Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.zur Verfügung stehen, nur unvollkommen unterrichtet. Ebenso zur Verfuͤgung ſtehen, nur unvollkommen unterrichtet. Ebenſo <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0068" n="56"/> zur Verfuͤgung ſtehen, nur unvollkommen unterrichtet. Ebenſo<lb/> derjenige, der die Ausfuͤhrung eines Productes nur uͤbernom-<lb/> men hat, abgeſehen davon, daß bei dieſem, da ihm Reſtitution<lb/> der gemachten Auslagen zugeſichert iſt, das unmittelbare Intereſſe<lb/> an Gewinnung moͤglichſt billiger Miethpreiſe wegfaͤllt. Bei<lb/> dem Einen wie bei dem Andern iſt es etwas Zufaͤlliges, daß<lb/> ſie uͤberhaupt Capitalien oder Arbeitskraͤfte ſuchen, und es iſt<lb/> daher keine Veranlaſſung vorhanden, ihnen dieſelben, in ſo weit<lb/> ſie disponibel ſind, anzubieten, waͤhrend ſie den Unternehmern,<lb/> bei denen man vorausſetzt, daß ſie ſie gebrauchen koͤnnen, regel-<lb/> maͤßig angeboten zu werden pflegen. Die Unternehmer ſind da-<lb/> her meiſtens in der Lage, ſich von den verfuͤgbaren Capitalien<lb/> und Arbeitskraͤften die wohlfeilſten und ausgiebigſten auszuſu-<lb/> chen, waͤhrend Andere nur zwiſchen denjenigen waͤhlen koͤnnen,<lb/> die ſich ihnen gerade zufaͤllig darbieten. Schon beim Stellen<lb/> ſeiner Entſchaͤdigungsforderungen pflegt der Arbeiter oder Capi-<lb/> talbeſitzer dem Unternehmer gegenuͤber maͤßiger zu ſein, theils<lb/> weil er weiß, daß dieſer eine groͤßere Auswahl hat, theils weil<lb/> er einſieht, daß derſelbe von der Concurrenz <choice><sic>grzwungen</sic><corr>gezwungen</corr></choice> iſt,<lb/> ſeinen Productionsaufwand auf das knappſte Maß zuruͤckzufuͤh-<lb/> ren. Wenn dagegen Jemand zur Production fuͤr ſeinen eignen<lb/> Bedarf eine Arbeitskraft oder ein Capital ſucht, ſo glaubt man<lb/> ihm weit eher zumuthen zu koͤnnen, dafuͤr eine etwas hoͤhere<lb/> Entſchaͤdigung zahlen zu koͤnnen, und nicht minder iſt dieß der<lb/> Fall, wenn man weiß, daß er im Auftrage eines Andern ohne<lb/> eigne Gefahr handelt. Ein Tageloͤhner fordert leicht, wenn er<lb/> von einem Privatmann in deſſen Garten verlangt wird, einen<lb/> hoͤhern Tagelohn, als von einem Handelsgaͤrtner, weil er ſich<lb/> einbildet, jener koͤnne leichter eine groͤßere Ausgabe tragen; ein<lb/> Beamter, der fuͤr Rechnung der Regierung irgend ein Capital<lb/> zu miethen hat, begegnet nicht ſelten uͤberſpannten Miethsforde-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [56/0068]
zur Verfuͤgung ſtehen, nur unvollkommen unterrichtet. Ebenſo
derjenige, der die Ausfuͤhrung eines Productes nur uͤbernom-
men hat, abgeſehen davon, daß bei dieſem, da ihm Reſtitution
der gemachten Auslagen zugeſichert iſt, das unmittelbare Intereſſe
an Gewinnung moͤglichſt billiger Miethpreiſe wegfaͤllt. Bei
dem Einen wie bei dem Andern iſt es etwas Zufaͤlliges, daß
ſie uͤberhaupt Capitalien oder Arbeitskraͤfte ſuchen, und es iſt
daher keine Veranlaſſung vorhanden, ihnen dieſelben, in ſo weit
ſie disponibel ſind, anzubieten, waͤhrend ſie den Unternehmern,
bei denen man vorausſetzt, daß ſie ſie gebrauchen koͤnnen, regel-
maͤßig angeboten zu werden pflegen. Die Unternehmer ſind da-
her meiſtens in der Lage, ſich von den verfuͤgbaren Capitalien
und Arbeitskraͤften die wohlfeilſten und ausgiebigſten auszuſu-
chen, waͤhrend Andere nur zwiſchen denjenigen waͤhlen koͤnnen,
die ſich ihnen gerade zufaͤllig darbieten. Schon beim Stellen
ſeiner Entſchaͤdigungsforderungen pflegt der Arbeiter oder Capi-
talbeſitzer dem Unternehmer gegenuͤber maͤßiger zu ſein, theils
weil er weiß, daß dieſer eine groͤßere Auswahl hat, theils weil
er einſieht, daß derſelbe von der Concurrenz gezwungen iſt,
ſeinen Productionsaufwand auf das knappſte Maß zuruͤckzufuͤh-
ren. Wenn dagegen Jemand zur Production fuͤr ſeinen eignen
Bedarf eine Arbeitskraft oder ein Capital ſucht, ſo glaubt man
ihm weit eher zumuthen zu koͤnnen, dafuͤr eine etwas hoͤhere
Entſchaͤdigung zahlen zu koͤnnen, und nicht minder iſt dieß der
Fall, wenn man weiß, daß er im Auftrage eines Andern ohne
eigne Gefahr handelt. Ein Tageloͤhner fordert leicht, wenn er
von einem Privatmann in deſſen Garten verlangt wird, einen
hoͤhern Tagelohn, als von einem Handelsgaͤrtner, weil er ſich
einbildet, jener koͤnne leichter eine groͤßere Ausgabe tragen; ein
Beamter, der fuͤr Rechnung der Regierung irgend ein Capital
zu miethen hat, begegnet nicht ſelten uͤberſpannten Miethsforde-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |