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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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that nicht zu / sondern vergib mir dieselbe auß Gnaden. Dann Dauid betet vmb Gnade oder Verzeihung der Missethat / vnd nicht die Sünde selbst.

Zu dem so hat auch Lutherus dieses Wort Psal. 103. da es auch stehet / auff diese Weise gegeben: Der dir alle deine Sünde vrgibt. Vnd Psal. 130. Dann bey dir ist die Vergebung.

Darauß klar erscheinet / daß weder Dauid noch Lutherus gehalten haben / daß Gott der Sünde selbst gnädig werde.

Vnd zwar daß Dauid nicht gelehret habe / daß GOtt der Sünden selbst gnädig sey oder werde / erscheinet auß gemeltem 25. Psalm vberflüssig / dann da vnderscheydet er mit deutlichen Worten zwischen dem Sünder vnnd der Sünde: Da er spricht: Gedenck nicht der Sünden meiner Jugendt vnnd meiner Vbertrettung: Gedencke aber mein nach deiner Barmhertzigkeit / vmb deiner Güte willen. Deßgleichen auch auß dem 51. Psal. Da er spricht: GOTT sey mir gnädig nach deiner Güte / vnnd tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit. Er bittet ja / GOTT wölle jhme / als einem armen Sünder / gnädig seyn / die Sünde aber wölle er abtilgen nach seiner Barmhertzigkeit: Das heist ja nicht gelehret / daß GOTT der Sünde oder Erbsünde selbst gnädig sey. Exodi 32. stehen diese Wort: Kehre dich von dem Grimm deines Zorns / vnnd sey gnädig vber die Boßheit deines Volcks. Vnnd abermal: Ach das Volck hat eine grosse Sünde gethan / vnd haben jhnen güldene Götter gemacht / nun vergib jhnen jhre Sünde. Das soll nun / deß Gegentheils Fürgeben nach / so viel heissen / als: GOTT ist der Sünden gnädig. Wenn deß HERREN Grimm dermal eins angehen wirdt / wirdt er solche Verkehrer zu Grundt verderben / wo ferrn sie nicht bey Zeit Busse thun.

that nicht zu / sondern vergib mir dieselbe auß Gnaden. Dann Dauid betet vmb Gnade oder Verzeihung der Missethat / vnd nicht die Sünde selbst.

Zu dem so hat auch Lutherus dieses Wort Psal. 103. da es auch stehet / auff diese Weise gegeben: Der dir alle deine Sünde vrgibt. Vnd Psal. 130. Dann bey dir ist die Vergebung.

Darauß klar erscheinet / daß weder Dauid noch Lutherus gehalten haben / daß Gott der Sünde selbst gnädig werde.

Vnd zwar daß Dauid nicht gelehret habe / daß GOtt der Sünden selbst gnädig sey oder werde / erscheinet auß gemeltem 25. Psalm vberflüssig / dann da vnderscheydet er mit deutlichen Worten zwischen dem Sünder vnnd der Sünde: Da er spricht: Gedenck nicht der Sünden meiner Jugendt vnnd meiner Vbertrettung: Gedencke aber mein nach deiner Barmhertzigkeit / vmb deiner Güte willen. Deßgleichen auch auß dem 51. Psal. Da er spricht: GOTT sey mir gnädig nach deiner Güte / vnnd tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit. Er bittet ja / GOTT wölle jhme / als einem armen Sünder / gnädig seyn / die Sünde aber wölle er abtilgen nach seiner Barmhertzigkeit: Das heist ja nicht gelehret / daß GOTT der Sünde oder Erbsünde selbst gnädig sey. Exodi 32. stehen diese Wort: Kehre dich von dem Grimm deines Zorns / vnnd sey gnädig vber die Boßheit deines Volcks. Vnnd abermal: Ach das Volck hat eine grosse Sünde gethan / vnd haben jhnen güldene Götter gemacht / nun vergib jhnen jhre Sünde. Das soll nun / deß Gegentheils Fürgeben nach / so viel heissen / als: GOTT ist der Sünden gnädig. Wenn deß HERREN Grimm dermal eins angehen wirdt / wirdt er solche Verkehrer zu Grundt verderben / wo ferrn sie nicht bey Zeit Busse thun.

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[58/0127] that nicht zu / sondern vergib mir dieselbe auß Gnaden. Dann Dauid betet vmb Gnade oder Verzeihung der Missethat / vnd nicht die Sünde selbst. Zu dem so hat auch Lutherus dieses Wort Psal. 103. da es auch stehet / auff diese Weise gegeben: Der dir alle deine Sünde vrgibt. Vnd Psal. 130. Dann bey dir ist die Vergebung. Darauß klar erscheinet / daß weder Dauid noch Lutherus gehalten haben / daß Gott der Sünde selbst gnädig werde. Vnd zwar daß Dauid nicht gelehret habe / daß GOtt der Sünden selbst gnädig sey oder werde / erscheinet auß gemeltem 25. Psalm vberflüssig / dann da vnderscheydet er mit deutlichen Worten zwischen dem Sünder vnnd der Sünde: Da er spricht: Gedenck nicht der Sünden meiner Jugendt vnnd meiner Vbertrettung: Gedencke aber mein nach deiner Barmhertzigkeit / vmb deiner Güte willen. Deßgleichen auch auß dem 51. Psal. Da er spricht: GOTT sey mir gnädig nach deiner Güte / vnnd tilge meine Sünde nach deiner grossen Barmhertzigkeit. Er bittet ja / GOTT wölle jhme / als einem armen Sünder / gnädig seyn / die Sünde aber wölle er abtilgen nach seiner Barmhertzigkeit: Das heist ja nicht gelehret / daß GOTT der Sünde oder Erbsünde selbst gnädig sey. Exodi 32. stehen diese Wort: Kehre dich von dem Grimm deines Zorns / vnnd sey gnädig vber die Boßheit deines Volcks. Vnnd abermal: Ach das Volck hat eine grosse Sünde gethan / vnd haben jhnen güldene Götter gemacht / nun vergib jhnen jhre Sünde. Das soll nun / deß Gegentheils Fürgeben nach / so viel heissen / als: GOTT ist der Sünden gnädig. Wenn deß HERREN Grimm dermal eins angehen wirdt / wirdt er solche Verkehrer zu Grundt verderben / wo ferrn sie nicht bey Zeit Busse thun.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/127>, abgerufen am 22.11.2024.