Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.Wir beginnen damit, das Vorhandensein des Unternehmer- 1) Häufig freilich wird die Aufnahme fremder Capitalien sich dadurch
erklären, daß sie zu noch weiterer Ausnutzung der Arbeitskraft des Unter- nehmers die Gelegenheit geben soll. Allein was dem Unternehmer in Folge davon zu Gute geht, ist darum meistens doch nicht als Lohn zu betrachten, sondern gehört wirklich zum Unternehmergewinn, indem der Unternehmer gewöhnlich seine Arbeitskraft nicht zu einer größern Ausnutzung zu verdingen Gelegenheit gehabt haben würde, als er ihr in dem bisherigen beschränkten Umfange seines Geschäfts zu Theil werden lassen konnte. Aber auch abge- sehen hiervon liefern z. B. die Prioritäts-Anleihen der Actiengesellschaften den Beweis, daß sich die Unternehmer von Vergrößerungen ihrer Unter- nehmungen einen über den erhöhten Aufwand an Lohn und Zins hinaus- gehenden Gewinn versprechen. Wir beginnen damit, das Vorhandenſein des Unternehmer- 1) Häufig freilich wird die Aufnahme fremder Capitalien ſich dadurch
erklären, daß ſie zu noch weiterer Ausnutzung der Arbeitskraft des Unter- nehmers die Gelegenheit geben ſoll. Allein was dem Unternehmer in Folge davon zu Gute geht, iſt darum meiſtens doch nicht als Lohn zu betrachten, ſondern gehört wirklich zum Unternehmergewinn, indem der Unternehmer gewöhnlich ſeine Arbeitskraft nicht zu einer größern Ausnutzung zu verdingen Gelegenheit gehabt haben würde, als er ihr in dem bisherigen beſchränkten Umfange ſeines Geſchäfts zu Theil werden laſſen konnte. Aber auch abge- ſehen hiervon liefern z. B. die Prioritäts-Anleihen der Actiengeſellſchaften den Beweis, daß ſich die Unternehmer von Vergrößerungen ihrer Unter- nehmungen einen über den erhöhten Aufwand an Lohn und Zins hinaus- gehenden Gewinn verſprechen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0062" n="50"/> <p>Wir beginnen damit, das Vorhandenſein des Unternehmer-<lb/> gewinns als eine Thatſache zu conſtatiren. Zwar ſcheinen, na-<lb/> mentlich im Kleingewerbe und in der kleinen Landwirthſchaft, die<lb/> Faͤlle nicht ſelten zu ſein, wo den Unternehmern außer dem Zins<lb/> ihrer Capitalien und dem Lohne ihrer Arbeit etwas Weiteres<lb/> nicht zufließt, doch ſind das im Ganzen nur Ausnahmen. Daß<lb/> in der Regel der Unternehmer wirklich in dieſer ſeiner Stellung<lb/> einen uͤber Lohn und Zinsſatz ſeiner Arbeits- und Capitalkraͤfte<lb/> hinausliegenden Gewinn bezieht, zeigt ſich deutlich in dem haͤu-<lb/> figen Beſtreben, den Unternehmungen durch Anwendung fremder<lb/> Capitalien und Dingung von Lohnarbeitern eine groͤßere Aus-<lb/> dehnung zu geben. Bezoͤge der Unternehmer nichts weiter, als<lb/> den gewoͤhnlichen Zins und Lohn aus der Unternehmung, ſo<lb/> koͤnnte er dieſe vielleicht immer noch als eine paſſende Gelegen-<lb/> heit zu Capitalanlegung und Arbeitsverdienſt aufrecht erhalten,<lb/> aber er wuͤrde durchaus keinen Grund haben, derſelben einen<lb/> groͤßern Umfang zu geben, als um ſeine eignen Productions-<lb/> factoren zu verwenden. Wenn dieß dennoch geſchieht, ſo liegt<lb/> darin der Beweis, daß von dem vermehrten Ertrage ein Theil<lb/> dem Unternehmer zufließen muß <note place="foot" n="1)">Häufig freilich wird die Aufnahme fremder Capitalien ſich dadurch<lb/> erklären, daß ſie zu noch weiterer Ausnutzung der Arbeitskraft des Unter-<lb/> nehmers die Gelegenheit geben ſoll. Allein was dem Unternehmer in Folge<lb/> davon zu Gute geht, iſt darum meiſtens doch nicht als Lohn zu betrachten,<lb/> ſondern gehört wirklich zum Unternehmergewinn, indem der Unternehmer<lb/> gewöhnlich ſeine Arbeitskraft nicht zu einer größern Ausnutzung zu verdingen<lb/> Gelegenheit gehabt haben würde, als er ihr in dem bisherigen beſchränkten<lb/> Umfange ſeines Geſchäfts zu Theil werden laſſen konnte. Aber auch abge-<lb/> ſehen hiervon liefern z. B. die Prioritäts-Anleihen der Actiengeſellſchaften<lb/> den Beweis, daß ſich die Unternehmer von Vergrößerungen ihrer Unter-<lb/> nehmungen einen über den erhöhten Aufwand an Lohn und Zins hinaus-<lb/> gehenden Gewinn verſprechen.</note>.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [50/0062]
Wir beginnen damit, das Vorhandenſein des Unternehmer-
gewinns als eine Thatſache zu conſtatiren. Zwar ſcheinen, na-
mentlich im Kleingewerbe und in der kleinen Landwirthſchaft, die
Faͤlle nicht ſelten zu ſein, wo den Unternehmern außer dem Zins
ihrer Capitalien und dem Lohne ihrer Arbeit etwas Weiteres
nicht zufließt, doch ſind das im Ganzen nur Ausnahmen. Daß
in der Regel der Unternehmer wirklich in dieſer ſeiner Stellung
einen uͤber Lohn und Zinsſatz ſeiner Arbeits- und Capitalkraͤfte
hinausliegenden Gewinn bezieht, zeigt ſich deutlich in dem haͤu-
figen Beſtreben, den Unternehmungen durch Anwendung fremder
Capitalien und Dingung von Lohnarbeitern eine groͤßere Aus-
dehnung zu geben. Bezoͤge der Unternehmer nichts weiter, als
den gewoͤhnlichen Zins und Lohn aus der Unternehmung, ſo
koͤnnte er dieſe vielleicht immer noch als eine paſſende Gelegen-
heit zu Capitalanlegung und Arbeitsverdienſt aufrecht erhalten,
aber er wuͤrde durchaus keinen Grund haben, derſelben einen
groͤßern Umfang zu geben, als um ſeine eignen Productions-
factoren zu verwenden. Wenn dieß dennoch geſchieht, ſo liegt
darin der Beweis, daß von dem vermehrten Ertrage ein Theil
dem Unternehmer zufließen muß 1).
1) Häufig freilich wird die Aufnahme fremder Capitalien ſich dadurch
erklären, daß ſie zu noch weiterer Ausnutzung der Arbeitskraft des Unter-
nehmers die Gelegenheit geben ſoll. Allein was dem Unternehmer in Folge
davon zu Gute geht, iſt darum meiſtens doch nicht als Lohn zu betrachten,
ſondern gehört wirklich zum Unternehmergewinn, indem der Unternehmer
gewöhnlich ſeine Arbeitskraft nicht zu einer größern Ausnutzung zu verdingen
Gelegenheit gehabt haben würde, als er ihr in dem bisherigen beſchränkten
Umfange ſeines Geſchäfts zu Theil werden laſſen konnte. Aber auch abge-
ſehen hiervon liefern z. B. die Prioritäts-Anleihen der Actiengeſellſchaften
den Beweis, daß ſich die Unternehmer von Vergrößerungen ihrer Unter-
nehmungen einen über den erhöhten Aufwand an Lohn und Zins hinaus-
gehenden Gewinn verſprechen.
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