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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vom Teuffel eyngegossen / geschöpfft. Noch darff das Gegentheil ein groß Geschrey vber dieser Art zu reden machen.

Ja / sprechen sie / Gifft aber ist ein sonderliche Substantz oder Wesen. Ist nuhn die Erbsünde ein Gifft / so muß sie auch eine sonderliche Substantz oder Wesen seyn / so zu deß Menschen Wesen kommen ist / vnnd also haben ja die Manicheer vor Zeiten gelehret.

Wann diese jrrige Leut gelernet hetten / was Metaphoricae locutiones, figürliche Reden weren / so bedürffte es dieser Obiection gar nicht. Dann in solchen Reden nimpt man Gleichnissen von den Substantijs, vnd accommodiert sie ad accidentia, das ist / auff zufällige Dinge / vnd ersolgt doch keines Weges / daß die zufälligen Dinge darumb alsbaldt Wesen oder Substantz seyn müsten. Gleichniß Weise ist es geredt / wann man die Erbsünde ein Gifft nennet / vnd nicht fimpliciter oder eygentlich / wie das alle verständige Hertzen wol mercken.

Etwan hat Julianus Augustino gleicher Gestallt Schulde geben / er lehrete mit den Manicheern / daß die Sünde ein Substantz oder Wesen were / weil er sie einem frutici oder Stauden verglieche / welcher ein Substantz ist / so doch die Erbsünde keine Substantz were: Aber Augustinus hat jhm sehr fein geantwortet / contra lulianum lib. 6. cap. 8. Propter quod ego vitio, quod generi humano diabolus tanquam vulnus inflixit, quam uis nullo modo substantia sit, recte tamen adhibui de substantia similitudinem, vt fruticem dicerem. Das ist / Derwegen hab ich den Schaden / welchen der Teuffel dem Menschlichen Geschlecht / gleich als eine grewliche Wunden geschlagen / ob er wol keine Substantz oder Wesen ist / dannoch mit einem Stauden / der eine Substantz ist / vergliechen / etc. Dann solche Metaphorae oder Gleichnissen sindt gar gemein vnd bekandt.

vom Teuffel eyngegossen / geschöpfft. Noch darff das Gegentheil ein groß Geschrey vber dieser Art zu reden machen.

Ja / sprechen sie / Gifft aber ist ein sonderliche Substantz oder Wesen. Ist nuhn die Erbsünde ein Gifft / so muß sie auch eine sonderliche Substantz oder Wesen seyn / so zu deß Menschen Wesen kommen ist / vnnd also haben ja die Manicheer vor Zeiten gelehret.

Wann diese jrrige Leut gelernet hetten / was Metaphoricae locutiones, figürliche Reden weren / so bedürffte es dieser Obiection gar nicht. Dann in solchen Reden nimpt man Gleichnissen von den Substantijs, vnd accommodiert sie ad accidentia, das ist / auff zufällige Dinge / vnd ersolgt doch keines Weges / daß die zufälligen Dinge darumb alsbaldt Wesen oder Substantz seyn müsten. Gleichniß Weise ist es geredt / wann man die Erbsünde ein Gifft nennet / vnd nicht fimpliciter oder eygentlich / wie das alle verständige Hertzen wol mercken.

Etwan hat Julianus Augustino gleicher Gestallt Schulde geben / er lehrete mit den Manicheern / daß die Sünde ein Substantz oder Wesen were / weil er sie einem frutici oder Stauden verglieche / welcher ein Substantz ist / so doch die Erbsünde keine Substantz were: Aber Augustinus hat jhm sehr fein geantwortet / contra lulianum lib. 6. cap. 8. Propter quod ego vitio, quod generi humano diabolus tanquam vulnus inflixit, quam uis nullo modo substantia sit, rectè tamen adhibui de substantia similitudinem, vt fruticem dicerem. Das ist / Derwegen hab ich den Schaden / welchen der Teuffel dem Menschlichen Geschlecht / gleich als eine grewliche Wunden geschlagen / ob er wol keine Substantz oder Wesen ist / dannoch mit einem Stauden / der eine Substantz ist / vergliechen / etc. Dann solche Metaphorae oder Gleichnissen sindt gar gemein vnd bekandt.

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[0134] vom Teuffel eyngegossen / geschöpfft. Noch darff das Gegentheil ein groß Geschrey vber dieser Art zu reden machen. Ja / sprechen sie / Gifft aber ist ein sonderliche Substantz oder Wesen. Ist nuhn die Erbsünde ein Gifft / so muß sie auch eine sonderliche Substantz oder Wesen seyn / so zu deß Menschen Wesen kommen ist / vnnd also haben ja die Manicheer vor Zeiten gelehret. Wann diese jrrige Leut gelernet hetten / was Metaphoricae locutiones, figürliche Reden weren / so bedürffte es dieser Obiection gar nicht. Dann in solchen Reden nimpt man Gleichnissen von den Substantijs, vnd accommodiert sie ad accidentia, das ist / auff zufällige Dinge / vnd ersolgt doch keines Weges / daß die zufälligen Dinge darumb alsbaldt Wesen oder Substantz seyn müsten. Gleichniß Weise ist es geredt / wann man die Erbsünde ein Gifft nennet / vnd nicht fimpliciter oder eygentlich / wie das alle verständige Hertzen wol mercken. Etwan hat Julianus Augustino gleicher Gestallt Schulde geben / er lehrete mit den Manicheern / daß die Sünde ein Substantz oder Wesen were / weil er sie einem frutici oder Stauden verglieche / welcher ein Substantz ist / so doch die Erbsünde keine Substantz were: Aber Augustinus hat jhm sehr fein geantwortet / contra lulianum lib. 6. cap. 8. Propter quod ego vitio, quod generi humano diabolus tanquam vulnus inflixit, quam uis nullo modo substantia sit, rectè tamen adhibui de substantia similitudinem, vt fruticem dicerem. Das ist / Derwegen hab ich den Schaden / welchen der Teuffel dem Menschlichen Geschlecht / gleich als eine grewliche Wunden geschlagen / ob er wol keine Substantz oder Wesen ist / dannoch mit einem Stauden / der eine Substantz ist / vergliechen / etc. Dann solche Metaphorae oder Gleichnissen sindt gar gemein vnd bekandt.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/134>, abgerufen am 22.11.2024.