mensch ist / auch

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[0138] liche Sünde seyn / sondern muß die Erbsünde / das ist ein Wurtzel / Vrsprung vnd Thäter aller wircklichen Sünde seyn / etc. Droben / baldt im Anfang dieser Schrifft / ist angezeiget / daß maior dieses Arguments cum signo vniuersali nicht passiert / vnd daß eine grewliche confusio oder Vermischung vnderschiedener Sachen im selben begangen werde / derwegen auch das gantze Argument nicht bestehen könne. Vnnd zwar wer dieses Argument nur ein wenig recht ansihet / der mercket / daß es nicht passiert / dieweil / wie man in Schulen zu reden pflegt / vnnd allbereit angezeiget / maior cum signo vniuersali keines Weges wahr ist / sintemal nicht alles was dem Gesetz zu wider / ohne allen Vnderscheid die Sünde selbst ist / darumb dieses gantze Argument im geringsten nicht schleusset. Wann die verderbte Natur vnd die Erbsünde ohne allen Vnderscheid einerley weren / so hette gemeldtes Argument einen Schein. Nun aber dieses nicht ist / können sie mit demselbigen Argument nichts erhalten. Wann sie nun gleich fürwenden / das Gesetz Gottes klage die gantze Natur an (welchs wir auch lehren) vnnd nicht etwas vnreines an der Natur / als ein zufälliges Vbel / etc. So hilfft sie doch dieses auch nicht. Dann ob wol GOTT der HERR durchs Gesetze die gantze Natur / wie billich / anklagt / so klagt er sie doch nicht an / so ferrn sie ein Natur oder sein Geschöpff vnnd Werck ist: Sondern dieweil sie durch die Erbsünde durch vnnd durch verderbet ist. Darumb spricht der Prophet Jesaias Cap. 59. Ewere Vntugendt scheiden euch vnd ewern GOTT von einander / vnd ewer Sünde verbergen das Angesicht von euch / daß jhr nicht gehöret werdet. In diesen Worten wirdt ja außdrücklich etwas gezeiget / welchs weder GOTT noch Mensch ist / auch

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/138>, abgerufen am 22.11.2024.