Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Lieber wem zu gut ist sie dann darzu eingesetzt? der Erbsünde selbst? Keines Weges. Dann der Heilige Geist spricht nicht / daß die Tauffe der Erbsünde oder für die Erbsünde selbst solte eingesetzt seyn / zur Vergebung der Sünden / sondern den verderbten Menschen / daß denselbigen die Sünde in vnnd durch die Tauffe / als ein Bad der Widergeburt / vergeben werden. Wo auch deß Gegentheils vngereimbte Deutung bestehen solte / so müsten der Erbsünde in der Tauff jhre Sünde vergeben werden. Dann wo die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft würde / müste ja vnwidersprechlich folgen / daß der Erbsünde selbst in der Tauffe Vergebung der Sünden widerführe / welchs ein grausame Gottslästerung vnd Tauffschändung ist / vnd dem armen Sünder / der getaufft wird zur vergebung der Sünden / auff einmal allen Trost auß dem Hertzen raubet vnd hinweg nimpt. Summa / die Wörter der Schrifft: Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sünden: Vnd wer getaufft wird / der wird selig / etc. die lassen sich keines Weges also schändtlich vnnd Gottslästerlich vorkehren / daß sie eben so viel heissen solten / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen zur Vergebung der Sünden. Item: Welche Erbsünde getaufft wird / die wird selig. Dann also müsten diese Sprüche der Schrifft lauten / wann deß Gegentheils Meynung solte Grundt haben. Die Art zu reden: Ein jeglicher vnter euch lasse sich täuffen / etc. kan nicht so viel heissen / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen. Dann der Heilige Geistredet ja außdrücklich von den armen verderbten Sündern / die sich zur Vergebung der Sünden / oder daß jhnen die Sünden vergeben werden / sollen täuffen lassen / vnd nicht von der Erbsünde selbst / welche jhnen in der Tauffe soll vergeben werden. Weil dann dem also ist / so muß ja auch wahr seyn vnd bleiben / daß ein Vnderscheid sey zwischen den sündigen Menschen / welche Vergebung der Sünden bedürffen / vnd zwischen der Sünde / so jhnen in der Tauffevergeben werden. Dieses ist so klar / daß es mit Grundt der Warheit nicht kan vmbgestossen werden. Lieber wem zu gut ist sie dann darzu eingesetzt? der Erbsünde selbst? Keines Weges. Dann der Heilige Geist spricht nicht / daß die Tauffe der Erbsünde oder für die Erbsünde selbst solte eingesetzt seyn / zur Vergebung der Sünden / sondern den verderbten Menschen / daß denselbigen die Sünde in vnnd durch die Tauffe / als ein Bad der Widergeburt / vergeben werden. Wo auch deß Gegentheils vngereimbte Deutung bestehen solte / so müsten der Erbsünde in der Tauff jhre Sünde vergeben werden. Dann wo die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft würde / müste ja vnwidersprechlich folgen / daß der Erbsünde selbst in der Tauffe Vergebung der Sünden widerführe / welchs ein grausame Gottslästerung vñ Tauffschändung ist / vnd dem armen Sünder / der getaufft wird zur vergebung der Sünden / auff einmal allen Trost auß dem Hertzen raubet vnd hinweg nimpt. Summa / die Wörter der Schrifft: Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sünden: Vnd wer getaufft wird / der wird selig / etc. die lassen sich keines Weges also schändtlich vnnd Gottslästerlich vorkehren / daß sie eben so viel heissen solten / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen zur Vergebung der Sünden. Item: Welche Erbsünde getaufft wird / die wird selig. Dann also müsten diese Sprüche der Schrifft lauten / wañ deß Gegentheils Meynung solte Grundt haben. Die Art zu reden: Ein jeglicher vnter euch lasse sich täuffen / etc. kan nicht so viel heissen / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen. Dann der Heilige Geistredet ja außdrücklich von den armen verderbten Sündern / die sich zur Vergebung der Sünden / oder daß jhnen die Sünden vergeben werden / sollen täuffen lassen / vnd nicht von der Erbsünde selbst / welche jhnen in der Tauffe soll vergeben werden. Weil dann dem also ist / so muß ja auch wahr seyn vnd bleiben / daß ein Vnderscheid sey zwischen den sündigen Menschen / welche Vergebung der Sünden bedürffen / vñ zwischen der Sünde / so jhnen in der Tauffevergeben werden. Dieses ist so klar / daß es mit Grundt der Warheit nicht kan vmbgestossen werden. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0112"/> <p>Lieber wem zu gut ist sie dann darzu eingesetzt? der Erbsünde selbst? Keines Weges. 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Dann wo die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft würde / müste ja vnwidersprechlich folgen / daß der Erbsünde selbst in der Tauffe Vergebung der Sünden widerführe / welchs ein grausame Gottslästerung vñ Tauffschändung ist / vnd dem armen Sünder / der getaufft wird zur vergebung der Sünden / auff einmal allen Trost auß dem Hertzen raubet vnd hinweg nimpt.</p> <p>Summa / die Wörter der Schrifft: Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sünden: Vnd wer getaufft wird / der wird selig / etc. die lassen sich keines Weges also schändtlich vnnd Gottslästerlich vorkehren / daß sie eben so viel heissen solten / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen zur Vergebung der Sünden. Item: Welche Erbsünde getaufft wird / die wird selig. Dann also müsten diese Sprüche der Schrifft lauten / wañ deß Gegentheils Meynung solte Grundt haben. Die Art zu reden: Ein jeglicher vnter euch lasse sich täuffen / etc. kan nicht so viel heissen / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen. Dann der Heilige Geistredet ja außdrücklich von den armen verderbten Sündern / die sich zur Vergebung der Sünden / oder daß jhnen die Sünden vergeben werden / sollen täuffen lassen / vnd nicht von der Erbsünde selbst / welche jhnen in der Tauffe soll vergeben werden. Weil dann dem also ist / so muß ja auch wahr seyn vnd bleiben / daß ein Vnderscheid sey zwischen den sündigen Menschen / welche Vergebung der Sünden bedürffen / vñ zwischen der Sünde / so jhnen in der Tauffevergeben werden. Dieses ist so klar / daß es mit Grundt der Warheit nicht kan vmbgestossen werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0112]
Lieber wem zu gut ist sie dann darzu eingesetzt? der Erbsünde selbst? Keines Weges. Dann der Heilige Geist spricht nicht / daß die Tauffe der Erbsünde oder für die Erbsünde selbst solte eingesetzt seyn / zur Vergebung der Sünden / sondern den verderbten Menschen / daß denselbigen die Sünde in vnnd durch die Tauffe / als ein Bad der Widergeburt / vergeben werden. Wo auch deß Gegentheils vngereimbte Deutung bestehen solte / so müsten der Erbsünde in der Tauff jhre Sünde vergeben werden. Dann wo die Erbsünde selbst zur Vergebung der Sünden getaufft würde / müste ja vnwidersprechlich folgen / daß der Erbsünde selbst in der Tauffe Vergebung der Sünden widerführe / welchs ein grausame Gottslästerung vñ Tauffschändung ist / vnd dem armen Sünder / der getaufft wird zur vergebung der Sünden / auff einmal allen Trost auß dem Hertzen raubet vnd hinweg nimpt.
Summa / die Wörter der Schrifft: Lasset euch täuffen zur Vergebung der Sünden: Vnd wer getaufft wird / der wird selig / etc. die lassen sich keines Weges also schändtlich vnnd Gottslästerlich vorkehren / daß sie eben so viel heissen solten / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen zur Vergebung der Sünden. Item: Welche Erbsünde getaufft wird / die wird selig. Dann also müsten diese Sprüche der Schrifft lauten / wañ deß Gegentheils Meynung solte Grundt haben. Die Art zu reden: Ein jeglicher vnter euch lasse sich täuffen / etc. kan nicht so viel heissen / als die Erbsünde selbst lasse sich täuffen. Dann der Heilige Geistredet ja außdrücklich von den armen verderbten Sündern / die sich zur Vergebung der Sünden / oder daß jhnen die Sünden vergeben werden / sollen täuffen lassen / vnd nicht von der Erbsünde selbst / welche jhnen in der Tauffe soll vergeben werden. Weil dann dem also ist / so muß ja auch wahr seyn vnd bleiben / daß ein Vnderscheid sey zwischen den sündigen Menschen / welche Vergebung der Sünden bedürffen / vñ zwischen der Sünde / so jhnen in der Tauffevergeben werden. Dieses ist so klar / daß es mit Grundt der Warheit nicht kan vmbgestossen werden.
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/112>, abgerufen am 16.02.2025. |