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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Also das Wörtlein (wer getaufft wirdt) heist freylich nicht die Erbsünde selbst / sondern es redet von Menschen / so mit vnnd durch die Erbsünde verderbt sindt / vnnd demnach / wo sie wöllen selig werden / der Vergebung der Sünden oder Seligkeit / so durch die Tauffe / als ein Mittel vnd Werckzeug Gottes darzu verordnet / mitgetheilt wirdt / von nöhten haben. Darumb ist es wol zu erbarmen / daß diese elende blinden Leyter beydes sich selbs vnd andere mit jhrer schändtlichen Gauckeley so jämmerlich verführen vnd auffhalten sollen. Wolan verständige Hertzen werden dieses mercken.

Demnach aber das Gegentheil etlicher Massen vernimbt / daß sein Plauderwerck nicht Grundt hat / so fähret es fort / vnd vnderstehet sich zu erweisen / daß die Widergeburt deß Menschen eine wesentliche Widergeburt sey / darinnen der Mensch / der vorhin vor der Tauffe die wesentliche Sünde oder Erbsünde selbst gewest / wesentlich widergeboren / vnd wesentlich zum newen Menschen werde / dessen Natur wesentlich von deß vorigen Natur vnterschieden sey / etc. Welches abermal ein teuffelische Gotteslästerung ist / vnnd weder mit heiliger Schrifft / noch sonst mit einigem Grunde kan gut gemacht werden.

Das bekennen wir mit der gantzen heiligen Schrifft vnd allen reinen Lehrern / daß nemmlich der gantze Mensch / der vngerecht / sündig / verderbt vnd vervnreiniget ist / an seiner gantzen Natur vnd Wesen / Leib vnd Seel / durch die heilige Tauff / als ein Mittel / widergeboren vnd von Sünden gereyniget werde / vnd daß die heilige Tauffe den gantzen Menschen an Leib vnd Seele wider vnd new gebere. Daß er aber also in der Tauffe solte newgeboren werden / daß sein Wesen oder Natur selbst solte wesentlich verändert / vnd in ein newes vnnd ander / vom vorigen vnderschieden / Wesen geändert werden / etc. Da sagen wir rundt vnd dürre Nein zu. Dann solches ein Gedicht ist dieser verwirreten vnnd halßstarrigen Leute / ausser vnd ohne Gottes Wort / das sie auch in alle Ewigkeit auß demselben nicht erweisen können.

Also das Wörtlein (wer getaufft wirdt) heist freylich nicht die Erbsünde selbst / sondern es redet von Menschen / so mit vnnd durch die Erbsünde verderbt sindt / vnnd demnach / wo sie wöllen selig werden / der Vergebung der Sünden oder Seligkeit / so durch die Tauffe / als ein Mittel vnd Werckzeug Gottes darzu verordnet / mitgetheilt wirdt / von nöhten haben. Darumb ist es wol zu erbarmen / daß diese elende blinden Leyter beydes sich selbs vnd andere mit jhrer schändtlichen Gauckeley so jämmerlich verführen vnd auffhalten sollen. Wolan verständige Hertzen werden dieses mercken.

Demnach aber das Gegentheil etlicher Massen vernimbt / daß sein Plauderwerck nicht Grundt hat / so fähret es fort / vnd vnderstehet sich zu erweisen / daß die Widergeburt deß Menschen eine wesentliche Widergeburt sey / darinnen der Mensch / der vorhin vor der Tauffe die wesentliche Sünde oder Erbsünde selbst gewest / wesentlich widergeboren / vnd wesentlich zum newen Menschen werde / dessen Natur wesentlich von deß vorigen Natur vnterschieden sey / etc. Welches abermal ein teuffelische Gotteslästerung ist / vnnd weder mit heiliger Schrifft / noch sonst mit einigem Grunde kan gut gemacht werden.

Das bekennen wir mit der gantzen heiligen Schrifft vnd allen reinen Lehrern / daß nem̃lich der gantze Mensch / der vngerecht / sündig / verderbt vnd vervnreiniget ist / an seiner gantzen Natur vnd Wesen / Leib vnd Seel / durch die heilige Tauff / als ein Mittel / widergeboren vnd von Sünden gereyniget werde / vnd daß die heilige Tauffe den gantzen Menschen an Leib vnd Seele wider vnd new gebere. Daß er aber also in der Tauffe solte newgeboren werden / daß sein Wesen oder Natur selbst solte wesentlich verändert / vnd in ein newes vnnd ander / vom vorigen vnderschieden / Wesen geändert werden / etc. Da sagen wir rundt vnd dürre Nein zu. Dann solches ein Gedicht ist dieser verwirreten vnnd halßstarrigen Leute / ausser vnd ohne Gottes Wort / das sie auch in alle Ewigkeit auß demselben nicht erweisen können.

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[51/0113] Also das Wörtlein (wer getaufft wirdt) heist freylich nicht die Erbsünde selbst / sondern es redet von Menschen / so mit vnnd durch die Erbsünde verderbt sindt / vnnd demnach / wo sie wöllen selig werden / der Vergebung der Sünden oder Seligkeit / so durch die Tauffe / als ein Mittel vnd Werckzeug Gottes darzu verordnet / mitgetheilt wirdt / von nöhten haben. Darumb ist es wol zu erbarmen / daß diese elende blinden Leyter beydes sich selbs vnd andere mit jhrer schändtlichen Gauckeley so jämmerlich verführen vnd auffhalten sollen. Wolan verständige Hertzen werden dieses mercken. Demnach aber das Gegentheil etlicher Massen vernimbt / daß sein Plauderwerck nicht Grundt hat / so fähret es fort / vnd vnderstehet sich zu erweisen / daß die Widergeburt deß Menschen eine wesentliche Widergeburt sey / darinnen der Mensch / der vorhin vor der Tauffe die wesentliche Sünde oder Erbsünde selbst gewest / wesentlich widergeboren / vnd wesentlich zum newen Menschen werde / dessen Natur wesentlich von deß vorigen Natur vnterschieden sey / etc. Welches abermal ein teuffelische Gotteslästerung ist / vnnd weder mit heiliger Schrifft / noch sonst mit einigem Grunde kan gut gemacht werden. Das bekennen wir mit der gantzen heiligen Schrifft vnd allen reinen Lehrern / daß nem̃lich der gantze Mensch / der vngerecht / sündig / verderbt vnd vervnreiniget ist / an seiner gantzen Natur vnd Wesen / Leib vnd Seel / durch die heilige Tauff / als ein Mittel / widergeboren vnd von Sünden gereyniget werde / vnd daß die heilige Tauffe den gantzen Menschen an Leib vnd Seele wider vnd new gebere. Daß er aber also in der Tauffe solte newgeboren werden / daß sein Wesen oder Natur selbst solte wesentlich verändert / vnd in ein newes vnnd ander / vom vorigen vnderschieden / Wesen geändert werden / etc. Da sagen wir rundt vnd dürre Nein zu. Dann solches ein Gedicht ist dieser verwirreten vnnd halßstarrigen Leute / ausser vnd ohne Gottes Wort / das sie auch in alle Ewigkeit auß demselben nicht erweisen können.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/113>, abgerufen am 24.11.2024.