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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / den Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vnd demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nemmlich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nimmermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethan. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dann das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nemmlich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dẽ Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vñ demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nem̃lich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nim̃ermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethã. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dañ das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nem̃lich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

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[0108] Sonderlich aber ist dieses zu mercken / daß das Gegentheil seine eygene Rede also deutet: Was getaufft vnnd von Sünden abgewaschen wird / das ist Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / dẽ Gesetz zu wider / etc. Da es entweder selbst nit verstehet / was es saget / oder aber befindet / daß es geschlagen sey / vñ demnach wider sein eygen Gewissen seine jrrige Meynung verteydiget. Dann ist das verderbte Wesen deß Menschen die Erbsünde selbst / vnd kan nichts anders seyn / wie es sonst für vnnd für streitet / so bestehet die Glossa oder Deutung nicht / die es hie seinen eygnen Worten anschmieret / nem̃lich: Was getauffet etc. wird / ist Sünde / das ist / vngerecht / dem Gesetz zuwider / etc. Denn Sünde selbst seyn / vnd vngerecht vnnd dem Gesetz zuwider seyn / sind vnd werden nim̃ermehr einerley / wie solchs bißhero außführlich dargethã. Wil es nun seine jrrige Meynung / daß kein Vnderscheid vnter der Sünde vnnd der verderbten Menschlichen Natur sey / behalten / so muß es diese Glossam oder Deutung entweder gantz vnd gar fahren lassen (Was getaufft wird ist Sünde / das ist / vngerecht / vnnd dem Gesetz zu wider) oder aber es muß gestehen / daß die Erbsünde vnd der Mensch / der getaufft wird / nicht einerley sind. Ist der verderbte Mensch die Sünde oder Verderbung selbst / so stehet die Glossa nicht (Der Mensch ist vngerecht / das ist / Sünde) Dañ das Wort / Vngerecht / begreifft zweierley / nem̃lich deß verderbten vnd vngerechten Menschen Natur / vnd die Verderbung oder Vngerechtigkeit / so in der verderbten Natur ist. Vngerecht seyn / vnd die Vngerechtigkeit selbst wesentlich seyn / sind vnderschiedene Ding. Soll aber die Glossa oder Deutung: Der getauffte Mensch ist die Sünde oder Erbsünde / das ist / vngerecht / etc. fest stehen vnnd recht seyn / so fellet jhr gantze jrrige Meynung zu Grundt vnnd zu Boden / da sie streiten / es sey kein Vnderscheid zwischen der Sünde vnnd der verderbten Natur deß Menschen. Item: Die Erbsünde selbst werde getaufft vnnd von Sünden abgeweschen. Dann / wie gemeldt / die Sünde selbst oder Vngerechtigkeit selbst seyn / vnd vngerecht seyn / bleiben für vnd für

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/108>, abgerufen am 25.11.2024.